GEMA VR-Ö

  • Hallo zusammen,


    ich werde aus den Vergütungssätze VR-Ö nicht wirklich schlau:


    I.2.a) Bedeutet das, dass man die Lieder pro Veranstaltung lizensieren muss?


    I.2.b) Wo ist hier der Unterschied zwischen einmaliger oder jährlicher Lizenziserung?


    I.2.e) 200€ und alles was älter ist als 2014 ist auf Lebzeit bezahlt?


    Bitte um Hilfe, blicke nicht wirklich durch..


    lg
    Tobi

  • Steckt man da erstmal drin, ist alles gaaanz einfach. VR-Ö betrifft nur die digitale Kopien von Tonträgern (woher die kommen ist der GEMA wurscht :wink:, die der DeJott auf öffentlicher Mucke einsetzt.
    1.2.a) Nö, die Dateien auf Laptop oder Wechselplatte sind ja auf jeder VA dieselben. Der Veranstalter drückt die GEMA Kosten wie bisher pro VA ab, aber ohne die früher üblichen 30% Aufschlag bei Kopien für die GVL.
    1.2.b) Einmalig galt zur Einführung 2014, wo man ALLE Bestandskopien pauschal lizensieren konnte. Ob das aktuell noch geht, weiss ich gar nicht. Seit dieser Zeit zahle ich nur noch jährlich die Pauschale für die neu hinzugekommenen Kopien des laufenden Jahres (die auch von älteren Werken sein dürfen).
    1.2.e) Ja, diese Kopien sind bezahlt. Geht dir das Arbeitsmedium verlustig und du musst neue Arbeitskopien erstellen, zahlste theoretisch erneut (praktisch nicht nachprüfbar).

    Immer gut aufgelegt - nicht nur als DJ !

  • Hallo Micha,


    danke schon mal für die Antwort.


    Zitat von "Tobi35753"

    woher die kommen ist der GEMA wurscht :wink:, die der DeJott auf öffentlicher Mucke einsetzt.


    Das ist schon mal gut zu hören ;)


    Aber die ersten beiden Punke, I.2.a) und I.2.b), die sich auf diese Gema Info beziehen, sind mir noch nicht klar.
    https://www.gema.de/fileadmin/…Tarife_AD/tarif_vr_oe.pdf


    2. Vergütung für die Vervielfältigung bei öffentlichen Wiedergaben
    a) die Vergütung für die Vervielfältigung zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe bei Einzelveranstaltun-
    gen
    Die Vergütung beträgt für Werke, die vervielfältigt werden, um sie für die öffentliche Wiedergabe bei einer
    Einzelveranstaltung zu verwenden
    13,00 EUR je angefangene 100 Vervielfältigungsstücke je Veranstaltung (????????? was bedeutet hier je Veranstaltung?)


    b) Vergütung für regelmäßige Vervielfältigungen zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe bei Dritten (z. B. in Diskotheken, Clubs u.ä.; auch für Vervielfältigungen durch Diskjockeys)
    Die Vergütung beträgt für Werke, die vervielfältigt werden, um sie für die öffentliche Wiedergabe zu verwenden


    0,13 EUR je Werk und je Vervielfältigung bei jährlich wiederkehrender Lizenzierung
    0,13 EUR je Werk und je Vervielfältigung bei einmaliger Lizenzierung, wobei die Mindestvergütung 13 Euro beträgt.
    (?? Wo ist hier der Unterschied zwischen einmaliger und jählich wiederkehrende Lizenzierung ??)


    Besten Dank
    Tobi