Hallo,
BItte verschieben, sollte das Thema hier falsch sein.
Ich habe bald beim Bachelor in Medientechnik und arbeite seit 3 Jahren nebenbei im Theater und auf
verschiedenen kleinen Veranstaltungen als Hand oder Tontechniker. Jedoch würde ich gerne Veranstaltungen
betreuen und abnehmen. Im Theater sagte man mir, falls ich dort anfangen will, benötige ich zumindest den Schein
"Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten", damit ich Lampen / Tonanlage /... in Betrieb nehmen darf.
Trotzdem besitze ich damit ja noch nicht die Rechte einer Fachkraft für VT bzw. eines Meisters.
Nun habe ich meinen Masterstudienplatz für Veranstaltungstechnik in Berlin erhalten. Jedoch steht nirgends, ob
mich dieser auch dazu berechtigt, Veranstaltungen technisch zu betreuen. Die VstättVO Sachsen schreibt dazu:
"Diplomingenieure der Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung im technischen Betrieb von Bühnen, Studios oder Mehrzweckhallen in der jeweiligen Fachrichtung, denen die Landesdirektion Sachsen – Landesstelle für Bautechnik ein Befähigungszeugnis nach Anlage 1 ausgestellt hat,.."
Laut EU Beschluss entspricht das DIPLOM (FH) einem 4 Jährigen Bachelor. Jedoch kann ich ja davon nicht einfach so ausgehen, sondern
es gilt nur das, was in der VstättVO steht oder? Also müsste ich selbst nach dem Master darauf warten, dass diese aktualisiert wird?
Freue mich über Antworten! Und nur am Rand: Ich kenne viele Meister und Fachkräfte und habe Respekt vor deren Arbeit und
Kenntnisse. Ich will hier auch keineswegs behaupten, dass ein 3 semestriges Master die Erfahrungen in der Praxis ersetzen kann.
Auch hatte ich überlegt die Fachkraft für VT / dem Meister per Prüfung nachzuholen. Jedoch wäre das sehr viel kostenintensiver als
der Master.