ZitatVorsicht Halbwissen
Eben - und meine letzte Lehrveranstaltung in diesem Bereich liegt auch schon mehr als 20 Jahre zurück.
Das mit der ladungsfähigen Anschrift stammt aus den Regeln für die Gestaltung des Impressums einer Internetpräsenz.
Hier im Warnungen-Brett geht es um die Haftungsfreistellung für den Betreiber des Forums - das ist erst einmal etwas anderes.
Im Kern läuft es aber auf das Gleiche hinaus: Der Veröffentlicher soll zur Rechenschaft gezogen werden können, im Ernstfall durch eine Klage auf Unterlassung.
Und dazu bedarf es der Ladungsfähigkeit.
Es könnte sein, dass für die Haftungsfreistellung ein "Im Auftrag" reicht, muss aber nicht.
Das angemessen zu beurteilen übersteigt allerdings ohne vertiefte Einarbeitung meine Kompetenz, deshalb habe ich meinen Beitrag in dem Thread auch wieder zurück gezogen.
Gruß
Claus