Sicherheitsfragen bei schulischen Veranstaltungen

  • Moin,

    nun habe ich ja in anderen Threads viel über Topteile, Subs, Amps und Messgeräte/Anforderungen nach DIN 15905-5 in Erfahrung gebracht. Soweit, so gut. Aber nun kommt die Frage der Sicherheit hinzu. Ich bin kein ausgebildeter Veranstaltungstechniker, habe aber während der letzten Jahrzehnte schon reichlich Erfahrungen im Live-Bereich (inkl. einiger kleiner Tourneen) gesammelt. Unsere Veranstaltungen reichen von kleineren und größeren Indoor-Veranstaltungen in den Räumen der Schule (Sprachverstärkung beim Tag der offenen Tür, Disco, Konzerte in einer Art Club-Raum, Konzerte in einem großen Veranstaltungsraum) bis hin zu einigen Open-Air-Einsätzen (Schulhofkonzert, Schulfest, kleines Stadtteilfest). Wir haben teilweise fest installierte, teilweise mobile Ton- und (LED-)Licht-Technik bei diesen Veranstaltungen im Einsatz und kümmern uns um Backline und Stromversorgung.


    In einem anderen Thread (anderes Forum) ging es um die zahlreichen sicherheitsrelevanten Fragen und Bestimmungen bei einer Veranstaltung, die eine Firma zu beachten hat. Wir als Schule machen das nun natürlich nicht vollprofessionell und kümmern uns nur um unsere eigenen Veranstaltungen (bis hin zur Bühne beim Stadtteilfest mit Beteiligung der anderen Schulen aus dem Stadtteil), dennoch bewegen wir uns ja auch nicht im "rechtsfreien Raum". Bislang haben wir etwa bei unserem Stadtteilfest die Bühne und das Front-Holz durch einen Dienstleister gemietet, den Rest (Backline, Monitoranlage, Mischpult, Mix...) aber komplett in Eigenregie übernommen. Wie ich in einem anderen Thread bereits erklärt habe, wird das zur Verfügung stehende Budget in Zukunft erheblich kleiner und wir sind dabei, eine ausreichend leistungsfähige Anlage anzuschaffen, die auch das kleine Stadtteilfest versorgen kann (die Bühne wird natürlich weiterhin vom Dienstleister gemietet und aufgebaut).


    Bisher haben wir uns auf unsere Erfahrungen und eine große Portion "gesunden Menschenverstand" verlassen (und damit auch keine Probleme gehabt). An Schulen werden sicher deutschlandweit ständig diverse Veranstaltungen durchgeführt und kommt mobile Beschallungs- und Licht-Technik zum Einsatz, ohne dass professionelle Veranstaltungstechniker beteiligt sind. Nun möchte ich im Spannungsfeld zwischen "du darfst im Prinzip gar nichts" bis hin zu "auch Ausbildung schützt vor Dummheit nicht" bzw. "im Zweifelsfall bist du immer für deinen "Sch**ß verantwortlich" einige Dinge klären:

    • Was können wir als Schule tun um die Basis unseres Handelns sinnvoll zu untermauern?
    • Wo sind dennoch Grenzen erreicht, die wir keinesfalls überscheiten sollten?

    Typische Gebiete wären etwa:

    • Mobile (LED-)Scheinwerfer (4er-Bars, Floorspots, Moving-Heads) auf der Bühne unseres Veranstaltungsraums
    • Aufbau von zwei 4er-PAR-Bars seitlich vor der Bühne (Manfrotto Stativ mit Dimmerbar)
    • Licht bei einer Disco-Veranstaltungen in unseren Räumen
    • Zwei Topteile auf Wind-Ups (HK Audio 112FA auf z.B. Varytec Wind-Up bis auf ca. 3-3,5m Höhe)
      (beim Stadtteilfest so nah wie möglich links und rechts neben den tragenden Säulen der gemieteten Traversenbühne)
    • Subwoofer als CSA vor der Bühne
    • Backline + Monitoranlage auf der Open-Air-Bühne unseres Stadtteilfests (mit Beteiligung der Schulen)
    • Mischpultplatz vor der Bühne inkl. CAT5-Verbindung zur Bühne
    • Stromversorgung vom 16A/400V-Anschluss vor Ort zur Bühnenverteilung (abgesichert, inkl. FI) beim Stadtteilfest
      (je eine Phase für PA, Monitoranlage und Backline, gegebenenfalls Licht)

    Über hilfreiche Hinweise würde ich mich freuen!

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  • Nun antworte ich mir schon mal selbst :)


    Auf der Seite "Sichere Schule" gibt es eine Broschüre, die ich mir genauer ansehen werde. Für Veranstaltungen gibt es HIERweitere Details. Hier gibt's auch eine Checkliste für Veranstaltungen und Hinweise zur Mindest-Qualifizierung für Aufsicht führende Personen bei Veranstaltungen mit geringem Gefahrenpotential (da wird's schon schwierig, so sinnvoll das ist - ich glaube kaum, dass das angewandte Praxis an einem größeren Teil von Schulen ist; interessiert mich dennoch).


    Mein Problem: Das Spannungsfeld von Anforderung und realistischen Möglichkeiten. Einfaches Beispiel:

    "Die elektrischen Anschlussleitungen wurden geschützt verlegt und bilden keine Stolperstellen."


    Der Bühnenaufbau in unserem Veranstaltungsraum hat ausschließlich Steckdosen an den Außenwänden. Verstärker, Keyboards etc. sind aber auch mitten auf der Bühne vorhanden und die Umgebung wird für Auf- und Abgang benötigt. Wenn damit gemeint ist, dass die Leitungen flach und gebündelt liegen (und möglichst abgeklebt oder mit einer Kabelschutzmatte versehen sind), dann ist das machbar - und natürlich passt man beim Aufbau darauf auf, dass keine offensichtlichen Stolperfallen entstehen. Dennoch wird man diese nie ganz vermeiden können (z.B. Mikrofonkabel, vor allem, wenn während eines Konzerts häufiger umgebaut werden muss - auch da achte ich persönlich immer auf geringe Gefahren, aber völlig vermeiden lässt sich das nicht),


    Um es mal so zu formulieren: Checklisten und auch Ausbildungen sind qualifizierende Anregungen des gesunden Menschenverstands (den sie aber auch nicht ersetzen werden), aber ob jede einzelne Norm in unserem Fall immer eingehalten wird, das wage ich zu bezweifeln.


    EDIT: Inwiefern sind die oben verlinkten Hinweise auch ausreichend, wenn wir das Bühnenprogramm mit den Schulen des Stadtteils bei unserem jährlichen Stadtteilfest gestalten - und bis auf die Bühne selbst Backline und Technik komplett stellen? Und konkret: Reicht DIESES einfache Wind-Up-Stativ für die Topteile (HK Audio 112FA) aus, wenn wir das Stativ auf rund 3m ausfahren wollen (und den direkten Zugang zum Stativ absperren) - oder muss es etwas noch standfesteres sein (wie DIES HIER - mit BGV1 Prüfzertifikat)? Muss man zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung ergreifen?

    Einmal editiert, zuletzt von Hanseat ()

  • Zur Beruhigung deinerseits erst mal: Niemand kann wirklich alle Auflagen und Vorschriften zu 100% erfüllen. Du wirst immer etwas finden, das so nicht zulässig ist, selbst bei den größten Produktionen. Auch ist es für kleiner bis kleinstproduktionen oftmals auch gar nicht finanziell möglich eine VA zu 100% so zu machen, dass wirklich alles stimmt. Das würde die Kosten-Nutzen Rechnung sprengen. Man kann und muss aber grundsätzlich dafür sorgen, dass alles in einem sicheren Fahrwasser ist. Wer z.B. Stromleitungen verwendet, welche offene Adern vorweisen, Safties nutzt, bei denen schon die Drähte büschelweise abstehen oder eben Stolperfallen vorhanden sind, die einfachst vermeidbaren sind, dann handelt man grob fahrlässig und die VA kann wegen solchen Dingen auch gesperrt werden. Auch gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und als verantwortliche Person steht man immer mit einem Bein im Knast.


    Leitungen sind grundsätzlich so zu verlegen, dass sie nicht als Stolperfallen daherkommen, also wie du schon sagst flach auf dem Boden liegend, ausserhalb des normalen Publikumsverkers. Sobald die Leitungen innerhalb des normalen Publikumsverkehrs laufen, müssen diese zwingend durch Kabelmatten oder noch besser durch Kabelbrücken gesichert werden. Allerdings gibt es auch immer wieder Kadidaten, die dann über die Kabelmatter stolpern, da sie ihre eigenen Füsse nicht mehr hoch bekommen. Wie man es eben macht...


    Dann das nette Thema Fliuchtwege. Nichts, aber auch gar nichts darf einen ausgewiesenen oder auch zeitweise definierten Fluchtweg versperren. Also hier am besten gar nix hinbauen, auch keine Leitungen oder anderen Kram. Leider geht das oftmals, je nach bauweise und Leitungsweg nicht immer und da fängt es dann schon an. Wie oft stehen in öffentlichen Gebäuden in ausgewiesenen Fluchtwegen, speziell an den Türen irgendwelche frei stehende Dekogegenstände? Achtet mal drauf.


    Das Problem der Stromzuleitung(en) bei Stadtfesten, kann man einfach umgehen, in dem man dies an die ausführende Fachfirma bzw. die Stadt/Gemeinde selbst abgibt: Der Übergabepunkt hat sich direkt an der Bühne zu befinden. Allerdings bleibt dann noch die Verbindung zwischen Bühne und FoH. Da braucht es dann eben ein paar Defender als Kabelbrücke. Dann ist das in der Regel safe.


    Zu dem Stativ. Sobald so eine Last innerhalb des Publikumraumes, also da wo das Publikum ungehindert hin kommt, steht, bedarf es eines Konstruktes, welches nach DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1) zertifiziert ist. Auch sonst gilt eben genau dieser Vorschriftenkatalog. Bei dem Manfrotto ist das eben nicht so, ebenso wenig wie bei dem Varytec. Stative haben ein Kippmoment, welches um so größer wird, je höher die Last (Hebelarm) hängt. Also muss das Stativ so gesichert werden, als dass dieses Kippmoment nicht erreicht oder gar überschritten wird, neben all den anderen Feinheiten wie Tragelast, dynamische Lasten, Sicherungseinrichtungen, etc. Das Kippmoment wird in der Regel durch Ballastierung abgefangen. Jetzt ballastier mal so ein Dreibein. Abspannen wäre eine andere Möglichkeit der Sicherung.


    Frage: Wieso fliegt ihr die Tops des Frontholzes nicht in der Truss? Das kann die Fachfirma doch machen und ihr seit raus aus der Sache, sofern ihr denen das korrekte Fluggeschirr zur Verfügung stellt.


    Ich bin jetzt kein Meister, daher sind meine Statements in keinster Weise verbindlich oder gar rechtssicher. Allerdings hängt es in 80% am gesunden Menschenverstand, um offentsichtliche Gefahren im Vorfeld abzuwenden.


    Wenn da eh eine Fachfirma für den Bühnenausbau da ist, dann können die ja mal drüber sehen. Ansonsten ist auch irgendwie die Stadt/Gemeinde in der Pflicht oder wer ist da Träger/Mitträger. In der Schule selbst sollte eigentlich der Hausmeister mitunter diese Pflichten übernehmen können. Schulungen diesbezüglich sollen auch sehr hilftreich sein und evtl. einmal jährlich eine Fachfirma zur Gefahrenanalyse und evtl. Gerätewarung herbeizitieren. Wer prüft denn z.B. bei euch die eletrkischen Einrichtungen nach DIN VDE 0701-0702‎

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • An was für einer Art Schule arbeitest Du denn.

    Kommunale Einrichtung? Öffentliche Schule in privater Trägerschaft?

    Betreibt Ihr eine Versammlungsstätte (> 200 Besucher)

    wie groß ist bei Euch die Szenenfläche (Bühne)?


    Grüße, Jakobus

  • Hallo Hanseat, einige Links und Infos hast du ja schon gefunden und Du machst Dir Gedanken, was auch sehr gut ist. Es ist ja auch grudsätzlich egal, ob Veranstaltungen im schulischen Rahmen oder kommerziell/gewerblich stattfinden. Der Veranstalter, bzw. der Betreiber einer Versammlungsstätte/eines Gebäudes hat immer die Verkehrssicherugspflicht. Hier solltest Du dir grundsätzliche Gedanken über Deine Rolle machen. Bist Du "nur" ein Techniker? Oder bist Du offiziell benannter Vertreter des Betreibers (Schule)? Oder offiziell benannter und qualifizierter Vertreter des Veranstalters? Das wäre diejenigen, die sich zuallererst Gedanken machen müssen im Rahmen ihrer Kontroll-, Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten. An weiteren sehr guten Informationen kann ich Dir die Schriften der VBG empfehlen, die einen Fachbereich zu Bühnen und Studios haben: http://www.vbg.de/DE/3_Praeven…nen_und_Studios_node.html Dort besonders die DGUV Information 215-310: http://www.vbg.de/SharedDocs/M…blob=publicationFile&v=11

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • yamaha4711

    Vielen Dank für deinen wie immer hilfreichen und kompetenten Beitrag.


    Die Stromzuleitung wird beim Stadtfest parallel zur CAT5-Leitung zum Mischplatz geführt (in dessen Nähe sich das aus dem Boden herauskurbelbaren Anschlusspanel befindet, das sonst auch von Marktständen benutzt werden kann). Eine Kabelmatte wird beides abdecken. Kabelbrücken lassen sich auch nicht sinnvoll verwenden, weil der Boden nicht überall völlig eben ist (wahrscheinlich für den Regenablauf).


    Zum Stativ: Welches Stativ erfüllt die Anforderungen der DGUV - ohne mir Tränen in die Augen schießen zu lassen, wenn ich den Preis sehe? Du weist auf den Publikumsverkehr hin - heißt das, dass ein einfacheres Stativ verwendet werden darf, wenn der Bereich abgesperrt ist? Ballastierung von Dreibeinen ist sicher schwierig (geht das vielleicht doch?), das Abspannen wird aufgrund des gepflasterten Platzes wohl nicht funktionieren. Also doch ein 4-Bein?`


    Fliegen der Tops käme schon in Frage, aber was ist das korrekte Fluggeschirr für die HK Audio 112FA? Die Box verfügt über Flugpunkte (3x M8), es gibt ein Anschlagpunkte-Set und Neigebügel. Wäre das Anschlagpunkte-Set ausreichend oder was bräuchten wir dafür? Die Frage des sicheren Stativs bleibt allerdings unabhängig davon wichtig, weil wir dies auch für andere Veranstaltungen benötigen (z.B. beim Schulfest).


    Ich muss nochmal genauer nachfragen, wer an unserer Schule bestimmte Verantwortung für diesen Bereich trägt. Wir haben jedenfalls einen Sicherheitsbeauftragten (der den Job aber wohl noch nicht so lange macht) und auch der Hausmeister unserer Schule scheint über einige entsprechende Kompetenzen zu verfügen. Zur Prüfung elektrischer Einrichtungen werden wir immer wieder mal vom TÜV besucht.


    jakobus

    Ich arbeite an einem staatlichen Gymnasium (kein privater Träger) in einer großen Stadt. Wir haben ein separates Veranstaltungsgebäude mit einem Veranstaltungsraum mit ca. 450 Sitzplätzen. Die bespielte Bühne ist ca. 50m² groß. Einen Teil des durch einen Vorhang abtrennbaren Hinterbühnenbereichs nutzen wir bei großen Konzerten mit (noch einmal ca. 40m² - genutzt werden ca. 20m²).

    Einmal editiert, zuletzt von Hanseat ()

  • falcocgn
    Vielen Dank für deine klaren Hinweise und die Links. Bislang habe ich mich vor allem als "Techniker" gesehen. Ich kümmere mich allerdings beim Stadtteilfest um die Leitung des kompletten Aufbaus (bis auf die Bühne selbst) mit einem Team von in einer AG ausgebildeten Schülern, bereite die Buchung der Bühne vor, organisiere im Vorfeld das Programm und übernehme während des Programms das Abmischen.

  • Also bei > 200 Sitzplätzen wird das sehr wahrscheinlich unter die Versammlungsstätteverordnung fallen und da muss eben eine verantwortliche Fachkraft bei den einzelnen VAs mit vor Ort sein, wenn ich mich recht erinnere.


    Frag mal bei dem Betreiber nach wie das Geäude bzw. die Räumlichkeit kategorisiert ist. Das wäre mal das erste. Alles andere Folgt dann meist daraus.


    Allerdings ist auch im Falle einer nicht ausdrücklichen Kategorisierung in Bezug auf eine Versammlungsstätte grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht unumstösslich. Daher muss auch immer und gerade deswegen vor jeder VA eine Gefahrenanalyse erfolgen, sofern diese nicht schon mal für bestimmte Fälle dokumentiert ist.


    Zum Fliegen der Tops. Am besten den Hersteller fragen oder eben die Fachfirma, die das dann erledigt. Die müssten das Wissen. Neige- bzw. Flügbügel sind von Vorteil, da man das Top damit besser ausrichten kann, als wie wenn man das nun nur mit Gurten anschlägt. Ersteres ist mechanisch halt deutlich stabiler.


    Outdoor geht bei solchen Sachen eigentlich nur ein 4 Fuss Lift. Sicher hat man das vor geraumer Zeit auch mit nem U087 gemacht, vor allem 6 Bars auf Höhe gebracht. Aber ne Box auf dieser Höhe ist schon nochmal eine andere Hausnummer. Auch was dickere Lampen angeht. Indoor kann man wohl auch ein Dreibein nehmen, sofern eben der gesamte erreichbare Umkreis (abhängig von der Höhe), in welchem das Stativ samt Last landen kann, abgesperrt ist. Und auch dann werden wohl im Fall der Fälle kniffelige Fragen gestellt.


    Ich würde das alles an deiner Stelle an den Sicherheitsbeauftragten abgeben, denn dafür ist der ja auch da. Ansonsten muss eben jemand extra dafür eingestellt werden (was mittlerweile auch angekommen ist) oder es wird von extern jemand bestellt, der dann bei Bedarf vor Ort ist.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Hallo Hanseat, Du solltest sehr genau aufpassen, welche Schuhe Du dir anziehst. Die Verantwortlichkeiten müssen ganz klar geregelt sein. Als Techniker bist Du Techniker. Punkt. Im Rahmen Deiner Fähigkeiten, Kompetenzen und Befugnisse, die übrigens auf jeden Fall schriftlich fixiert und übertragen werden müssen, solltest Du handeln. Mehr nicht. Sonst begibst Du dich in eine Garantenstellung, die Du nicht haben möchtest. Dein Rektor hat hier die entsprechenden Pflichten.


    Was das Stativ im Außenbereich angeht, musst Du die Vorgaben des Herstellers beachten und auf Deine Verkehrssicherungspflchten achten. In der Regel ist vorgesehen, dass ab Windstärke 6 abgelassen werden muss. Eine Ballastierung kannst Du machen, das ist natürlich über eine Berechnung darzustellen. Bei einer Abspannung wird es schwierig, weil entsprechende Quer- und Druckkräfte auftreten. Da muss zwingend ein Statiker ran.

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  • Zitat aus der Broschüre "Sichere Schule - Aula" (S. 14):

    In Schulaulen mit Szenenflächen zwischen 50 m² und höchstens 200 m² Grundfläche bzw. nicht mehr als 5000 Besucherplätzen können die Leitung und Aufsicht sowie die Anwesenheitspflicht bei Veranstaltungen statt von einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik auch von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung wahrgenommen werden.


    ABER (S.15):

    Vergleicht man die in großen Veranstaltungsstätten, wie z. B. Theatern oder Arenen, stattfindenden Veranstaltungen mit den in Schulaulen üblicherweise durchgeführten Veranstaltungen, sind Letztere in der Regel von wesentlich geringerem Umfang und mit einem deutlich geringeren Risiko verbunden.

    Diesem Umstand wurde in den Vorschriften für Veranstaltungsstätten Rechnung getragen und die Möglichkeit eröffnet, die Leitung und Aufsicht sowie die Anwesenheitspflicht bei derartigen Veranstaltungen statt auf Fachkräfte für Veranstaltungstechnik auch auf geeignete Aufsicht führende Personen ohne veranstaltungstechnische Berufsausbildung zu übertragen, wobei sich die erforderliche Qualifikation nach dem Grad der Gefährdung richtet



    Da in Schulaulen oftmals Veranstaltungen mit geringer Gefährdung stattfinden, wird in vielen Schulen der für die Schulaula zuständige Hausmeister oder eine geeignete Lehrkraft als Aufsicht führende Person eingesetzt.


    Somit ist die bisherige Regelung für Schulveranstatlungen bei uns völlig in Ordnung.

  • Hallo Hanseat, Du solltest sehr genau aufpassen, welche Schuhe Du dir anziehst. Die Verantwortlichkeiten müssen ganz klar geregelt sein. Als Techniker bist Du Techniker. Punkt. Im Rahmen Deiner Fähigkeiten, Kompetenzen und Befugnisse, die übrigens auf jeden Fall schriftlich fixiert und übertragen werden müssen, solltest Du handeln. Mehr nicht. Sonst begibst Du dich in eine Garantenstellung, die Du nicht haben möchtest. Dein Rektor hat hier die entsprechenden Pflichten.


    Was das Stativ im Außenbereich angeht, musst Du die Vorgaben des Herstellers beachten und auf Deine Verkehrssicherungspflchten achten. In der Regel ist vorgesehen, dass ab Windstärke 6 abgelassen werden muss. Eine Ballastierung kannst Du machen, das ist natürlich über eine Berechnung darzustellen. Bei einer Abspannung wird es schwierig, weil entsprechende Quer- und Druckkräfte auftreten. Da muss zwingend ein Statiker ran.

    Hmm - das schriftliche Fixieren von Aufgabenbereichen gehört im schulischen Umfeld bisland selten zu den praktizierten Gewohnheiten. Scheint dennoch sinnvoll zu sein.


    Für das Stativ im Außenbereich würde ich mich immer noch über eine konkrete Empfehlung für unsere Anwendung freuen - bzw. eine Einschätzung ob das Varytecmit Ballastierung grundsätzlich ausreichend ist (soll auf ca. 2,9m ausgefahren werden). Kannst du mir einen Tipp geben, wie die Berechnung der Ballastierung, der Windlast etc. durchzuführen ist - vielleicht gibt es dazu einen hilfreichen Link? Gefunden habe ich in dieser Richtung bislang DAS HIER.

  • Ehrlich gesagt würde ich im Zweifelsfall bei Open Air einfach einen schön hohen Stapel Bässe mit Topteil darauf stellen, das ganze mit Neigebrettl fürs Top, langen Spanngurt drum und gut.


    Das ist schön schwer und steht mit z.B. eine Palette darunter verspannt auch bei Regen und Sturm sicher.


    Open Air ist es nicht ganz so kritisch mit der Neigung, wie drinnen. Es gibt keine Decke, die reflektiert.


    Die Gefahr, die von so weit ausgefahrenen Stativen ausgeht währe mir zu viel für den in diesem Fall geringeren Mehrwert.


    Da wir eh meist eine Delayline stellen kommt diese halt ein paar Meter weiter nach vorn.


    Diese wiederum muss ja nicht so hoch sein, wie die Haupt Pa und hat auf ihren kürzeren Stativen (ich Nutze da ist die Millenium Kurbel Teile ohne sie auszufahren, da diese schwerer sind, als normale Boxenstative und die Beine weiter aufgehen) ein bedeutend geringerer Kippgefahr und dadurch wesentlich geringeres Schadenspotenzial.

  • Hallo Hanseat.

    Die von Dir beschriebene Versammlungsstätte erfordert bei Auf- und Abbaubau

    bühnentechnischer-(dazu zählt auch die PA) und beleuchtungstechnischer Einrichtungen,

    sowie bei technischen Proben, Generalproben und der eigentlichen Veranstaltung

    zwingend die Anwesenheit einer Fachkraft für VT.

    Die von Dir zitierte "Hausmeisterregelung" bezieht sich eher auf das klassische

    Klavierkonzert, den Vortrag oder eine Kammermusik Matinee.

    Beim Einsatz von Beleuchtungseinrichtungen oder von Beschallungsanlagen, wie Du

    sie in Deinen anderen Threads angesprochen hast, kommt Ihr aus der Nummer nicht raus.

    Da bei einem staatlichen Gymnasium die Räumlichkeit von der Stadt oder Gemeinde

    betrieben wird, ist diese (als Betreiber) auch verpflichtet die Fachkraft zu stellen.


    Nicht alles was heutzutage in Versammlungsstätten an Schulen aufgeführt wird ist

    im Sinne der Versammlungsstättenverordnung als trivial anzusehen.

    Aus eben diesem Grund bin ich an einer Schule in privater Trägerschaft als

    ausgebildete Fachkraft für VT fest angestellt und als technischer Leiter für

    unseren Theatersaal zuständig. Dieser wird allerdings auch noch an Dritte vermietet.


    Grüße von Jakobus


    https://georgensaal.blogspot.de/

  • "Vergleicht man die in großen Veranstaltungsstätten, wie z. B. Theatern oder Arenen, stattfindenden Veranstaltungen mit den in Schulaulen üblicherweise durchgeführten Veranstaltungen, sind Letztere in der Regel von wesentlich geringerem Umfang und mit einem deutlich geringeren Risiko verbunden."


    Der Vergleich mit "großen Veranstaltungsstätten" namentlich als "Theatern oder Arenen" bezeichnet klingt nach einer ganz anderen Dimension als unsere Schulveranstaltungen, auch wenn bei diesen (fest installierte wie auch mobile, z.B. Monitore, Gitarrenverstärker, LED-Floorspots, LED-Bars) Ton- und Lichttechnik zum Einsatz kommt.


    Daher: Auf welche rechtliche Grundlage stützt du dich konkret mit deiner sehr eng definierten Eingrenzung?

  • Ehrlich gesagt würde ich im Zweifelsfall bei Open Air einfach einen schön hohen Stapel Bässe mit Topteil darauf stellen, das ganze mit Neigebrettl fürs Top, langen Spanngurt drum und gut.

    Die damit erreichbare Höhe kann ich ja auch ohne Substapel mit einem nicht so hoch ausgefahrenen Stativ erreichen - ohne relevante Kippgefahr. Bei einer Simulation in EASE wird aber deutlich erkennbar, dass ich bei dieser Höhe nicht die gewünschte gleichmäßige Beschallung des Publikums in den ersten 10m vor der Bühne erreiche, sondern in der Nähe der Lautsprecher sehr hohe Lautstärken entstehen (Problem mit der DIN 15905-5). Außerdem möchte ich ja aus guten Gründen ein CSA für die Subs nutzen - da wird das nichts mit dem Stapel.


    Möglicherweise spricht das dann wieder für das Fliegen der Topteile. Das könnte gegebenenfalls auch der Dienstleister beim Aufbau der Bühne übernehmen.


    Dennoch möchte ich auch gern mal rechnerisch die Standfestigkeit der Stativkonstruktion überprüfen.

  • Rechtliche Grundlagen sind die Versammlungsstättenverordnungen der

    Bundesländer und die DGUV Vorschrift 18.


    Die von Dir zitierte Broschüre ist für Laien verfasst und wird gerne mal individuell ausgelegt.


    Seite 16:

    Zitat

    Da in Schulaulen oftmals Veranstaltungen mit geringer Gefährdung stattfinden, wird in vielen Schulen der für die Schulaula zuständige Hausmeister oder eine geeignete Lehrkraft als Aufsicht führende Person eingesetzt.

    "oftmals" heißt ja nicht grundsätzlich immer und wenn bei Euch solches Holz gefahren

    wird, wie Du es bereits woanders beschrieben hast, dann fallt Ihr nicht unter die

    Kategorie "geringfügig"


    Bitte mal auf Seite 17 weiterlesen. Da kommt dann auch wieder die Fachkraft ins Spiel.

    Die Unfallkasse NRW und einige private Firmen bieten übrigens Fortbildungen

    für Lehrkräfte bzw. Aufsichtsführende Personen an. Für Schulen in privater

    Trägerschaft gibt es Seminare bei der VBG.

  • Machen wir es doch mal einfach. Einer Person, die wegen warum auch immer zu Schaden kommt oder deren Angehörige im worst case ist es so ziemlich egal, ob das auf einer VA mit 40 Leuten in einer Eckkneipe passiert oder in der Schleyerhalle mit 30.000 Zuschauern. Die Fragen sind hinterher immer derselben ungemütlichen Art und Weise und ich möchte da nicht drin stecken, wenn es nach gesundem Menschenverstand vermeidbar gewesen wäre bzw. man hätte einfach eine zuständige Fachperson mit vor Ort gehabt, die das im Auge hat. Allerdings ist das auch wiederum dem Opfer egal, wie auch immer geartet.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Abschätzung Standfestigkeit / Windlast (basierend auf dieser Grundlage)


    Daten: (HK Audio 112FA mit Varytec Wind Up 85kg)

    · Gewicht Topteil: 23,9kg/ Nutzlast inkl. Kabel: 25kg

    · Windangriffsfläche Topteil: 0,28m²

    · Gewicht Stativ: 25kg

    · Höhe Stativ: 2,9m / Höhe gesamt mit Box 3,57m

    · Standradius: 1,6m

    · Horizontallast = 1/50 der vertikalen Nutzlast

    · Angenommene Stoßlast: 0,5kN in 1m Höhe


    Standmoment = (Gewicht der Gesamtkonstruktion inkl. Nutzlast) x (Seitenlänge Basement/2)

    = 0,5kN x (1,6m/2)

    = 0,4kN


    Kippmoment = (Nutzlast x Exzentrität) + (Horizontallast x Gesamthöhe) + (Stoßlast x Stoßhöhe)

    = (0,5kN x 0m) + (1/50 x 0,5kN x 3,57m) + (0,5kn x 1m)

    = 0kN + 0,0357kN +0,5kN

    = 0,5357kN


    Nachweis erfüllt für Standmoment > Kippmoment x1,3 (Sicherheitsfaktor)

    Standmoment 0,4kN > Kippmoment 0,52kN x 1,3

    0,4kN > 0,676kN

    Nachweis NICHT erfüllt!


    Notwendige Ballastierung: mind. 35kg

    Standmoment mit Ballast = (Gewicht der Gesamtkonstruktion inkl. Nutzlast und Ballast) x (Seitenlänge Basement/2)

    = 0,85kN x (1,6m/2)

    = 0,68kN


    Standmoment 0,68kN > Kippmoment 0,52 x 1,3 (Sicherheitsfaktor)

    = 0,68kN > 0,676kN

    => Nachweis knapp erfüllt


    Wind auf Nutzlast = 1,3 x Staudruck x Windangriffsfläche Nutzlast

    = 1,3 x 0,25kN/m² (bis Windstärke 8 x 0,28m²

    = 0,091kN


    Wind auf Stativ = 1,3 x Rohrradius x Staudruck

    = 1,3 x 0,05m x 0,25kN/m²

    = 0,016kN


    Kippmoment (im Betrieb bis Windstärke 8 = (Nutzlast x Exzentrität) + (Wind auf Nutzlast x Gesamthöhe) + (Wind auf Stativ x Gesamthöhe²/2)

    = (0,5kN x 0m) + (0,091kN x 3,57m) + (0,016kN x (3,57m²/2))

    = 0kN + 0,32kN + 0,1kN

    = 0,42kN


    Nachweis erfüllt für Standmoment > Kippmoment (mit Windlast) x1,2 (Sicherheitsfaktor)

    0,4kN > 0,42 x 1,2

    0,4kN > 0,504kN

    Nachweis NICHT erfüllt

    Mit Ballastierung 35kg

    Standmoment 0,68kN > Kippmoment (mit Windlast) 0,504kN

    Nachweis erfüllt


    Passt das soweit in etwa oder gibt es grundlegende Fehler?

    (Bliebe die Frage, ob und wie man die 35kg Ballast realisieren könnte...)

    Einmal editiert, zuletzt von Hanseat ()

  • Hi,


    ich lese seid einiger Zeit deine Posts mit.


    Ich habe lediglich eine Bitte, lass dich (bzw eure Schule) von einer kompetenten Anlaufstelle beraten, das ganze hier hat in diesem Forum nichts zu suchen! Es nützt nichts wenn du alle paar Tage hier Detailfragen versuchst zu klären, das "große ganze" aber noch nicht in trockenen Tüchern ist.


    eine gute Anlaufstelle hierfür ist zum Beispiel das Bühnenwerk (http://www.buehnenwerk.de) in Hamburg.

  • Du hast übersehen, das es sich bei einem Dreibeinstativ nicht um eine Kreisfömige Standfläche handelt sondern im Worstcase lediglich um einen Dreiecksstandfläche mit Kantenlänge in Länge der Hypothenusen der Stativbeine, also deutlich kleiner!