Wahlkampf mit der Trillerpfeife

  • Auch nochmal: Mir ist das durchaus bewusst 8)

    Mir geht es darum, dass offensichtlich zwei unterschiedliche Normen (die unterschiedliche Anwendungsbereiche haben) über ein und die selbe Sache unterschiedlicher Ansicht sind :)

    Grüße

    David

    du machst da offenbar einen kleinen denkfehler: es ist eben nicht die selbe sache.


    - in der DIN15905 geht es um den schutz des gehörs bei länger andauernden veranstaltungen. hier sollen gehörschäden durch übermässige oder gar exzessive lautstärkepegel vermieden werden.


    - in der EN 54 geht es um den erhalt von menschenleben. hier steht die verständlicheit der durchsagen im alarmfall im vordergrund. da geht es auch um paniksituationen, die sehr laut sein können.


    das einzige was diese beiden normen wirklich gemein haben ist, grob gesagt, das da schallenergie über lautsprecher abgestrahlt wird.

    also bitte nicht birnen mit äpfeln vergleichen. das sind völlig unterschiedliche anforderungen.


    und nun zurück zum thema.

    dazu hatte ich meine meinung bereits geschrieben :)

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Naja, man könnte das Ganze ja als "Evakuierungsübung" deklarieren. Nach DIN VDE 0833-4 muss dann nämlich die Durchsage mindestens 10dB(A) über dem Störschallpegel sein, um eine Sprachverständlichkeit zu gewährleisten ^^

    Generell frage ich mich schon lange, wie sich diese Aussage mit der DIN 15905 verträgt?

    Guckst Du dort (1 - Anwendungsbereich):

    Zitat

    Die Norm gilt nicht für


    ⎯ Lautsprecherdurchsagen im Gefahren- und Katastrophenfall;

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