In der heutigen ZDF-Sendung "Frontal21" wurde in einem Bericht auch das PA-Forum erwähnt. Es könnte sein, dass der eine odere andere noch ein paar Informationen benötigt, um die Sache richtig einzuschätzen.
1.) Die Warnung, um die es da ging
Ist von uns schon deutlich vor der Sendung in die Ablage verschoben worden. Die wesentlichen Teile sollen hier anonymisiert zitiert werden:
Verfasst am: 15.09.2006, 16:54:
Zitat von "Verfasser der Warnung"Alles anzeigenNach reichlichem überlegen habe ich mich dazu entschlossen vor dem ******* zu warnen.
Die Warnung bezieht sich auf eine nicht beglichene Rechnung inkl. 1 und 2 Mahnung. Trotz mehrfacher freundlicher Aufforderungen versucht sich Herr ***** der Begleichung dieser Rechnung zu entziehen.
Da inzwischen meine Geduld am Ende ist und es sich um eine nicht unerhebliche Summe handelt werde ich nun diese Angelegenheit meinem Anwalt zur Einreichung des gerichtlichen Mahnverfahrens übergeben.
MfG
Adresse
Verfasst am: 15.09.2006, 20:12
Alles anzeigenGegendarstellung:
Da Herr ***** bis heute leider nicht dazu in der Lage war, mir eine korrekte Rechnung, welche vom Fiskus auch als solche anerkannt wird (Stichwort Vorsteuerabzugsberechtigt), auf dem normalen Postweg zuzustellen, braucht er sich ja auch nicht sonderlich wundern das keine Überweisung erfolgt.
Desweiteren hat Herr ***** auf seiner Auftragsbestätigung keinerlei Hinweis auf seine AGB vermerkt, welche auch scheinbar garnicht existieren. Damit treten bekannterweise die gesetzlichen Bedingungen in Kraft. Im Klartext : Zahlungsziel 30 Tage netto, welches ich selbstverständlich bei Zugang einer Rechnung auch einhalten werde. Datum der Veranstaltung war der 20. August, Zahlungsziel somit 20. September.
Gleichzeitig möchte ich auch vor Herrn ***** warnen:
Er wurde auf der Veranstaltung, für den ich ihn gebucht hatte, meinem Auftraggeber gegenüber verbal sehr ausfallend, was leider kein gutes Aushängeschild für einen kleinen Unternehmer ist.
Da er scheinbar mit seinen kaufmännischen Fähigkeiten überfordert ist, verbreitet er nun nicht nur in diesem Forum Unwahrheiten, Finger weg !
Adresse
Verfasst am: 15.09.2006, 22:33:
Zitat von "Verfasser der Warnung"Alles anzeigenSehr geehrter Herr ***** das diese Ablenkungsmanöver von ihnen kommen würde war uns bereits Klar.
Ich möchte dazu Folgendes Klarstellen
1. Ja ich war auf der Veranstaltung von Herrn ****** als Subunternehmer Gebucht
Für die Planung von Truss / Lichttechnik/Tontechnik, Logistik, Bereitstellung von Licht-/Tontechnik/ Truss/ Bühnenpodeste /7,5t Lkw + Sprinter, sowie um die Lichtshow an 3 Tagen zufahren, den Auf und Abbau mit von ihm Gestellten Helfern zumachen.
2. Ja auf der Veranstaltung wurde ich einmal laut dies war aber nicht gegenüber dem Kunden sondern gegenüber Herr *****, nachdem er mir gegenüber Laut wurde, Zudem würde ich den Begriff „Verbal ausfallend „ nicht gebrauchen da dieses nicht stimmt. Es wurde einfach etwas Lauter Gesprochen
3. Sie erhielten am 21.08.2006 eine Rechnung die ich ihnen mit Ihrem Einverständnis als PDF im Emailanhang zustellte. Diese Haben sie auch Erhalten wie sie mir Persöhnlich Bestätigten. Zudem Wollte sie die Überweisung innerhalb kürzester Zeit betätigen.
4. Als Sie am 21.08.2006 nach ausladen des Lkw´s an meinen Schreibtisch standen und ich die Rechnung schrieb fragte ich sie, Ob sie mit einen Zahlungsziel von 7 Tagen nach erhalt der Rechnung einverstanden seien oder ob ich das Zahlungsziel erweitern solle? Ihre Antwort da drauf war :“ 7 Tage Passt ich habe Akkonto Zahlung gemacht,
ich werde die Überweisung innerhalb Kürzester Zeit Tätigen.“
5. Wie mir gestern Abend mein Anwalt mitteilte ist zudem das Gesetzliche Zahlungsziel
nicht wie Sie Meinen 30 Tage sondern im Dienstleistungsbereich Per Sofort. Die 30 Tage beziehen sie Lediglich darauf wenn das Zahlungsziel nicht mit einem Kalender Bestimmbar ist, gilt das Zahlungsziel 30 Tage nach erbrachter Leistung. Dies habe ich auch schon Versucht ihnen in meinen Letzten 3 Email Klar zu machen.
Mein Zahlungsziel ist Bestimmbar per Kalender
Zudem Berufe ich mich auf 4. Gesetz zur Regelung der AGB (BGB)§4
Vorrang der Individualabrede
Zitat: Individual Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Siehe Punkt 4)
Zudem muss ich ihnen Leider mitteilen das Meine Rechnung Leider auch den Fiskus Befriedigen wird Dar Klar erkennbar ist das Sie Herr ***** der Rechnungsempfänger sind(Mal ne Frage wie setzen sie eigendlich Tankquitungen etc. ab Meines Wissens nach Füllt Keine Tankstelle eine Quitung Mit Namen und Adressen aus)
Zudem möchte Hier auch noch einmal Ausdrücklich darauf verweisen das sie mir ihre Hausnummer erst am 14.09.2006 Mitgeteilt haben (Wenn Administrator möchte sende ich ihm gerne das Orginale PDF zu)
6. Dar Meine AGB´s Offen und Direkt rechts neben dem Haupteingang hängen sieht
man sie Spätestens beim Verlassen des Büros. Sollten sie diese Nicht
Wahrgenommen haben kann ich das Leider nicht Verstehen. Dar sie Teilweise Längere Zeit den Direkt Da drüber angebrachten Bildern Verweilten und diese Betrachteten
7. Dar ja nun Geklärt sein sollte Das mein Zahlungsziel von 7 Tagen Nach erhalt der Rechnung
Richtig war und ist setze ich sie Hiermit noch einmal Öffentlich in Kenntnis das wenn sie nicht ihre noch offenen Foderungen bis Morgen zum Büroschluss um 13:00 Uhr (am 19.09.2006) Beglichen haben sollten ich am Montag Morgen meinen Rechtanwalt damit Beauftragen Das Gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten zudem meine Zusätzlichenkosten die enstanden sind nach dem ich sie in Verzuggesetzt ( Durch Ablauf des Zahlungszieles / 1 Mahnung am 31.08.2006) einzuklagen.
Adresse
ps ihren Letzten Absatz könnte man als Bösswillige Verleumung Betrachten Herr *****
Verfasst am: 15.09.2006, 23:29 :
Alles anzeigenPersönliche Mitteilungen gehören wohl nicht hier her
Ich werde mich hier auch nicht weiter äußern, der Rest ist Sache meines Anwalts.
Nur noch kurz zu dem Hinweis mit den verbalen Ausfallerscheinungen:
Wortlaut: Ihr könnt mich mal alle am Ar*** lecken, das könnt ihr selber machen.
Zu anwesenden Musikern: Ich hoffe das euch die ganze Sche*** hier heute Abend auf den Kopf fällt.
Ich habe garnichts gesagt, weil mir die Kinnlade runtergeklappt ist.
Nun, Zeugen dafür gibt es auch, mir war es ohne Ende peinlich mich da entschuldigen zu müßen. Das waren unter anderem der Leiter des Ordnungsamtes der Stadt *****, Herr *****, sowie der 1. Beigeordnete der Stadt *****, Herr *****.
Wortlaut: Herr *****, was haben sie denn da für Mitarbeiter ?
Noch ein Wort an die Forumsgemeinde:
Ich bin noch nie jemandem etwas schuldig gebleiben, aber das Verhalten des Herrn ***** kann ich so nicht hinnehmen.
Er wird natürlich auch sein Geld bekommen, auch wenn ich das Verhalten als "unterste Schublade" bezeichnen möchte.
Zu den AGB von Herrn *****:
Er hat gar keine, das was in angeblich seinen "Geschäftsräumen" zu lesen ist gehört zur Firma "Audio-Service *****" in ***** und nicht der Firma "*****".
Und bis heute hat er nicht begriffen, das in Verträgen auf AGB hinzuweisen ist.
Desweiteren hat Herr ***** auch kein eigenes Equipment, sondern mietet bei besagter Firma.
Adresse
16.09.2006, 00:28:
Zitat von "Verfasser der Warnung"Alles anzeigenSehr geehrter Herr ***** ich Schwöre hiermit Hoch und Heillig das ich noch nie mit einer Firma Audioservice ***** etwas zutun hatte .
Richtig hingegen wäre wenn sie gesagt Audio Service ***** wo ich zur Zeit als freier Mitarbeiter den Betrieb Leite in deren Geschäftsraumen ich mein Angemietetes Büro +Werkstatt +Lager habe als Untermieter .
Nicht richtig ist das ich kein Eigenes Equitment Habe Dies ist Schlicht eine Lüge mein Persöhnliches Lager hat zwar nicht die Grösse von Showtech oder Procon aber es ist nunmal verhanden.
Desweitern sind die Satzfetzen die sie Hier Anbringen sind Absolut aus dem Zusammenhang gerissen und stimmen Teilweise nichtmit der Wahrheit Überein . Wozu im moment auf Anraten meines Anwalts aber nicht näher eingehen will dar dies Garnicht Bestandteil meiner Warnung war.Ausserdem Erinnere ich nur mal an den Zelt Wirt da könnte man Über Verbale entgleisungen und Beleidigungen Reden die Sie ihm an den Kopf geworfen haben. Das das nicht in einer handfesten Schlägerei geändet ist war auch schon alles
Auch das sie noch nie Jemanden etwas Schuldig geblieben sind Stelle ich mal in Frage dar sie meine 2 Mahnung bis heute immer noch nicht Bezahlt haben. das sie immer noch auf AGB Rum reiten Verstehe ich nicht. Das sie diesen Vermerk nicht erhalten haben Bestreite ich auch nicht dar sie von mir ja auch kein Angebot erhalten haben, Ich rede Hier vom Gesetz das Greift §en Habe ich auch schon Genannt.
Frist Ist RechtsMässig Gesetzt wurden Mit ihren Einverständnis somit greift §4 AGB Gesetz4 im BGB . Seit dem 31.8.06 Befinden sie sich im Verzug. ich um Bitte um unmittelbare Ausgleichung.
Adresse
Zitat von "ADMIN"Nach unwidersprochener Behauptung von Herrn ***** wurde die Veranstaltung am 20. August durchgeführt. Bis zum 15. September liefen also die Rechnungsfrist und die Fristen für 2 Mahnungen.
Ich erlaube mir, mich zu wundern...
Michael Ebner
Dolgenseestraße 22
10319 Berlin
An dieser Stelle möchte ich mal abbrechen, es wurde noch von Dritten diskutiert, welche formale Anforderungen eine Rechnung erfüllen muss, das tut hier nichts zur Sache.
2.) Die Person, vor der gewarnt wurde, hat bereits selbst eine Warnung im Warnungen-Brett verfasst
Diese wurde einen Tag vor der Sendung inhaltsleer gestellt. Aber es gibt ja Backups...
ZitatAlles anzeigenHallo Kollegen,
bitte seit vorsichtig bei der Firma
*****
Ich habe für diese Firma am 3. September einen Gala-Job gemacht, denen die Rechnung direkt mitgegeben und bis heute nach div. Mahnungen noch keinen Geldeingang auf dem Konto.
Bei mehreren Telefonaten wurde mir immer wieder erzählt das es sich wohl um einen Fehler der Bank handeln müße. Auffällig ist dabei aber, das zwei Partner (Zeltverleiher, Locationbetreiber), mit denen ich zusammen diese Veranstaltung durchführte, genau dasselbe nach mehrern Telefonaten zu hören bekamen.
Insgesamt geht es um einen fünfstelligen Betrag.
Gut, es gibt ja bekanntlich krassere Fälle als 7 Wochen Rückstand, aber das Übel ist ja auch, das man selbst für Personalkosten und Zumietungen in Vorlage tritt.
Adresse
Ich weiß ja nicht, was die betreffende Person alles dem Kamerateam gesagt hat, bisweilen ist der Schnitt da ein wenig "einseitig". Aber die Darstellung des ZDF muss man vor diesem Hintergrund vielleicht doch ein wenig differenzierter betrachten.
3.) Das PA-Forum ein Instrument des Rufmords, und gäbe es Frontal21 nicht, dann wüsste es keiner?
a) Das Spannungsfeld der unterschiedlichen Interessen ist nicht gänzlich unbekannt...
Verfasst am: 16.05.2002, 16:33:
Zitat von "ADMIN"Dieses Brett stellt einen Spagat zwischen dem Grundrecht der Meinungsfreiheit und Straftaten wie der üblen Nachrede dar. Es soll die Möglichkeit bieten, vor den "schwarzen Schafen" der Branche zu warnen, nicht aber ein bequemes Mittel sein, andere per Rufmord zu schädigen.
Aus diesem Grunde gelten hier folgende zusätzlichen Regeln...
b.) Natürlich besteht auch hier die Möglichkeit, berechtigte Interessen auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Nicht umsonst hat jeder Verfasser in diesem Brett seine eigene Adresse drunterzusetzen.
Und wenn man zumindest halbwegs belegen kann, dass hier falsche Tatsachenbehauptungen veröffentlicht werden, dann nehme ich das auch ohne Rechtsweg sofort raus. (Das man dann auch mal einen Kontoauszug zugefaxt bekommt, der nicht von der Hausbank, sondern von Photoshop erstellt wurde, steht auf einem anderen Blatt...)
c.) Keine 3,5 Stunden später hat die Person, vor der gewarnt wurde, ihre erste Gegendarstellung veröffentlicht. Hat eine öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt eine Gegendarstellung auch nur einmal so schnell veröffentlicht?