Die sieben Irrtümer bezüglich der LärmVibrationsArbSchV

  • Zitat

    Auf einer echten R&R Show kann ich mir das definitiv nicht vorstellen, und nicht, weil ich nicht will, sondern weil unter Anderem der direkte Kontakt mit den Künstlern oft unumgänglich ist, und sei es nur darum , um dem Künstler ( sind ja oft unsichere Persönlichkeiten ) da Gefühl der Sicherheit zu geben. Und er direkte Kontakt ist da unumgänglich.
    Das ist aber nicht der einzige Grund.
    Das man eine Bühne IMMER und ordentlich im perfekten Überblick behalten muß um auch seinem Job entsprechen schnell und maßgebend reagieren zu können, dazu bedarf es eines uneingeschränkten Blickfeldes auf eine Bühne.


    Genau so siehts nämlich aus, lieber Klaus...
    Habe vor geraumer Zeit einige Jahre auf der gleichen Bühne (und diversen anderen) als Monitormann gearbeitet und kann das nur bekräftigen.
    Als Monitormischer auf einer Live-Bühne ist man auch im gewissen Sinne Psychologe, man muss schon am Mienenspiel der Künstler erkennen können, ob sie sich wohlfühlen, mit dem was sie hören. Du weißt ja: der Griff zum Regler (ohne dran zu drehen) ist manchmal schon ausreichend um ein zufriedenes Nicken zu bekommen. Der Blickkontakt ist dabei unerlässlich, so unverzichtbar, dass ich mir seinerzeit ganz schnell abgewöhnt habe, eine Sonnenbrille am Monitorpult zu tragen (im Sommer, draußen, versteht sich... :D )
    Es kommt halt drauf an, wie man sich mit den Musikern verständigt und das scheint mir in einem separaten Kontrollraum kaum umsetzbar.


    Allerdings heißt das ja noch lange nicht, dass es auf der Bühne immer lauter werden muss. Das liegt nicht allein in der Hand der Musiker, sondern auch in einem großen Maße daran, wie man mit ihnen arbeitet. Auf ein "Mithör-Wedge" kann man allerdings doch sehr oft verzichten, wenn man einen guten "Überblick" über die Bühne hat.


    Beste Grüße aus Weimar


    Frank

  • Zitat von "klauston"

    Es wollen ja nicht diejenigen die arbeiten das leiser haben, sondern ein Gesetzgeber, der keine Ahnung davon hat.


    Eigentlich sollte man wirklich mal hergehen und alle sinnlosen Gesetze konsequent durchziehen.
    Dann werden die Probleme ganz schnell klar.


    Es würde da definitiv zu Absagen von Konzerten kommen.


    Unterschreibe ich so!


    Also schaffen wir alle lauten Konzerte mit Lautsprechern ab, Musiker spielen nur noch
    in Tonstudios (Dicke Scheibe :) ) ihre musik auf CD/DVD.
    -Hands schulen um zum Handelsfachpacker und arbeiten danach bei Ikea
    -Lichtler versuchen sich an Videoschnittsoftware/ Visualisierung
    -Tonleute arbeiten nur noch im Studio und machen ab und zu draussen Lärmmessungen
    -Trucker fahren wieder für Speditionen
    -Rigger machen eine Fortbildung zum Aussen-Fensterputzer


    Damit wäre allen geholfen.....


    Ironie-modus aus


    ... aber irgendwie machen Konzerte allen Beteiligten Spaß, warum sollte man das abschaffen?


    In allen Ländern der Erde streiken alle Menschen bei blödsinnigen Gesetzen sehr schnell-
    nur nicht in Deutschland, wir sind irgendwie resignierte Arbeits-tiere mit Scheuklappen.


    Es gibt so unglaublich viele Tätigkeiten die deutlich höheres Gefährdungspotenzial haben als der
    von Veranstaltungstechnikern und Besuchern, aber da kräht kein Hahn nach....


    ...ist schon eine komische Welt ;)


    Augen auf bei der Berufswahl.....
    lg pb

    peter birkholz

    pb-showtechnik.de

  • Zitat von "ADMIN"

    Man kann diese andere Sicht der Dinge ignorieren. Für den Tontechniker ist das sehr risikolos - und wenn er sich einen Gehörschaden zuzieht, dann verklagt er halt seinen Arbeitgeber auf eine Berufsunfähigkeitsrente (und damit hat er sehr gute Chancen, denn sein Arbeitgeber hat bezüglich "real" und "vernünftig" mutmaßlich auch die branchenübliche Definition verwendet...)


    Ich finde die Diskussion gut. Aber sorry, wenn ich da widerspreche: Ist der Tontechniker festangesteller Arbeitnehmer (was die Bezeichnung Arbeitgeber ja implementiert) dann kann der Tontechniker in Deutschland NICHT den Arbeitgeber verklagen. Es greift die Haftungsübertragung (Haftungsübergang) auf die Berufsgenossenschaft.


    Ordnungswidrig oder sogar strafbar macht sich der Arbeitgeber trotzdem. Wie es mit dem (selbständigen) Tontechniker als Subunternehmer aussieht ist interessant: oben wurde argumentiert, der selbständig tätige Tontechniker wäre auch Beschäftigter. Das ist aber nicht eindeutig geregelt. Das SGB IV sieht das anders:

    Zitat

    § 7 Beschäftigung
    (1) Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.

  • Das ganze Thema hat doch keinerlei Praxisbezug. Wie will denn der Tontechniker exakt nachweisen, daß der Arbeitgeber schuld ist?


    Hörschäden können erstens viele Ursachen haben (Vorerkrankungen, Stressempfindlichkeit, angeborene Probleme u.a.) und selbst wenn es wirkich allein nur die dauernde Einwirkung von Musik ist, kann das genauso gut sein, daß der Tontechniker in seiner Freizeit ebenfalls laute Musik konsumiert.


    Bei selbständigen Technikern kommt erschwerend noch dazu, daß er viele "Arbeitgeber" hat. Wer von denen ist jetzt haftbar? alle? keiner? der letzte?


    Hörverlust ist meist nicht ein Unfall, sondern ein schleichender Prozess, teilweise über Jahre....


    Und mal ganz unter dem Strich muss man schon mal betonen, daß ein Tontechniker es erstens z.T. selbst in der Hand hat (Lautstärke, Hörposition, Abhöre etc.) wie laut es werden kann und zweitens es nun mal die Arbeitsaufgabe ist, im Beschallungsfeld zu stehen. Wer hier Probleme hat oder empfindliche Hörorgane, der hat irgendwie auch den falschen Beruf...
    Oder auch das falsche Verhalten, wenn er z.B. nach dem Job seine Ohrhörer reinsetzt, mp3-Player volle Pulle aufdreht und nach Hause fährt bzw. auf diese Weise im Hotelzimmer "entspannt"...

  • Zitat von "mringhoff"

    Das ganze Thema hat doch keinerlei Praxisbezug. Wie will denn der Tontechniker exakt nachweisen, daß der Arbeitgeber schuld ist?


    Die Frage stellt sich umgekehrt: Wie will der Arbeitgeber denn nachweisen, dass der Schaden nicht in seinem Betrieb entstanden ist, wenn er keine Gefährdungsbeurteilung dokumentiert hat, keine Messprotokolle normgerechter Messungen vorliegen, keine technischen oder organisatorischen Maßnahmen dokumentiert sind...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "ADMIN"


    Die Frage stellt sich umgekehrt...


    Sicher? Woraus erschließt sich denn die Beweislastumkehr?
    Überspitzt gesagt, könnte ja dann auch die Bäckereifachverkäuferin ihren Arbeitgeber anklagen und Erfolg haben, denn welcher Bäcker macht schon Lärmmessungen, Gefährdungsbeurteilungen etc?