Das würde ich allenfalls als Ergänzung zur ausdrücklichen Kommunikation sehen. Falls nämlich der Informationsfluss davon abhängt, dass mein Gegenüber regelmäßig nachprüft, ob ich was neues hinterlegt habe, ist der Schluckauf vorprogrammiert.
Beiden Seiten muss(!) mit einem Blick ins Mail-Postfach klar nachweisbar sein, welche Version denn jetzt die vereinbarte ist. Oben wurde ja mal erwähnt, dass der Rider oft zum Vertragsbestandteil erklärt wird. Wenn da jetzt aber sinngemäß steht "Vertragsbestandteil ist der jeweils aktuelle Rider, abzurufen tagesaktuell unter http://www.so-und-so.irgendwas (QR-Code anbei)", dann hat die eine Vertragspartei die Möglichkeit, nachträglich einseitig dran zu drehen.
Wenn das ganze aber dazu verwendet wird, Rider in verschiedenen Versionen vorzuhalten, von denen dann einer festgemacht wird ... könnte klappen, Herr Kaleun.
Genau das war auch mit meiner Anmerkung gemeint. Im Zweifel geht es hart auf hart, da ist eine Website- oder Dropbox-Lösung nicht geeignet.
Man kann aber, wenn man keinen Rider nutzen möchte, super online technische Anweisungen vorhalten, oft reicht ja schon ein Bühnenplan und eine Kanalliste, um einen Überblick zu bekommen.