"überwiegend künstlerisch tätig"

  • Gruppe 8 wäre aber auch schön gewesen...

    Auch wenn das Thema schon älter ist: Zumindest in Bayern wurden die Veranstaltungstechniker rückwirkend zum 1.1.2020 mit der Eingruppierungsordnung Handwerk Bayern mal tatsächlich eingruppiert. Da die EGO nicht öffentlich zugänglich ist erspare ich mir das Zitieren und fasse Sinngemäß zusammen:
    EG4: BühnenhelferInnen, StadthallenmitarbeiterInnen

    EG8: Fachkraft für VT, die nicht Verantwortliche für VT sind nach §39 VStättV, aber Verantwortung nach § 40 Abs. 5 Nr. 4 VStättV übernehmen

    EG9a: Fachkraft für VT, die § 40 Abs. 5 Nr. 4 VStättV übernehmen und als Verantwortlicher für VT nach §39VStättV benannt sind