Regeln für das Brett

  • Zitat

    Vorsicht Halbwissen


    Eben - und meine letzte Lehrveranstaltung in diesem Bereich liegt auch schon mehr als 20 Jahre zurück.
    Das mit der ladungsfähigen Anschrift stammt aus den Regeln für die Gestaltung des Impressums einer Internetpräsenz.
    Hier im Warnungen-Brett geht es um die Haftungsfreistellung für den Betreiber des Forums - das ist erst einmal etwas anderes.
    Im Kern läuft es aber auf das Gleiche hinaus: Der Veröffentlicher soll zur Rechenschaft gezogen werden können, im Ernstfall durch eine Klage auf Unterlassung.
    Und dazu bedarf es der Ladungsfähigkeit.
    Es könnte sein, dass für die Haftungsfreistellung ein "Im Auftrag" reicht, muss aber nicht.
    Das angemessen zu beurteilen übersteigt allerdings ohne vertiefte Einarbeitung meine Kompetenz, deshalb habe ich meinen Beitrag in dem Thread auch wieder zurück gezogen.
    Gruß
    Claus

  • Ab sofort ist bei einer Warnung wegen nicht bezahlter Rechnungen die Gesamtsumme der offenen Forderungen zu benennen.




    Zum Hintergrund: In der Vergangenheit wurde bei manchen Warnungen der Eindruck erweckt, eine Firma sei am Rande der Insolvenz, wenn man dann genauer nachforscht, dann war letztlich ein Technikertagessatz plus Mehrwertsteuer offen (und das teilweise auch noch aus nachvollziehbaren Gründen wie Formfehler in der Rechnung).

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Ich habe eben die Regel ergänzt, dass Markenstreitigkeiten kein Thema für das Warnungen-Brett sind.


    Wenn sich also jemand ABC Showtechnik nennt, obwohl ein Kollege in der Gegend schon seit 10 Jahren ABC Licht- und Tontechnik nennt, dann dürfen die das gerne vor Gericht klären, meinetwegen auch einen Hinweis ins offene Brett, dass die beiden Firmen nicht identisch sind, aber ein Fall für das Warnungen-Brett ist das nicht, da erstens Dritte davor nicht gewarnt werden müssen und zweitens das Markenrecht zu den undurchsichtigsten Rechtsgebieten gehört, da können häufig auch Juristen nicht zweifelsfrei klären, wer die besseren Rechte an einer Marke hat.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Kurze Frage zu den Regeln dieses Bretts:


    Wir haben derzeit einen Kunden über dessen Geschäftsgebaren ich gerne alle Kollegen, die es interessiert, informieren würde. Allerdings handelt es sich bei diesem Kunden um eine Privatperson. Ist jemand so firm in diesem Themenbereich, dass er mir beantworten kann, ob ich gegen das Datenschutzgesetz verstoße wenn ich seine Daten hier veröffentliche.


    Denn es wäre äußerst unangenehm, nach den bisherigen Problemen nachher auch noch eine Anzeige abzubekommen.


    Gruß und vielen Dank

    Daniel Heide
    Lange Reihe 4
    99755 Hohenstein


    Lass dir von Keinem imponieren der sagt: "Das mache ich schon seit 20 Jahren so!" Man kann etwas auch 20 Jahre lang falsch machen.
    Bildung ist meistens kostenlos, manchmal auch umsonst!

  • Zitat von "daniel heide"

    Wir haben derzeit einen Kunden über dessen Geschäftsgebaren ich gerne alle Kollegen, die es interessiert, informieren würde. Allerdings handelt es sich bei diesem Kunden um eine Privatperson. Ist jemand so firm in diesem Themenbereich, dass er mir beantworten kann, ob ich gegen das Datenschutzgesetz verstoße wenn ich seine Daten hier veröffentliche.


    Datenschutzgesetz hin oder her: Wenn Dein Kunde wirklich vollständig als Privatperson zu betrachten ist, möchte ich das hier nicht haben.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "ADMIN"


    Datenschutzgesetz hin oder her: Wenn Dein Kunde wirklich vollständig als Privatperson zu betrachten ist, möchte ich das hier nicht haben.


    Er hat unter seinem Namen (ohne Angabe einer Unternehmung) Material und Dienstleistung im Gegenwert einer 4-stelligen Summe für eine Veranstaltung gebucht, eine Halle gemietet und unter anderem national bekannte Akteure auftreten lassen. Dafür waren natürlich Eintrittskarten zu kaufen.


    Dem liegt also ein unternehmerisches Handeln zugrunde.


    Solltest du natürlich wünschen, das hier rauszuhalten, kein Thema.


    Gruß

    Daniel Heide
    Lange Reihe 4
    99755 Hohenstein


    Lass dir von Keinem imponieren der sagt: "Das mache ich schon seit 20 Jahren so!" Man kann etwas auch 20 Jahre lang falsch machen.
    Bildung ist meistens kostenlos, manchmal auch umsonst!

  • Zitat von "daniel heide"

    Er hat unter seinem Namen (ohne Angabe einer Unternehmung) Material und Dienstleistung im Gegenwert einer 4-stelligen Summe für eine Veranstaltung gebucht, eine Halle gemietet und unter anderem national bekannte Akteure auftreten lassen. Dafür waren natürlich Eintrittskarten zu kaufen.


    Dem liegt also ein unternehmerisches Handeln zugrunde.


    Der Einzelkaufmann tritt unter vollständigem Vor- und Zunahme auf, die Angabe einer Firma ist freiwillig.


    Wenn sich das so darstellt, dann kann es klar in's Warnungen-Brett.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess