Endstandene Unkosten durch Dry Hire Ausfall berechnen?

  • Mal so allgemein in den Raum gefragt, würdet ihr einem Kollegen der euch ein Dry Hire Angebot unterbreitet hat, das ihr auch via Email bestätigt und auf den Termin 20.06. angefordert habt und der einen nun hängen lassen hat, eine Rechnung über die entstandenen Unkosten stellen?
    Die VA konnte ich retten, dazu war es aber notwendig über hundert Kilometer zum nächsten Großhändler zu fahren und dort dann die Benötigten 12 Geräte zu kaufen und ab zu holen. 3 1/2 Stunden Zeit und 141 km Umweg und wohl den ein oder anderen Euro beim späteren Abverkauf der Geräte für die Katz, nur weil man nicht in der Lage ist ab zu sagen, oder überhaupt fähig ist eine Kontaktmöglichkeit zu bieten und es kann keiner sagen ich hätte es nicht probiert. Ich frag mich manchmal echt wie man so ein Geschäft führen und vor allem halten kann.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Prinzipiell: Ja


    Die Frage ist, da du von einem Kollegen sprichst: wie dicke seid ihr miteinander und kann man das evtl. auch bei einem großen Glas Bier (auf seine Kosten) klären?
    Desweiteren solltest du eine Bestätigung haben ob deine Bestellung auch ankam, also mindestens durch eine Lesebestätigungsanforderung (was bei den Apple-Usern aber irgendwie fast immer fehlt :evil: )


    P.S.: vielleicht hilft das ja http://www.kojote-magazin.de/2…-service-fur-emails/8401/ ;)

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  • Hatte bisher mit dem Kollegen der auf eine Anfrage hier aus dem Forum geantwortet hat nichts zu tun, kenne ihn auch nicht persönlich. War halt nicht spaßig das wir am Donnerstag 7 Stunden durch die Gegend gondeln mussten, einen nicht ganz kleinen Betrag abgedrückt haben damit wir 12 Geräte für die VA habe nur weil jemand nicht in der Lage ist ab zu sagen oder sich auf diverse Kontaktversuche zu melden. Problem ist halt, hätte ich letzten Freitag als ich schon unsicher wurde weil ich auf meine eindeutige Bestellung keine Antwort bekommen habe für Ersatz gesorgt, hätte ich evtl. am Donnerstag 24 Geräte hier stehen gehabt, also habe ich vom Montag ab täglich probiert auf alle erdenkliche Arten Kontakt auf zu nehmen weil ich eben keine Absage, aber eben auch kein Ok hatte. Hab dann noch probiert den anderen Kollegen der ebenfalls angeboten hatte zu reaktivieren, dort waren aber dann nur noch 6 Geräte da. Also blieb mir auf die schnelle nur die letztmögliche Alternative.
    Für mich war nach dem getätigten Schriftverkehr eigentlich klar das es funktioniert, wie gesagt, erst Freitag Abend als ich nichts weiter gehört habe bin ich dann unsicher geworden. Bestätigung hab ich so leider nicht, da aber die erste Email ankam und ich ja auf alle erdenkliche Arten nachgefragt habe gehe ich davon aus das dieses nicht spurlos am Kollegen vorbei gegangen sein soll.


    @ djobi, hier was zum dazu lernen "Unkosten" sind entstandene Kosten zu meinen Ungunsten.

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  • Zitat von "marcoboy"

    Tja ich glaube kaum das dir die Unkosten ersetzt werden. Im Nachhinein würde ich nochmals versuchen Kontakt aufzunehmen und um Klärungen Bitten. Aber in einen angemessen Ton. Manchmal gibt es gründe. Todesfall,Unfall etc.


    Wir reden meiner Meinung nach nicht vom Hinterhof Garagen Schuppen, sondern schon von einem anscheinend etabliertem Geschäft mit mehreren Ansprechpartnern da sollte es nicht zu viel verlangt sein auch bei tragenden Gründen auf Email via verschiedenen Adressen, Anrufbeantworter und Handyanruf wenigstens innerhalb von zwei bis drei Tagen zu reagieren. Und dafür, das man mich wirklich unakzeptabel hat hängen lassen finde ich ist mein Ton mehr wie angemessen und sachlich ruhig.

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  • Also was ich in Wirtschaftsrecht gelernt habe, ist es bei Termingeschäften schon so, das DU die Mehrkosten einklagen kannst.


    Aber wirklich seriös kann Dir nur ein Anwalt helfen, und Du brauchst Beweise für das Termingeschäft ( die Du ja anscheinend hast )


    Und ja, ich würde das tun, da schlägt der sture Ösi durch.
    Ist eigentlich ein NoGo sowas.

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  • Ich denk nur um meinen Unmut zu zeigen werde ich auf jeden Fall mal die Rechnung ausstellen und zusenden, ob ich es dann noch durchziehe schauen wir dann mal.

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  • Was mir noch nicht ganz klar ist: Ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen?
    Angebote werden i.d.R. "freibleibend" abgegeben. Somit entsteht kein Vertrag durch das Bestätigen des Angebots, sondern erst bei Auftragsbestätigung des Lieferanten, bzw. die Lieferung.


    Wenn kein Vertrag vorhanden: keine Schadensersatzgrundlage


    Vertrag vorhanden: entstandener Schaden muss nachgewiesen werden.


    Selbst wenn es einen Vertrag mit Terminlieferung gibt ist die Frage ob sich der mühsame Weg der Einforderung des Schadensersatzes lohnt.


    Grüße
    Smitty

  • Zitat von "smitty"

    Was mir noch nicht ganz klar ist: Ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen?
    Angebote werden i.d.R. "freibleibend" abgegeben. Somit entsteht kein Vertrag durch das Bestätigen des Angebots, sondern erst bei Auftragsbestätigung des Lieferanten, bzw. die Lieferung.


    Grüße
    Smitty


    Das wäre die erste interessante Frage. Schau mal ins Angebot und schau ob du dieses kleine, unscheinbare aber bedeutende Wörtchen findest. Denn, steht es da wäre die "Lieferant" (oder eben nicht) rechtlich aus dem Schneider. Was allerdings nichts daran ändert, dass das imho kein akzeptables Geschäftsgebaren ist.


    Gruß

    Daniel Heide
    Lange Reihe 4
    99755 Hohenstein


    Lass dir von Keinem imponieren der sagt: "Das mache ich schon seit 20 Jahren so!" Man kann etwas auch 20 Jahre lang falsch machen.
    Bildung ist meistens kostenlos, manchmal auch umsonst!

  • Zitat von "smitty"

    Was mir noch nicht ganz klar ist: Ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen?
    Angebote werden i.d.R. "freibleibend" abgegeben. Somit entsteht kein Vertrag durch das Bestätigen des Angebots, sondern erst bei Auftragsbestätigung des Lieferanten, bzw. die Lieferung.

    Das sehen etliche Juraforen anders!
    Im Normalfall hat der Anbieter unverzüglich nach Auftragserteilung dem Kunden mitzuteilen, dass das Angebot nun nicht mehr gültig ist. Gerade weil es hier etwas strittiger wird, sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Zitat von "Kracky"

    "Unkosten" sind entstandene Kosten zu meinen Ungunsten.


    was sind dann Kosten zu Deinen Gunsten? :)


    Ich würde auch erstmal ganz genau nachvollziehen, inwieweit hier ein verbindliches Angebot vorlag und ob Du auch sicher gehen kannst, daß Deine Annahme ihn auch erreicht hat.
    Ob Ausrede oder Tatsache: vielleicht bist Du im Spamfilter gelandet oder die Mail hat ihn zu spät erreicht oder oder oder....


    Wenn Du alles sicher beweisen kannst, schicke ihm einfach eine Rechnung, wenn Du es ausprobieren willst.


    Ich weiß zwar nicht, um welche Beträge es geht, und wieviel Zeit und Energie Du in so einem Streit investieren willst, aber ich hätte mir jetzt meinen Teil gedacht und mich wieder dem täglichen Alltagswahnsinn hingegeben....

  • Auch für mich erschließt es sich noch nicht, ob überhaupt ein Vertrag zustande kam.


    Bisher habe ich lediglich von einer Anfrage zur Miete gelesen. Frage an Kracky, hat er denn im Vorfeld bestätigt, dass die Ware für dich vorrätig ist?


    Wenn ja (Beweisbar, also Mail oder Telefon mit Zeugen!), ist ein Vertrag zustande gekommen (konkludentes Handeln).
    Wenn nein, dann gab es keinen Vertrag sondern nur eine Anfrage.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • Zitat von "Rolf Gille"

    Auch für mich erschließt es sich noch nicht, ob überhaupt ein Vertrag zustande kam.


    ich glaube auch nicht dass so wie es beschrieben worden ist überhaupt ein Vetrag zustande gekommen ist.


    Für mein Rechtsverständnis sieht es so aus:
    Anfrage gestellt
    Angebot erhalten
    Auftrag erteilt
    aber keine Auftragsbestätigung bekommen, und hier ist der Haken, es ist kein gültiges Rechtsgeschäft zustande gekommen, weil die Annahme des Aufgrags fehlt.


    Ich weiss es nervt, aber immer verbindliche Aufgragsbestätigungen anfordern auch von selbständigem Personal.


    Ich habe gerade eine gerichtliche Auseinandersetztung mit einem Arbeitsgerätevermieter, der schriftlich einen Tag vor VA Gabelstapler liefern sollte, sowohl in der Anfrage wie auch AB und sogar in der Rechnung ist die Vorlieferung vermerkt. Geliefert wurden die Geräte erst am 1. Aufbautag um 09:00 Uhr, da aber um 00:00 Uhr für uns Arbeitsbeginn war, standen auf der Baustelle 8 Trailer die nicht entladen werden konnten, davon alleine 2 Trailer nur mit Podesten..... Der Staplervermieter beruft sich darauf ich hätte ihm schriftlich auch die Arbeitszeit nicht nur die Anlieferzeit mitteilen müssen...... ;-))
    Ich bin hier fest der Meinung das wir im Recht sind, aber mal sehen wie das Gericht so entscheidet.


    LG

    :thumbup:

    Keine Signatur

  • Zitat von "Rolf Gille"


    Bisher habe ich lediglich von einer Anfrage zur Miete gelesen.


    Besagter Kollege hat doch ein Angebot geschickt. Bleibt jetzt nur die Frage, wie verbindlich das war. War das eher allgemein als Preisinfo gedacht ("ja wir haben 15 Geräte, kosten soundsoviel...") oder war das etwas festes? (Idealerweise als Schriftstück/pdf mit Anschrift, Datum, Mietdauer etc., entsprechendem Angebotstext und vielleicht unten eine Unterschriftszeile für eine eventuelle Vertragsannahme)
    Wenn letzteres, dann die Frage, wo die "Schlupflöcher" sind: Angebotsfrist abgelaufen? E-Mail nicht erhalten? sonstige Dinge?

  • Zitat von "der_frank_m"


    aber keine Auftragsbestätigung bekommen, und hier ist der Haken, es ist kein gültiges Rechtsgeschäft zustande gekommen, weil die Annahme des Aufgrags fehlt.


    Ein Vertrag setzt sich aus Angebot und Annahme zusammen.
    Die Auftragsbestätigung ist nur eine Bestätigung, daß der Anbieter die Annahmeerklärung erhalten hat. Ein Vertrag ist also auch ohne Auftragsbestätigung gültig.


    Unter Kaufleuten wird die Auftragsbestätigung gerne verschickt, um Verträge zu bestätigen, die mündlich, per mail oder anderweitig geschlossen wurden, die schlechter beweisbar sind, vor allem bei den Details. Und eine verschickte AB mit einer schweigenden Zustimmung (konkludente Annahme) gilt unter Kaufleuten als Beweis, daß ein Vertrag zustande gekommen ist.

  • Zitat von "mringhoff"


    Ein Vertrag setzt sich aus Angebot und Annahme zusammen.
    Die Auftragsbestätigung ist nur eine Bestätigung, daß der Anbieter die Annahmeerklärung erhalten hat. Ein Vertrag ist also auch ohne Auftragsbestätigung gültig.


    Unter Kaufleuten wird die Auftragsbestätigung gerne verschickt, um Verträge zu bestätigen, die mündlich, per mail oder anderweitig geschlossen wurden, die schlechter beweisbar sind, vor allem bei den Details. Und eine verschickte AB mit einer schweigenden Zustimmung (konkludente Annahme) gilt unter Kaufleuten als Beweis, daß ein Vertrag zustande gekommen ist.


    WENN es so gelaufen ist, dann ist natürlich ein Vertrag zustande gekommen, der einseitig nicht erfüllt wurde und somit ein Regress entstanden.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • Zitat von "mringhoff"


    Ein Vertrag setzt sich aus Angebot und Annahme zusammen.


    Richtig, und die Annahme ist nicht erfolgt.


    siehe auch §116 BBG > Schweigen und Nichtstun allein rechtfertigen den Rückschluss des konkludenten Handelns nie. Erforderlich und ausreichend ist, dass ein nach außen hervortretendes Verhalten vorliegt, aus dem sich der Annahmewille für den Adressaten eindeutig ergibt.


    Das ist nach dem was hier steht nicht erfolgt! GGf. steht ja auch noch was in den AGB oder im Kleingedruckten wie muss bis zum XX bestätigt werden oder unter Vorbehalt der Verfügbarkeit etc.


    Der Einzige der hier mal weider was verdient ist am Ende doch der Anwalt oder?

    :thumbup:

    Keine Signatur