Messprotokoll VDE 702

  • Die Plakette ist tatsächlich nicht so viel wert - doch immerhin bekommt das Betriebsmittel dadurch seine IDentität.


    Und auf der Baustelle wird zumindest suggeriert, dass alles sorgfältig gewartet und gepflegt ist :)

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  • Zitat von "buzz"

    Jede Leitung eigene Prüfung mit eigenem Protokoll.


    dann darf ich doch mal nachfragen, um wieviele Leitungen/Kabel es sich denn da pro Jahr handelt.
    Bei unter 100 Stück ist der Aufwand sicher kein Thema.


    Aber bei ca. 250 Mehrfachsteckdosen und ca. 400 Schukokabel?

  • Stefan Graeske: Prüfplakette und Identitätsträger ist bei dir das gleiche..?
    Hmmm, ich inventarisiere immer separat,d.h. jedes Betriebsmittel bekommt ene eindeutige Nummer (möglichst dauerhaft angebracht) und wenn es der Kunde wünscht auch noch eine zusätzliche Prüfplakette.



    mringhoff:
    Die Anzahl spielt doch gar keine Rolle. Wenn ich schon alle Leitungen in die Hand nehme und prüfe, dann kann ich die Ergebnisse doch auch gleich mit abspeichern und auf einer CD sichern. Der Mehraufwand für die Archivierung ist imho nicht so extrem. Einmalig steht die Inventarisierung an, das war es aber auch mit dem Aufwand.


    Anders herum betrachtet: Wenn Du nicht für jedes Betriebsmittel ein Protokoll sicherst, kannst Du die ganze Prüferei auch gleich sein lassen. Eine Plakette alleine wird defnitiv nicht als Beweis einer bestandenen Prüfung anerkannt - nirgendwo!


    Sammelpostenbildung mag im Buchhalterischen Bereich funktionieren, aber bei Wiederholungsprüfungen eben nicht. Oder prüfst du jede Leitung sofort nach, wenn sich die Prüfplakette gelöst hat, nur um sicher zu gehen..? Das mact doch kein Mensch. Bei dauerhaft markierten Leitungen und Protokoll in der Hinterhand ist es ein Leichtes zu sehen, wann zuletzt geprüft wurde.


    Gruß aus Nürnberg,


    buzz

  • buzz: Alle Kabel ab einem bestimmten Datum (als wir damit anfingen) haben eine eigene Nummer. Natürlich könnte diese auch für die Messung genutzt werden - doch für BGV A3 haben wir eine eigene ID (auf dem Etikett). Das war einfacher weil diese über alle Betriebsmittel fortlaufend ist. Auf dem Protokoll sind beide Nummer angegeben - wenn das Etikett verloren geht ist die Eindeutigkeit noch gewährleistet.


    mringhoff: Wenn Du kein Protokoll schreiben möchtest, würde ich es als interne Prüfung ansehen. Dann brauchst Du auch keine Etiketten. Das Protokoll hat letztlich die Funktion des Nachweises gegenüber der BG.


    Wenn Du 4000 Kabel statt 400 Kabel vermietest, dann verdienen die ja auch mehr Geld ... so dass die BGV A3 bei größerer Gerätezahl auch kein größerer finanzieller Nachteil als bei kleinen Mengen ist. Und das reine dokumentieren ist im Vergleich zur gesamten Messung (Betriebsmittel auspacken, anschließen, Messungen durchgehen, etc.) kein großer Aufwand.

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  • Wo genau finde ich denn die Anweisung, daß für jedes einzelne Kabel ein eigenes Protokoll anzufertigen ist?


    Im §5 der BGV-A3 steht lediglich, daß ein Prüfbuch auf Verlangen vorzuweisen ist. Eine Durchführungsanweisung hierzu gibt es auch nicht.


    Aus welcher Verordnungsgrundlage geht denn hervor, daß man z.B. für gleichartige Geräte kein Sammelprotokoll erstellen darf ?

  • Zitat von "Stephan Graeske"

    Wenn Du kein Protokoll schreiben möchtest, würde ich es als interne Prüfung ansehen.


    Wir fertigen schon Protokolle an, aber es ist ein Sammelprotokoll für gleichartige Geräte/Kabel.
    Die Prüfungen gem. BGV-A3 wurden durchgeführt und z.B. für 85 Schukokabel 5m ein Protokoll angefertigt. Die 10m Schukokabel haben dann ein eigenes Protokoll usw.


    Zitat von "Stephan Graeske"

    Wenn Du 4000 Kabel statt 400 Kabel vermietest, dann verdienen die ja auch mehr Geld ... so dass die BGV A3 bei größerer Gerätezahl auch kein größerer finanzieller Nachteil als bei kleinen Mengen ist. Und das reine dokumentieren ist im Vergleich zur gesamten Messung (Betriebsmittel auspacken, anschließen, Messungen durchgehen, etc.) kein großer Aufwand.


    Schukokabel verdienen so gesehen kein Geld, die werden nur in den allerseltensten Fällen berechnet.
    Gut, daß ist natürlich kein Kriterium für die Prüfung, wohl aber um mal kritisch zu hinterfragen, was genau in welcher Form protokolliert werden darf.


    Wo steht denn z.B., daß das auch in elektronischer Form gespeichert werden darf? Wo soll denn der Prüfer dann seine Unterschrift hinsetzen?
    Und 100 Kabel zu testen und ein einziges Protokoll anzufertigen geht wesentlich schneller als noch 100 Protokolle auszudrucken, auszufüllen, zu unterzeichnen und dann abzuheften.
    Geprüft werden ja alle und diese Prüfungen ja auch dokumentiert....


    Momentan hat das Protkollvolumen einen übersichtliches Maß in einem Leitzordner. Würden wir für jedes Kabel ein eigenes Protokoll anfertigen, dann dürfte es sicher die 4-6 fache Menge an Papier/Ordner sein...
    Also Grund genug, mal genauer nachzufragen, was denn nun exakt vorgeschrieben ist (mit Quellenagabe aus der jeweiligen Verordnung...)

  • Gegen Sammelprotokoll spricht ja nichts.


    Oben technische Daten des Gerätes bzw. des Modells ... unten eine Liste mit den Daten jedes einzelnen Gerätes in Tabellenform (ID / Schutzleiterwiderstand / Isolationswiederstand / Ersatzableitstrom / ...)

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  • Jetzt meine ich zu verstehen, worauf Du mit "Sammelprotokoll" hinauswillst...


    Du musst im Betrieb organisieren, dass alle elektrischen Geräte innerhalb festgelegter Fristen geprüft werden. Das steht so in der BGV A3.
    Frage: Wie kannst Du gerichtsfest beweisen, dass Du dieser Pflicht nachgekommen bist?
    Mit einem Blatt, auf dem steht:
    "Wir haben am 01.03.2008 50 Schukoleitungen geprüft, dabei wurden keine Mängel festgestellt."..?
    Und dann noch ein Blatt, auf dem steht
    "Wir haben am 01.04.2008 50 andere Schukoleitungen geprüft, als am 01.03.2008 und haben dabei keine Mängel festgestellt."..?


    Ich denke nicht, dass ein Richter zu Deinen Gunsten entscheiden wird, wenn Du nicht etwas mehr zu bieten hast...


    Natürlich kann man eine Liste anfertigen, auf der für jede Leitung die gemessenen Werte dokumentiert werden und so auf einem DN-A4 Blatt z.B. 20 Messungen dokumentiert sind.


    Wenn aus dem Protokoll hervorgeht, welche Leitungen wann geprüft wurden, dann ist es o.k.


    Ich z.B. habe den Secutest von GMC und die zugehörige Software PS3. Hier wird für jeden Prüflin automatisch ein Kartikartenset erstellt, welches bis zum Exczess detailiert ausgefüllt werden kann. Das sind dann ausgedruckt ca. fünf Seiten pro Prüfling.


    Zumeist bekomt der Kunde davon eine Kurzfassung in Tabellenform, auf der die GeräteID, die wichtigsten Meswerte, Prüfungsdatum sowie der Name des Prüfers ausgegeben wird. Dieses Blatt wird dann auch vom Prüfer und mir unterschrieben.
    Für den Fall, dass die BG damit icht einverstanden ist, bekommt der Kunde die kompletten Datensätze noch zusätzlich als CD (oder auf Wunsch auf Papier).


    Somit habe ich zwar für jeden Prüfling ein eigenes Protokoll, jedoch vereinfacht die Listendarstellung die Aufbewahrung deutlich.


    Wenn Du nur zur internen Information wissen möchtest, ob alle Deine Leitungen und Geräte in Ordnung sind, dann reicht es, die Dinger unnummeriert zu prüfen und gut ist's.
    Wenn Du jedoch gegenüber der BG rechtssicher sein willst, muss jeder Prüfling (von dessen Sorte mehrere in Deinem Bestand sind oder sein werden) eine eigene, unverwechselbare Nummer haben, die den jeweiligen Prüfergebnissen zugeordnet werden kann.


    Wenn also ein berufsgenossenschaftlich versicherter Nutzer Deiner Geräte durch einen (nicht selbstverursachten) Defekt am Gerät zu Schaden kommt, wirst Du in die Pflicht genommen, nachzuweisen, wann genau dieses Gerät zuletzt nach BGV A3 geprüft worden ist, und welche Messwerte dabei festgestellt wurden.
    Wenn Du deine Prüfungen also nicht exakt zuordenbar dokumentiert hast, wird die Luft recht dünn, d.h. die BG geht dann davon aus, dass Du keine Prüfung durchgeführt hast.


    Fazit: Sammelprüflisten sind in Ordnung, sofern die einzelnen Prüfergebnisse den Prüflingen eindeutig zugeordnet werden können.


    Wer führt denn bei Euch die Prüfungen durch..?
    Eigentlich sollte die verantwortliche Elektrofachkraft des Betriebs wissen, was wie zu prüfen und zu dokumentieren ist...


    Unabhängig davon werde ich mal meine schlauen Bücher bemühen, um die angefragte Durchführungsanweisung zu finden.


    Gruß aus Nürnberg,


    buzz

  • Hallo Zusammen,


    wenn ich mir den Theard so durchlesen,
    stelle ich gerade fest dass mein Arbeitgeber die Wiederholungsprüfung total falsch macht...


    Ein Protokoll gibt es bei da nicht, es kommt nur ein Kleber für die nächste Prüfung mit dem Kurzzeichen des Prüfers drauf.


    Wenn ich daran Denke dass für jedes Kaltgerätekabel, jeden Rechner usw bei uns im Werk ein Protokoll erstellt werden müsste, wäre die Prüfung nicht bezahlbar. (Wir haben über 5.000 Rechner, und unsicherlich über sicherlich mehr wie 100.000 Kaltgerätekabel)


    Grüße Holger

  • @ unclesam


    Ich mache auch keine Einzel-Messprotokolle.


    Ich prüfe jeden Monat zwischen 20-25 Geräte (so kommt innerhalb von 3 Jahren jedes Gerät wieder dran; sonst wäre es bei mir auch nicht zu schaffen).
    Ich suche mir dafür immer eine bestimmte Gerätegruppe aus. Für die Geräte, welche die Prüfung bestehen drucke ich das Sammelprotokoll aus (ohne Gerätenummer und Spezifikationen einzugeben), hefte es im "Prüfprotokollordner" ab und klebe die entsprechende Prüfplakette auf´s Gerät.
    Fehlerhafte Geräte werden repariert und dann erneut (701)geprüft (nur für diese Fälle gibt es das Einzelprotokoll im Ordner.), oder entsorgt.


    Jakobus

  • Moin moin,


    also ich sehe das Ganze mit den Prüfprotokollen so:


    Es macht keinen Sinn, für 500 Kabel ein Sammelprotokoll zu erstellen. Sollte was passieren, ist nicht zu klären, welches Kabel welchen Wert hatte. Somit ist es in meinen Augen verpflichtend, für jedes Gerät, wozu auch Kabel und Mehrfachsteckdosen gehören, ein eigenes Protokoll anzufertigen. Das bedeutet aber auch, dass jedes Gerät bzw Kabel eine feste Identifikationsnummer haben muss. Ob nun ne Plakette aufgeklebt wird oder nicht, lass ich mal dahin gestellt. Ich finde es persönlich jedoch schön, wenn Plaketten drauf sind, da so jeder weiß, ob das Geräte noch genutzt werden darf.


    Laut VDE 702 ist bei der Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten nur der Isolationswert und der Schutzleiterwiderstand zu prüfen, wobei man natürlich mehr prüfen darf, aber nicht muss.


    Die ganzen VDEs lassen natürlich immer viel viel Platz für Diskussionen, dem bin ich mir bewusst.


    Aber es hat einfach jedes Gerät und Kabel, welches genutzt wird, geprüft zu sein. da gibt es gar keine Diskussion.


    Bei vielen Geräten gibt es natürlich Probleme, zB bei den angesprochenen Laptopnetzteilen. Aufschrauben kann man die nicht einfach um an den PE ran zu kommen. Hier reicht es meiner Meinung nach, das Kabel als einzelnes zu prüfen, welches von der Schukodose zum Netzteil geht. Den Laptop würde ich jedoch nicht prüfen, nur das Netzteil. Gerade bei IT-Geräten kann es zu defekten bei Messung der Isolationswiderstände kommen, wenn man mit 500V prüft. Laut letzter Schulung, welche bei mir vor zwei Wochen war, darf man die Isowiderstände auch mit einer Spannung von 250V prüfen.


    Ich glaube, das wars erstmal, was ich so dazu bei zu tragen habe.


    mfG Sven

  • @Basfan: Ich sehe das ähnlich...


    @All: Wer sich als Verantwortlicher eines Unternehmens in Deutschland wirklich und ausführlich mit dem Thema Arbeitschutz und Sicherheit auseinandersetzt, wird schnell feststellen, dass es nicht reicht, eine einzelne Vorschrift herauszupicken, nach Gutdünken zu interpretieren und sich stur an selbige Vorschrift zu halten. So ist die BGV A3 ja nur eine unter vielen Richtlinien, die zu erfüllen sind.
    Bevor man sich also "blind" auf diese einzelne Richtlinie stürzt, sollte man sich einen umfassenden Überblick verschaffen, was es im Bereich Sicherheit so alles an zutreffenden Regelwerken gibt.


    Allen voran empfehle ich dringend das Studium der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
    Diese BetrSichV ist seit 2002 geltendes deutsches Recht und umfasst die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.
    Hier gibt es ein nettes Merkblatt zur BetrSichV.


    Zum Thema, ob überhaupt eine Dokumentation gemacht werden muss, möge sich der geneigte Leser bitte mal folgenden Auszug verinnerlichen:

    Zitat von "BetrSichV:§11"

    Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen nach § 10 aufzuzeichnen. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass ihr diese Aufzeichnungen auch am Betriebsort zur Verfügung gestellt werden. Die Aufzeichnungen sind über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren, mindestens bis zur nächsten Prüfung.


    Werden Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung, die § 10 Abs. 1 und 2 unterliegen, außerhalb des Unternehmens verwendet, ist ihnen ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung beizufügen.


    Wenn man also nach reiflicher (schriftlicher) Abwägung aller Punkte eigenverantwortlich zu der Erkenntnis kommt, die Prüfplakette als geeignete Dokumentation anzusehen, dürfen logischerweise Arbeitsmittel (z.B. Schukoverlängerung) ohne oder mit nicht mehr leserlicher Plakette nicht zum Einsatz kommen, bevor eine neuerliche Prüfung mit Dokumentation derselben (Plakette) durchgeführt wurde.


    Hier gibt es den Text der BetrSichV komplett einzusehen.
    Wer nach dem Studium dieser Verordnung noch spezifische Fragen hat, der darf sich gerne melden...


    Gruß aus Nürnberg,


    buzz

  • Zitat von "Bassfan"

    Gerade bei IT-Geräten kann es zu defekten bei Messung der Isolationswiderstände kommen, wenn man mit 500V prüft. Laut letzter Schulung, welche bei mir vor zwei Wochen war, darf man die Isowiderstände auch mit einer Spannung von 250V prüfen.


    Darum gibt es ja auch - wie bereits angemerkt - Isolationsmessgeräte mit noch geringeren Prüfspannungen:


    Zitat von "Sound-Klinik"

    ... könnten manche Schaltkreise womöglich Schaden nehmen (für Telekommunikationsgeräte gibt es z.B. auch spezielle Isolationsmessgeräte mit geringeren Prüfspannungen - ein Beispiel wäre das FLUKE-1587T).


    Generell sollte man auch nicht vergessen, warum es solche Vorschriften gibt: Es geht zunächst mal darum, Gefährdungen oder Unfälle zu vermeiden (... der nächste Punkt wäre dann die Haftungsfrage, WENN doch etwas passiert).
    Wer z.B. mit defekten Dreifachverteilerdosen unterwegs ist (schon häufig gesehen), bringt sich und andere in Gefahr. :?


    Und wer (auch mit intaktem Material ... alle mit Aufklebern und Prüfprotokollen versehen ... :) ) dann die Stromversorgung an einem Veranstaltungsort (wo man es nicht so "genau nimmt") nicht prüft, geht ebenso erhebliche Risiken ein. Ein wenig gesunder Menschenverstand (Vertrauen ist gut ... Kontrolle ist besser !) kann nie schaden. Ich habe mir daher schon sehr früh angewöhnt, keinem Elektriker "blind" zu vertrauen. :wink:

  • Zitat von "Bassfan"

    Es macht keinen Sinn, für 500 Kabel ein Sammelprotokoll zu erstellen. Sollte was passieren, ist nicht zu klären, welches Kabel welchen Wert hatte.


    Es soll ja auch nicht für alle Kabel eins erstellt werden, sondern für eine Gruppe gleichartiger Kabel.
    (Z.B. gibt es ein Sammelprotokoll von allen 5m Schukokabel, die 10m Schukoverlängerungen erhalten ein eigenes.)
    Und darin wird nicht jeder einzelne Wert dokumentiert, sondern, daß die Kabel alle einen bestimmten Wert nicht unter/überschritten haben.



    Zitat von "Sound-Klinik"

    Generell sollte man auch nicht vergessen, warum es solche Vorschriften gibt: Es geht zunächst mal darum, Gefährdungen oder Unfälle zu vermeiden


    Darum gehts ja hier nicht. Wir prüfen ja alles brav nach BGV-A3, und wir dokumentieren es ja auch. Hier geht es ja nur um die Art und Weise der Dokumentation (nicht der Prüfung).
    Klar steht man auf der sicheren Seite, wenn man für jede 3-fach-Dose ein eigenes Meßprotokoll samt der Messwerte anfertigt. Aber bislang hab ich noch keine Verordnung oder auch keinen Richterspruch gefunden, der das genau so vorschreibt....


    BetrSichV §11 schreibt ja auch nur DASS man die Prüfungen dokumentieren soll, aber nicht WIE.


    Im Schadensfall können wir genauso die regelmässige Prüfungen gem. BGV A3 nachweisen und ein Protokoll vorlegen, das bestätigt, daß alle gemessenen Kabel dieser Gruppe in Ordnung gewesen sind. Damit wir auch sicher sein können, daß nicht unterjährig ein Kabel ungeprüft in den Bestand rutscht, erhalten halt alle Kabel eine Plakette.

  • Viel wichtiger als ein Ordner voller Protokolle ist die richtige Prüfmethode! Wir verwenden dazu diese Kiste:
    http://www.eltha.de/html/gut-fehler-anzeige.html


    Kann von jeder unterwiesenen Person benutzt werden und ist speziell für die erforderlichen Prüfungen ausgelegt und zertifiziert. Isolationsmessung mit 500V und PE Messung mit 10A!
    Ein Ohmmeter oder Durchgangsprüfer wird den Anfoderungen der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nicht gerecht und ist unzulässig.


    Hier gibt es weitere Informationen:
    http://www.eltha.de/html/pruefvorschriften.html

  • Zitat von "Bassfan"

    Laut VDE 702 ist bei der Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten nur der Isolationswert und der Schutzleiterwiderstand zu prüfen, wobei man natürlich mehr prüfen darf, aber nicht muss.


    Ich weiß jetzt nicht, ob ich eine veraltete Ausgabe von DIN VDE 0702 hier haben (Juni 2004). Dort aber ist für die Prüfung vorgesehen:


    1. Sichtprüfung


    2. Bei SK I Prüfung des Schutzleiters


    3. Isolationswiderstand


    4. Bei SK I Schutzleiterstrom oder Ersatzableitstrom, bei SK II Berührungsstrom oder Ersatzableitstrom.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "mringhoff"


    Im Schadensfall können wir genauso die regelmässige Prüfungen gem. BGV A3 nachweisen und ein Protokoll vorlegen, das bestätigt, daß alle gemessenen Kabel dieser Gruppe in Ordnung gewesen sind.


    Und genau daran habe ich (und die mir bekannten Sachverständigen bzw. Gutachter, ebenso wie eine Reihe von Fachautoren und VDE-Gremienmitglieder) in der praktizierten Art und Weise massive Zweifel!
    Deine "Dokumentation" beweist maximal, dass Ihr Irgendwelche Leitungen geprüft habt, aber keinesfalls, dass Ihr wisst, welche Leitungen genau geprüft wurden udn welche Ergebnisse bei den Prüfungen herausgekommen sind. Wie sorgt Ihr dafür, dass nicht versehentlich (z.B. nach einer kurzen Arbeitspause) eine Plakette auf eine nicht zu ende geprüfte Leitung geklebt wurde? Wie sorgt Ihr dafür, dass nicht einfach eine mangelhafte Leitung doch mit der Plakette versehen wird, weil der Prüfer der Meinung war "das passt schon"..?


    Wenn Ihr dieses unternehmerische Risiko eingehen wollt - es ist Eure Entscheidung!
    Die Lehrmeinung (die im Fall der Fälle vor Gericht Gehör finden wird) ist eine Abweichende.
    Wie der Richter dann entscheiden wird, kommt unter Anderem auf die Fähigkeit des Euch vertretenden Anwalts an - allzuviel Hoffnung hätte ich persönlich allerdings nicht, da mit einem blauen Auge herauszukommen...


    Gruß aus Nürnberg,


    buzz

  • Zitat von "buzz"


    Deine "Dokumentation" beweist maximal, dass Ihr Irgendwelche Leitungen geprüft habt, aber keinesfalls, dass Ihr wisst, welche Leitungen genau geprüft wurden udn welche Ergebnisse bei den Prüfungen herausgekommen sind.


    Es wäre für mich mal durchaus interessant, wo denn gefordert wird, daß die einzelnen Messergebnisse dokumentiert werden mussen oder ob es nicht genügt zu bestätigen, daß die geforderten Schwellenwerte nicht über/unterschritten werden.


    Würde dies explizit dazu gehören, sind die weiteren Diskussionen nach einem Sammelprotokoll hinfällig, da dies ja dann gar nicht mehr möglich ist. Das aber hab ich noch nirgends gefunden, wäre also froh, wenn das mal jemand heraussucht.


    Zitat von "buzz"

    Wie sorgt Ihr dafür, dass nicht versehentlich (z.B. nach einer kurzen Arbeitspause) eine Plakette auf eine nicht zu ende geprüfte Leitung geklebt wurde? Wie sorgt Ihr dafür, dass nicht einfach eine mangelhafte Leitung doch mit der Plakette versehen wird, weil der Prüfer der Meinung war "das passt schon"..?


    Diese Fehler bzw Vorgehensweisen können genausogut bei Einzelprotokollen auftauchen. Ein unzureichendes Kabel wandert wieder in den Haufen zurück oder der Prüfer schreibt einen passenden Wert ins Protokoll. Oder er prüft Kabel X und schreibt für Y ein Protokoll aus...




    Zitat von "buzz"

    Die Lehrmeinung (die im Fall der Fälle vor Gericht Gehör finden wird) ist eine Abweichende.


    auf was berufen sich denn diese Leute denn da genau? Gibt es denn offizielle Musterprotokolle, die von den einschlägigen Verbänden / Vereinigungen herausgegeben werden? (Bis dato hab ich nur von Elektrofirmen eigens erstellte Musterprotokolle gefunden, die publiziert wurden...)
    Und nur weil irgendwelche Lehrer auf der Meisterschule das so interpretieren, ist das (noch) kein allgemeiner Stand der Technik.


    Klar stehe ich auf der sicheren Seite, wenn ich alles einzeln dokumentiere, keine Frage. Aber ein Sammelprotokoll muss deswegen noch lange nicht ungenügend sein...

  • Zitat von "rockline"

    Viel wichtiger als ein Ordner voller Protokolle ist die richtige Prüfmethode! Wir verwenden dazu diese Kiste:
    http://www.eltha.de/html/gut-fehler-anzeige.html


    Diese Gut-Fehler-Geräte sind im Prinzip ja die Grundlage der Sammelprokoll-Idee. Wird der Schwellenwert nicht über/unterschritten, leuchtet es grün, sonst rot. Was will man denn dann da protokollieren, außer, daß das Kabel gut oder fehlerhaft ist?


    Mal zur Info, wir verwenden ein BEHA Unitest 0701 mit einem Prüfadapter von Gossen Metrawatt - also kein Multimeter... :)

  • Protokollieren kann man nur das ein Kabel/Gerät am Tag XY in Ordnung war. Was soll man sonst festhalten? Allzuviele Variablen hat man ja nicht - entweder innerhalb der Grenzwerte oder nicht; gut - schlecht!


    Eltha hat ein genügendes Mass an Informationen in meinen Links zusammengestellt. Die Prüfkiste ist zertifiziert - und nimmt einem somit jede Art von Ermessensspielraum.
    Was will man mehr?
    Vor allem kann jede unterwiesene Person die vollständige Messung alleine durchführen.


    Im übrigen darf ich ketzerisch erwähnen, dass eine vor sagen wir mal zwei Monaten erfolgreich gewesene Prüfung eines Gerätes oder Verlängerungskabels nicht garantiert, dass es drei Tage später im Eimer ist!
    Bei uns sind alle Kabel und Geräte getestet, und nur im ordentlichen Zustand im Gebrauch. Aber wer garantiert mir, dem Vorschriftenverein, oder dem Kunden, dass es am Tag XY immer noch so ist?