@ Rolf Gille: die von Dir gerade zitierte Antwort von mir bezog sich nicht auf den Fall, sondern auf das Thema Auftragsbestätigungen im Allgemeinen. Aber eine Auftragsbestätigung hat ja der Anbieter nicht verschickt.
@ der_frank_m: Die Annahme ist sehr wohl erfolgt und zwar durch Kracky. Nur leider kann Kracky nicht sicher sein, daß die Annahme dem Anbieter auch erreicht hat.
(Angebot: vom Anbieter an Kracky - Annahme durch Kracky per mail...)
zum konkludenten Handeln: Das hat mit dem Fall nichts zu tun.
Das Thema Auftragsbestätigung gehört ja eigentlich nicht hierher, weil diese nicht erfolgt ist (und auch zum Vertragsschluss auch nicht notwendig wäre)
Dennoch kurz noch OT: Verschickt ein Kaufmann eine AB an einen anderen Kaufmann, dann muss derjenige "unverzüglich" antworten, wenn etwas an der Bestätigung nicht passt, andernfalls gilt die AB als Beweis, daß ein Vertrag vorliegt. Dieses zustimmende Schweigen / Nichtstun rechtfertigt nur unter Kaufleuten das konkludente Handeln, nicht unter Privatleuten. (also HGB statt BGB).
Das "Schweigen" des Anbieters gegenüber Kracky ist ganz etwas anderes, als das Schweigen nach dem Erhalt einer AB!