Notausgänge alte Turnhalle

  • Ich habe da folgendes Problem, bzw. Fragestellung, vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen.


    Es geht um eine kleine, ältere Gemeindeturnhalle. Die Turnhalle hat 12x24m, also 288 m2. In der Halle wurden bereits ein paar Konzertveranstaltungen durchgeführt mit rund 400 Besuchern, hat aber bisher sich noch nie jemand großartig um die rechtliche Seite gekümmert. Nachdem nun wieder so eine Veranstaltung ansteht, ich aber rechtlich dann mit im Boot sitze seh ich das alles etwas enger.
    Es gibt einen Bestuhlungsplan für die Halle mit 220 Personen, wir würden aber gerne wieder 400 reinpacken. Ziehe ich die Fläche der Bühne ab (bzw. die volle Breite der Halle im Bühnenbereich), sowie die zusätzliche Bewirtungstheke bleiben noch knapp über 200m2 übrig. Laut VStattVO gerechnet mit 2 Personen pro m2, es wird nichts aufgestuhlt, kommen wir dann auf die 400 Personen.
    Der grosse knackpunkt sind die Notausgänge. Die Halle hat einen Haupteingang, der rund 2m breit ist, sowie einen weiteren Notausgang am anderen Ende, dies ist aber eine normale Türe mit 86cm breite. Laut aktueller VStattVO ist ja dann somit auch der vorhandene Bestuhlungsplan mit 220 Leuten nicht zulässig, da ich ja 2 Ausgänge mit 1,20m benötige. Aber nur einen mit 2m und einen mit 86cm habe. Es gibt (auch gegenüber vom Haupteingang) noch einen dritten Ausgang den wir für die Veranstaltung als Notausgang kennzeichnen und benutzen können. Dies ist aber auch nur eine 86cm Türe. Irgendwie muss ja damals auch (die Halle ist aus 60er oder 70er) die 220 Personen genehmigt worden sein, da wird wohl ein Bestandsschutz ziehen. Kann man nun mit Hilfe des Bestandschutzes die 2 Notausgänge die über 60cm sind zusammenfassen ? Wenn ja hätten wir ja insgesamt die 2,40m die für 400 Leute gefordert sind, wenn auch aufgeteilt auf 3 Notausgänge. Die Fluchtwege bis zur Türe sind keine Problem. Feuerwehr etc. ist natürlich bei der Veranstaltung vor Ort.
    Meine Frage ist nun, ist das mit den Bestimmungen irgendwie vereinbar so das unser Ordnungsamt da eine Sondergenehmigung für die Veranstaltung ausstellen kann oder sind wir da auf verlorenem Posten ?


    Dank euch schonmal.


    Grüße
    Sven

  • gleiches Problem gab's bei uns in der Halle, 1 Kirchen-VA pro Jahr mit ~400 Leuten,
    bis letztes Jahr hat 1 Standart-Fluchttüre von der Halle aus ins freie gereicht, denn die 2. Fluchttüre geht aus der Halle in den Flur / Eingangsbereich
    nun wurden letztes 2 Fluchttüren eingebaut (1 hat die Alte ersetzt), um den Vorschriften genüge zu tun, dass wird Dich auch erwarten


    (leider habe ich sie nicht nachgemessen, dass kann ich aber anm 05. Spt. machen)

  • verstärkerberserker:
    Versteh ich prinzipiell auch so, hoffe aber noch auf ein Hintertürchen :) Von der Sicherheit mach ich mir keine Sorgen mit den 3 Ausgängen, ordentlicher Security und Feuerwehrleuten im Haus, die 400 Leute bekomm ich aus der Halle schnell genug raus. Nur bringt mir das alles nichts wenn es rechtlich nicht abgesichert ist und im Zweifelsfall keine Versicherung, etc. zahlt. Das ist mir dann deutlich zu heiß.


    Reini:
    Hatte die Breite der Tür nicht ausgereicht oder ging es nur darum das die 2. Fluchttüre ins Voyer ging und nicht nach draussen ? Laut §6/3 ist das eigentlich zulässig:


    "(3) Rettungswege dürfen durch Foyers oder Hallen zu Ausgängen ins Freie geführt werden, wenn für jedes Geschoss mindestens ein weiterer von dem Foyer oder der Halle unabhängiger baulicher Rettungsweg vorhanden ist."


    Wäre ja bei euch erfüllt gewesen einer geht direkt ins Freie und einer durchs Foyer oder hab ich das falsch verstanden.


    Ich seh uns wohl auch schon ein Loch in die Wand schlagen, Problem ist die Halle gehört der Gemeinde selbst. Das wird ein lustiges Unterfangen mit dem Bürgermeister, freu ich mich schon drauf ...

  • Rechne dem Bürgermeister vor, was ihr an Hallenmiete zahlt und wann eine neue Fluchttür abgezahlt ist... Wenn er sieht, dass er selbst in Zukunft kürzer treten muss, wird evt. Geld für die Bewerkstelligung der Tätigkeit lockergemacht (falls die Gemeinde nicht unter Zwangsverwaltung steht, dann müssen andere Finanzierungsmöglichkeiten her -PN) Die Türbreite könnte man dann auch größer wählen, um sie temporär als Zuweg für Material zu nutzen.
    Spaßig wird es, wenn die Statik euch einen Strich durch die Rechnung macht...

  • In Pforzheim gibt es eine Versammlungsstätte die speziell für mehr Leute abgenommen ist.
    Die mussten mit "anzahl Personen" und einer Stoppuhr beweisen, dass die Räumlichkeit bis in der vorgeschriebenen zeit leer ist.


    Hat uns ein dozent des externenlehrgangs zur fk f. VT stolz mitgeteilt.


    Das mal als Hinweis wenn du sagst sie geht auf jedenfall leer, vll funktioniert das auch bei dir?

  • Moin,


    zu aller Erst würde ich Kontakt zur örtlichen Feuerwehr aufnehmen, die haben immer gute Tipps, und beschäftigen sich sehr viel lieber mit lebendigen freundlichen Menschen, als mit Unglücksopfern. Bestellt und bezahlt eine oder zwei Brandwache(n) ;) . Ein gewissenhaftes Sicherheitskonzept ist weit wertvoller als ein paar Zentimeter ...aber: Eine Tür von nur 86cm neigt bei Panik extrem zum Verstopfen. Eine größere Tür kostet ja nicht die Welt.


    Und noch ein Tipp: Benutzt den Notausgang als alleinigen Auslass und Zugang zur Raucherecke, dann kennen die Besucher den "Not"-Ausgang schon wenn was schiefgeht. Lasst Euch auch für die dritte Tür irgendwas einfallen, Schnaps/Glühweinausschank mit ein paar Stehtischen draußen? Das hilft bei einer tatsächlichen Räumung weit mehr als das hellste Schild, und verhindert auch, daß irgendwas in den Weg gestellt wird.


    Viele Grüße,


    Bernd

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    ich bezahle nicht fürs hinhören, ich baue Beschallungsanlagen


    Das SD12 Fliegetop ist bei gleicher Endstufe um durchgehend 3 dB lauter
    als "vorbekannte" 12"/1" Bauweisen.


    Der Bass CB18S ist der Beste

  • "Die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen muss mindestens 1,20m betragen"
    Lt. MVStättV

    Beste Grüße aus dem Weserbergland,

    Stefan Waltemathe

    dante_certified_seal_level3.png

    "Hier geht nix mehr, ich muß weg..."

  • Zitat von "sw474"

    "Die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen muss mindestens 1,20m betragen"
    Lt. MVStättV


    M wie Muster. Also mal gucken was bei Euch im Bundesland gilt und ansonsten wie immer keine Verordnung ohne Ausnahmen.


    hinkel

  • Dank euch erstmal alle für die Tips/Ratschläge/Einschätzungen ... die Kollegen sind gerade noch dran, sobald ich ein Ergebniss habe lass ich es euch wissen.


    Grüße
    Sven

  • zu welcher Lösung seid ihr gekommen? Danke im Voraus für Deinen Bericht Seddi!

    Burkhard Strelow
    Sicherheitsfachplaner für Versammlungsstätten (Vabeg / TÜV SGS)
    Fachkraft für Arbeitssicherheit
    Brandschutzbeauftragter


    Heideweg 2 / 02953 Bad Muskau / 0179-9478749
    http://www.bs-kult.de

  • Hallo leider muss ich euch da ein wenig wiedersprechen. Es ist so das es im Bereich von Fluchtwegen in der Ausführung keinen Bestandsschutz gibt diese müssen immer nach dem aktuellen stand der Technik ausgestattet sein. Hier greift die DIN EN 179 und 1125. Wobei in diesem fall nur die 1125 interessiert da hier eine öffentliche Nutzung vorliegt und sich nicht ortskundige Personen im Gebäude aufhalten. Hier müssen allen paniktüren als vollpanik aUsgestattet werden die nötige Breite der Fluchtwege bekommt ihr wie gesagt aus Der versammlungstättenverordnung. Hier muss bei allen nutzungsänderungen das heißt auch änderung des Fassungsvermögen oder der Fluchtwege die untere baubehörde den rettungsplan Und alle Flucht und Rettungswege neu abnehmen.