Problematik Falldämpfer

  • Ich hoffe ich bin im richtigen Bereich,

    folgende Problematik - ich hatte letztens eine Diskussion über Falldämpfer, da ich folgendes gesehen hatte.


    Auf einem Gerüst (Absturzkannte ca. 2m) über dem Boden, stehen 2 Arbeiter mit Y-Haken inkl. Falldämpfer. Nun hatte ich es so in Erinnerung, dass man Falldämpfer erst nutzt wenn die "erforderliche" Höhe erreicht ist. Da ich meist aber nur mit Arbeitsplatzpositionierung (Rückhaltesystem), wollte ich keine Halbwahrheiten verbreiten und habe nochmal die Regeln durchgelesen. Jetzt bin ich bei dem Standpunkt angelangt das generell ein Dämpfer dazwischen sein muss, jedoch ist das nur ein Fazit. Da ich nichts gefunden habe, was auf Arbeiten in kleinen Höhen betrifft.


    Hat hier jemand einen Hinweis wo ich dazu die entsprechenden Texte finde bzw. kann mich dahingehend nochmal aufklären. Danke.

  • Moin,


    die handelsüblichen Aufreissfalldämpfer benötigen einen "Sturzraum", d.h. Länge aufgerissener Falldämpfer plus den Rest des Körpers unterhalb des Anschlagpunktes am Gurt - sonst bricht sich die verunfallte Person u.U. noch die Beine wenn sie im Boden einschlägt.

    Gab es in der Petzl-Bibel mal anschauliche Grafiken dazu, der erforderliche Sturzraum ist gar nicht so klein, gerne mal 4-5 Meter (!)


    Für Arbeiten für kurzen "Bremsweg", wie z.B. in einem Steigerkorb gibt es andere Geräte,

    such mal nach Höhensicherungsgerät nach EN360. Die gibt es mit textilem Gurt, und überschaubarer Größe. (Gefühlt eine große Grapefruit). Die blocken sofort wenn der Gurt sich zu schnell bewegt.

    Das erzeugt zwar u.U. einen größeren Fangstoß, verhindert aber dass Du in unzugänglicher Position (z.B. in großer Höhe unterm Steiegerkorb) rumhängst.

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  • Danke, für die Antwort. So kenne ich es halt auch. Wenn ich mir aber die BG Unterlagen als Grundlage nehme - gibt es den Fall ohne Dämpfer oder Höhensicherungsgerät nicht.


    In den Unterlagen von Singing Rock finde ich aber den Fall, dass bei einem Sturzfaktor von 0 (also der Anschlagpunkt liegt höher als der Gurt) auch Verbindungsmittel ohne Absorber eingesetzt werden können.


    Um meinen Post noch einmal zu konkretisieren. Ich suche etwas "offizielles" für die Sicherung in niedrigen Höhen, bzw. wie wird das gehandhabt - m.E. ohne Absorber, da der Sicherheitsabstand zum Boden ja zu niedrig ist. Wir reden von Arbeiten in der Höhe von 2 - 3m (Sturzkante). Da bin ich mit 1m Verbindungsmittel + ca. 1,5m Absorber + ca. 1,5m Beinabstand + 1m Sicherheitsabstand, also = ca. 5m schon drüber.

  • Gerade bei so geringen Höhen sollte es doch organisierbar sein, dass der Sicherungspunkt oberhalb der Person liegt und somit der Fallweg minimal kurz gehalten wird. Ein Bandfalldämpfer sollte dann auch nicht voll (im Idealfall gar nicht) aufreissen.

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  • Auch wenn es sich nur um ein Gedankenspiel handelt - warum hat das Gerüst kein Geländer?


    Sorry für die "Laien"-frage.

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  • Auch wenn es sich nur um ein Gedankenspiel handelt - warum hat das Gerüst kein Geländer?


    Sorry für die "Laien"-frage.


    Es ist kein reines Gedankenspiel - ist mir in der Praxis passiert und daher habe ich mir Gedanken gemacht. Ich finde leider keine genaue Antwort in den Unterlagen.

    Mein Fazit ist bis jetzt:

    BG sagt: Falldämpfer rein (und Herstellerangaben beachten) -> Hersteller sagt: Dämpfer braucht Fallweg X -> Schlussfolgerung: Unter X nutze ich keine Dynamische Sicherung.

    Zu deiner Frage - gäbe es ein Geländer, würden die Tätigen keine PSA zur Absturzsicherung benötigen (im Idealfall).

  • womit meine Frage allerdings nicht beantwortet wäre.


    Bei einem Gerüst ergibt sich ja, im Gegensatz zu einem Flachdach beispielsweise, dass man aufgrund des schmalen Steges keine Möglichkeit hat "in die Tiefe", also nach hinten weg, zu sichern. (Ankerpunkte, Lifeline).


    idR wird auf Gerüsten stehend gearbeitet, Platz nach oben ist also vorhanden.

    Was mich wiederum zu meiner Frage führt, "warum kein Geländer?"


    p.s.: ich hatte den Anfangspost etwas falsch gelesen, daher dachte ich es wäre nur diskutiert worden.

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  • Jetzt weiß ich auf was du hinaus wolltest!


    Das Beispiel was zur Diskussion geführt hat, war in diesem Fall eine Übung des THWs. Das Gerüst war da auch kein "Gerüst" im eigentlichen Sinne sondern ein Abstützsystem, welches errichtet wurde. Im Normalfall stellt ein Geländer da ja die Absturzsicherung da, mir geht es auch um die Allgemeine Sachlage - nicht explizit dieses Beispiel. Da ich auf Baustellen aber auch schon Diskussionen mitbekommen habe - wann denn nun ein Falldämpfer zu nutzen ist, wollte ich mal Klarheit.


    Mir ist auch klar das es viele Sonderlösungen gibt, nun frage ich mich halt:

    Sonderfall Absturzgefahr durch temporäre Arbeiten, wobei die Arbeitshöhe schon Gefährlich ist aber immer noch zu gering (Bsp.: 3 - 4m) für einen Falldämpfer.

  • Ich stelle da mal kommentarlos was in den Raum:


    "DGUV Regel 112-198, Seite 15:


    Der Unternehmer hat die Eigenschaften festzulegen, die persönliche Schutzausrüstungen

    gegen Absturz aufweisen müssen, damit sie einen Schutz gegen die genannten

    Gefahren bieten. Dabei sind die Gefahren, die bei der Benutzung von persönlichen

    Schutzausrüstungen gegen Absturz entstehen oder von diesen ausgehen

    können, in einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen."



    Und dazu noch ein Zitat eines Freundes:


    "und grundsätzlich hilft, wie in vielen Grenzfällen, über den Tellerrand hinaus zu schauen.

    Im Bergsport wie auch bei der Feuerwehr ist zB das Dynamikseil als Absorber das übliche Mittel der Wahl und bei kurzen Fallwegen und damit geringen Sturzfaktoren auch zielführend (insbesondere da der Fragesteller das auf eine THW-Übung bezog, wo die GUV-V C53 eh anwendbar ist)"

    Viele Grüsse,
    Mario Henkel

  • Solche Dinge mögen ja prinzipiell ganz interessant sein. Ich finde man sollte aber nicht aus dem Blick verlieren dass wir uns in einem Forum für Veranstaltungstechnik aufhalten.


    Da geht es primär um Arbeitssicherheit und Publikumsschutz, nicht um Rettung (Feuerwehr, etc.)

    d.h. wenn man von Arbeit auf Plattformen spricht, dann gelten sicherlich bestimmte Richtlinien wie diese gestaltet sein müssen, ein Geländer gehört garantiert mit dazu. In der Rettung gelten sicherlich grössere Freiheitsgrade.


    Wenn dies nicht möglich ist (warum auch immer), sucht man sich bei geringer Höhe einen höher gelegenen Sicherungspunkt oder einen, der weiter hinten liegt und den Arbeiter entsprechend zurück hält (siehe mein Dachbeispiel).


    ist auch dies nicht möglich gibt es noch die Variante Fallschutzmatten auszulegen.


    handelt es sich um eine reine, nicht zu lange Verbindungsplattform (keine Arbeit an dieser Stelle auszuführen) muss man abwägen ob evtl. sogar das Weglassen der Sicherung an dieser Stelle für die Dauer des Übergangs das geringste Risiko darstellen kann.

    Und oft genug ist der 2. Mann einfach das Züglein an der Waage... wenn Personal nicht immer so kostenintensiv wäre.


    Ich habe ja keine Ahnung von den ganzen Paragraphen - ich lebe trotzdem noch und schau einfach fleissig welche Möglichkeiten es so in der weiten Welt gibt...

    Was die Ursprungsfrage angeht - persönlich habe ich, egal bei welcher Höhe, kein Interesse überhaupt nur ansatzweise über eine Kante zu fallen um 4-5m später gebremst zu werden.

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  • Was die Ursprungsfrage angeht - persönlich habe ich, egal bei welcher Höhe, kein Interesse überhaupt nur ansatzweise über eine Kante zu fallen um 4-5m später gebremst zu werden.

    Ohnehin: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen, diese Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung. Der Arbeitspatz ist also erst mal so zu gestalten, dass man nicht runterfallen kann, und für alle "man kann gar nicht so dumm denken, wie es kommen kann"-Fälle gibt es dann noch die PSA.

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