Es ist in vielen Hotels gang und gäbe, daß dort VT-Firmen vom Hotel selbst mit der technischen Ausstattung der dortigen Events betraut werden und hierfür auch mittels Exklusivvertrag entsprechend gebunden sind. Der gegenseitige Nutzen liegt ja auf der Hand und meist sind diese Angebote für den Kunden auch relativ hochpreisig.
So kommt es natürlich vor, daß der Kunde auf dem freien Markt einen anderen VT-Dienstleister sucht und damit günstiger fährt.
Neu ist mir hingegen jetzt eine Praxis, die hier dem Kunden noch eine "Ausfallentschädigung" in Rechnung stellt, wenn er in dem Hotel nicht die vom Haus angebotene Technikfirma, sondern eine andere wählt. Natürlich wird hier keinerlei Equipment der Hausfirma verwendet. Allein die Tatsache, daß eine fremde VT-Firma die Kundenveranstaltung im Hotel ausstattet, begründet eine Entschädigung.
Hat hier schon jemand mal Erfahrungen gemacht?
Ich kenne jetzt den Vertrag des Kunden zwischen ihm und das Hotel nicht näher, aber ist so eine Passage im überhaupt rechtens bzw. nicht von vornherein nichtig?
Kann man sich auf das Hausrecht berufen? Oder widerspricht es dem europäischem Recht der freien Wahl des Dienstleister?
Kann man überhaupt eine Ausfallentschädigung verlangen, wenn es doch gar keinen konkreten Ausfall gibt?