Das mit Hessen habe ich nur dargelegt, weil danach gefragt wurde.
Um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen: den Schein "Sachkundige Aufsichtsperson..." machen i.d.R. "Hausmeister" von z.B. Stadthallen, damit sie nach Abnahme des Aufbaus durch einen Meister die Veranstaltung dann betreuen können. (VStättVO §40 (5))
Die Stufe drüber ist die Fachkraft für Veranstaltunstechnik (§40 (4)), und darüber der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik (§39).