Gewerbeanmeldung

  • Kann denn nicht mal einer schreiben was das Finanzamt dazu sagt??!?? Ich habe das Gefühl das hier wirklich NIEMAND genaues weiß.


    Diese Informationen habe ich z.B. erhalten:


    Zitat


    Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gilt das Zu- und Abflussprinzip


    So führt nicht die Entstehung einer Forderung zu einem Ertrag, sondern erst der Zufluss des Geldes. Fließt kein Geld oder ein sonstiges Wirtschaftsgut zu, liegt keine Betriebseinnahme vor. Genauso führen Schulden erst bei Bezahlung zu Betriebsausgaben.


    Eine Ausnahme gilt bei der Anschaffung/Herstellung längerfristig nutzbarer, abnutzbarer Anlagegüter (z.B. Gebäude, Geschäftsausstattung, Betriebs-KFZ). Hier sind die Kosten auf die Nutzungsdauer zu verteilen und im Wege der Absetzung für Abnutzung (AFA) abzuschreiben. [...] Angaben über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Anlagegüter können Sie im Internet unter http://www.bundesfinanzministerium.de/ Sucheingabe: AfA-Tabellen / Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter, aktualisiert am 28.04.03 / in Erfahrung bringen. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne Umsatzsteuer) 150€ nicht, sind sie in voller Höhe im Jahr der Anschaffung/Herstellung geltend zu machen (=geringwertige Wirtschaftsgüter). Betragen die Anschaffungskosten mehr als 150€ und bis zu 1000€ (ohne Umsatzsteuer), so sind diese Wirtschaftsgüter in einem jahresbezogenen Sammelposten einzustellen und gemeinsam auf 5 Jahre abzuschreiben.


    Ist es denn jetzt richtig, dass ich, sofern es nicht anders in der AfA-Tabelle steht, ich alle eingekauften Sachen, die über 150€ gekostet haben(ohne Umsatzsteuer) über 5 Jahre abschreiben muss?


    Hilfreich könnte auch dieser Link noch sein:
    http://www.klaus-bartram.de/bilanz5.html