die ausgangslage:
- eine halle stellt ihre räumlichkeiten für einen fremden veranstalter zur verfügung.
- dieser veranstalter bringt seine eigene technikfirma mit.
- als hallenbetreiber möchte/muss man nun eine lautstärkeüberwachung machen.
ich denke, die situation die sich daraus ergibt, ist soweit klar und verständlich.
in aller regel werden dann irgend welche messgeräte am mischpult plaziert, mit dem hinweis: "der maximal erlaubte Leq ist...".
klar, das aufstellen des messmikros am FOH ist nicht die sinnvollste vorgehensweise, das wissen wir. aber es gibt ja auch professionelle lösungen
aber egal, darum geht es hier erstmal nicht !!
hier kommt die eigentliche frage:
was tun die verschiedenen hallen, wenn der veranstalter (der ist ja in der regel verantwortlich) die pegel über die vorgegebenen werte steigen lässt?