VSTÄTTVO - Verantwortliche für Veranstaltungstechnik - Studium

  • Hallo,


    BItte verschieben, sollte das Thema hier falsch sein.


    Ich habe bald beim Bachelor in Medientechnik und arbeite seit 3 Jahren nebenbei im Theater und auf

    verschiedenen kleinen Veranstaltungen als Hand oder Tontechniker. Jedoch würde ich gerne Veranstaltungen

    betreuen und abnehmen. Im Theater sagte man mir, falls ich dort anfangen will, benötige ich zumindest den Schein

    "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten", damit ich Lampen / Tonanlage /... in Betrieb nehmen darf.

    Trotzdem besitze ich damit ja noch nicht die Rechte einer Fachkraft für VT bzw. eines Meisters.


    Nun habe ich meinen Masterstudienplatz für Veranstaltungstechnik in Berlin erhalten. Jedoch steht nirgends, ob

    mich dieser auch dazu berechtigt, Veranstaltungen technisch zu betreuen. Die VstättVO Sachsen schreibt dazu:

    "Diplomingenieure der Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung im technischen Betrieb von Bühnen, Studios oder Mehrzweckhallen in der jeweiligen Fachrichtung, denen die Landesdirektion Sachsen – Landesstelle für Bautechnik ein Befähigungszeugnis nach Anlage 1 ausgestellt hat,.."


    Laut EU Beschluss entspricht das DIPLOM (FH) einem 4 Jährigen Bachelor. Jedoch kann ich ja davon nicht einfach so ausgehen, sondern

    es gilt nur das, was in der VstättVO steht oder? Also müsste ich selbst nach dem Master darauf warten, dass diese aktualisiert wird?


    Freue mich über Antworten! Und nur am Rand: Ich kenne viele Meister und Fachkräfte und habe Respekt vor deren Arbeit und

    Kenntnisse. Ich will hier auch keineswegs behaupten, dass ein 3 semestriges Master die Erfahrungen in der Praxis ersetzen kann.

    Auch hatte ich überlegt die Fachkraft für VT / dem Meister per Prüfung nachzuholen. Jedoch wäre das sehr viel kostenintensiver als

    der Master.

  • Die Elektrofachkraft kannst du zB auch in eines Kurses machen. In Bremen wird dies im Zuge der Ausbildung zur Fachkraft VT in Form eines 2wöchigen Kurses in der Ausbildungswerkstatt des lokalen Stromversorgers gemacht. Mach dich doch mal bei der lokalen IHK schlau.


    "Erfahrung" und "zeitnahe Praxis" sind in der Branche wichtige Aspekte, das ist nicht zu Unterschätzen!


    Ohne zeitnahe Praxis verlieren Qualifikationen (zB Elektrofachkraft) ihre Gültigkeit.


    Ohne Berufserfahrung gibt es auch keine Zulassung zur Prüfung als Meister für VT.





    Du hast in deinem Zitat dir schon selbst die Antwort gegeben, sofern du aus Sachsen bist, ist für dich die


    Landesdirektion Sachsen – Landesstelle für Bautechnik


    der Ansprechpartner. Gehe mit deinem Master und Praxisnachweisen dort hin und frage ob du die Formalqualifikationen als "Verantwortlicher für VT" erfüllst und sie dir das Befähigungszeugnis (Anlage 1) ausstellen.

  • Also man benötigt als Fachkraft und Meister auch immer das Befähigungszeugnis? Und wenn man Einsätze auf Tour in unterschiedlichen Bundesländern hat, muss man dann vorher immer das Befähigungszeugnis der unterschiedlichen Bundesländer beantragen oder reicht eins?

    Muss das Befähigungszeugnis immer wieder erneuert werden?


    Danke dir für die schnelle Antwort!


  • https://dejure.org/gesetze/VStaettVO/39.html


    So oder ähnlich steht es in den VStättVo der unterschiedlichen Bundesländern


    Wobei hier immer die Berufserfahrung und zeitnahe Praxis auch eine Rolle spielt.


    Wenn du 10 Jahre aus der Branche rauswarst, kannst du nicht gleich wieder eine Riesenproduktion als Verantwortlicher betreuen. Weil (in meinen Augen) berecthigter Weise davon ausgegangen wird, wenn man sich lange Zeit nicht mit einem Thema beschäftigt und/oder sich weiterbildet, man keine hinreichende Befähigung hat.

  • In vielen Bundesländern gibts das Befähigungszeugnis automatisch zur bestandenen Meisterprüfung. Dass es da überhaupt ein eigenes Dokument gibt hat zwei Gründe:


    1. Es gibt Personen die Anrecht auf dieses Befähigungszeugnis haben obwohl sie weder Meister noch Ingenieur sind. Das betrifft vor allem festangestellte Hallen- und Bühnenmeister deren Arbeitsvertrag aus der Zeit vor der heutigen Meisterprüfungsordnung stammt und/oder die den "alten" Theaterbühnenmeister als kurzen Fortbildungskurs gemacht haben.


    2. Meisterprüfung erfolgt streng genommen nach Bundesrecht (BBiG), VStättVen sind strikt Landesrecht. Befähigungszeugnis stellt das Land aus. Der heilige deutsche Föderalismus... :rolleyes:

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Oh krass - danke für all die Informationen ;)


    Dann werde ich mich mal kundig machen, wie die Ämter so vom Master Veranstaltungstechnik halten.


    Grüße

  • Hallo,

    mir ist deine konkrete Frage auch nicht ganz klar. Zielt deine Frage auf die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" oder den "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik"?


    Generell gilt, dass der „Verantwortliche f. VT“ im Gegensatz zur „Fachkraft für VT“ oder dem „Meister für VT“ keine berufliche Qualifikation sondern eine Funktion im Rahmen bauordnungsrechtlicher Regelungen (Versammlungsstättenverordnung) darstellt. Die Voraussetzungen hierfür sind in der oben zitirten Versammlungsstättenverordnung (§ 39) festgelegt.

    Ähnliches gilt im Übrigen auch für die "Elektrofachkraft". Auch diese Bezeichnung stellt eine Funktion dar. Hierbei ist allerdings auf die Auwahlverantwortung des Unternehmens im Sinne der Gefahrenanalyse zu verweisen.


    Zu deiner nachfolgenden Frage:

    Das Befähigungszeugnis „Verantwortliche f. VT“ gilt in einem Bundesland ausgestellt, für ganz Deutschland. Tatsächlich gibt es Bundesländer, die das Muster nie in Landesrecht umgesetzt haben (z. B. Thüringen). Dort kann gar kein Befähigungszeugnis „Verantwortliche f. VT“ ausgestellt werden; weil schlichtweg die Rechtsgrundlage fehlt (zumindest wurde mir dies auf Nachfrage so mitgeteilt). Allerdings kann das entsprechende Befähigungszeugnis problemlos in einem anderen Bundesland beantragt werden.

    In den Bundesländern, welche die MVStättV in Landesrecht umgesetzt haben, wird das Befähigungszeugnis „Verantwortliche f. VT“ in der Regel mit der abgelegten Meisterprüfung ausgestellt (wurde obenstehend auch schon korrekterweise beschrieben).


    Wenn du neben dem Master (Veranstaltungstechnik) eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit nachweisen (das ist wichtig!) kannst, wird dir die zuständige Behörde auf Antrag ein Befähigungszeugnis nach Anlage 1 als "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik" ausstellen.

    Sofern du weitere Fragen zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" oder der "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik" hast, stelle diese gerne. Ich habe mich in den vergangenen Jahren viel mit den Rechtsgrundlagen dieser Funktionsbezeichnungen beschäftitgt, will dies aber nicht unnötig ausführen, sofern dies für dich nicht relevant ist.....