Sicherheit vor/bei/auf Veranstaltungen–Prüfung laut BGV A3

  • Zitat von "1uwe"


    Ein unterschiedlicher LeveL/Niveau von Bundesland zu Bundesland? Macht das Sinn?


    Ich hab ja erst 1,5 Jahre in einem Bundesland, und den Rest der Ausbildung in einem anderen Bundesland verbracht. Da lag nicht nur ein unterschiedliches Niveau zugrunde, da waren Welten zwischen den Berufsschulen und dem, was vermittelt werden sollte.


    Es macht nunmal einen Unterschied ob ich verbeamtete Lehrer ohne Hintergrund zum Beruf den Schülern etwas "beibringen" lasse, wovon sie keine Ahnung haben, oder ob ich Lehrer finde, die mit Herzblut dabei sind, den Beruf Veranstaltungstechniker seit Jahren kennen und schon vor der Ausbildung selbst praktiziert haben. Es ist garnichtmal nur die technische Ausstattung, die München so besonders für mich hervorgehoben hat, sondern die fachliche Kompetenz von 90% der Lehrerschaft. So kann man ganz anders lernen, wenn die Lehrkraft auch vermitteln kann, wofür man das gelernte nun in der Praxis gebraucht. Die Qualität der Schüler ist wieder eine andere Geschichte, das sollte die IHK aussieben, spätestens am Ende. Aber als interessierter Lehrling sollte ich die Möglichkeit haben, in meiner Schulzeit nützliches für das Berufsleben mitzunehmen. Denn darum geht es ja schließlich bei einer Ausbildung.
    Übrigens finde ich nicht dass die Ausbildungszeit zu kurz ist. Hatte nicht das Gefühl dass wesentliche Dinge nicht hätten gelehrt werden können. Und irgendwas muss man als Meister ja auch noch lernen ;)
    Dass in einer gewissen Berufsschule z.B. Medientechnik überhaupt nicht unterrichtet wurde, ist weniger der Fehler der Ausbildung als der Fehler der Berufsschule/Lehrkraft.

  • Ich bin noch einmal einen Schritt in die Offensive gegangen, indem ich mal herausfinden wollte, wie denn die BG so reagiert.
    Nun, Thema war, wie es sein kann, dass es vorkommt, und das nicht nur bei mir, dass es im Unternehmen möglich ist, mit defekten Sicherheitsarbeitsschuhen, in meinem Fall ein halbes Jahr, zu arbeiten. Und das, obwohl ich mehrmals schriftlich darauf aufmerksam gemacht hatte, und danach öfters mündlich. Und das es erst soweit kommen musste, dass ein Mitarbeiter die Badelatschen anzog, die kaputten Arbeitsschuhe dem Meister auf den Tisch warf, und erst dann der Vorgesetzte dem Arbeiter hinterher lief, um dann neue PSA zu genehmigen. Meine Frage an die BG war, warum es überhaupt so weit kommen müsse.
    Die Antwort war: laut Arbeitsstättenverordnung §17 Abs.2+§21 könne ich mich an die staatliche Stelle wenden, um den Sicherheitsmangel anzuzeigen. Der Einwand, warum es erst eskalieren muss, schlimmsten Fall muss erst was passieren, um dann die staatliche Stelle, in meinem Fall schon erwähnt das Gewerbeaufsichtsamt, um der Stelle einen Hinweis zu geben, dass die Kompetenz einiger im Unternehmen in Fragen der Sicherheit nicht ganz stimmig sein kann, ließ den Mitarbeiter von der BG recht wortkarg werden.
    Auch hier interessant, bevor das Gespräch losging, wurde ich gefragt, ob ich Mitglied im Betriebsrat bin.
    Ich glaube, das hat was zu bedeuten. Leider habe ich nicht nachgefragt, wieso das so wichtig wäre. Aber ich kann es mir schon denken, dass ein nicht organisierter Arbeiter, es schwer haben wird, eine Beschwerde zu adressieren, ohne Schaden davon zu nehmen.
    Dann war ich mal so wagemutig, die Entrauchungsanlage anzusprechen.
    Seit über einem Jahrzehnt neu installiert, jedes Jahr von Sachverständigen geprüft, und mit jährlicher Prüfplakette für regelkonform befunden. Nun, (Zufall?) sind Monteure am Werk, die erstmalig Mängel an den Brandschutzklappen (und einiges andere) beseitigen, die schon seit Anfang an vorhanden waren. Auch da habe ich nachgefragt, wie es sein kann, dass Sachverständige versagen, und ein erhöhtes Sicherheitsrisiko (bewusst?) in Kauf genommen wird.
    Den Bezug zum BER (Berliner Flughafen) konnte ich mir nicht verkneifen, ob es da auch ein Gedankenspiel in Richtung Korruption gäbe. Ab dahin wurde das Gespräch sehr verhalten, man könne den Aussagen am Telefon nicht glauben und auch nicht nachgehen, und der einzige Weg wäre über die AStättVO §17+§21.
    Also richtig interessiert war die BG nicht, an solche Themen (und die Beklemmtheit war deutlich zu spüren-auf der Gegenseite des Telefons.)
    Kurz zu den Brandschutzanlagen: Die Monteur-Reparatur-Spezialisten berichten, dass es viel häufiger vorkommt, wie es in Berlin der Fall ist, gerade und vor allem im mittleren und kleinen Unternehmen.
    Auch die Gedankenspiele der nicht vollfunktionsfähigen Entrauchungsklappen sprach ich beim Verantwortlichen Monteur-Experten
    an, warum es vorher keinem aufgefallen sei. Auch da verwies er darauf, die Unterhaltung besser zu beenden, da es sonst offiziell wird, er es aufnehmen müsse, und dann ein Rad in Bewegung gerät, was eher unangenehm werden könne.
    Insgesamt kann ich resümieren, dass es so viel Freiheit in der Auslegung, Einhaltung oder Nichteinhaltung der Gesetze gibt, welches einfach von einer einzelnen (un)verantwortlichen Person abhängt. Wo es sein kann, dass er die Qualifikation (manchmal ist auch nichts vorhanden, oder veraltet, oder es geht um Macht, Politik, Geld) auf Papier hat, aber die Sicherheitsvorgaben nach eigenem Ermessensspielraum praktiziert (auch regelunkonform), in der Gewissheit, dass BG-Kontrollen unangemeldet eher die Ausnahme sind, und allgemeine Kontrollen seitens der BG vorher bekannt gegeben werden, so dass man gegebenenfalls noch reagieren kann.
    Und da einige so eingestellt sind, lieber mit dem Vorgesetzten auf Kuschelkurs zu machen (man will ja nicht das Vertrauensverhältnis stören. Und ehrlich: wer traut sich laut §17 und 21 vorzugehen?), als Unrecht, Unterlassen, Versagen anzusprechen, bleibt alles so wie es ist.
    Und nur manchmal, durch gewisse Zufälle kommt etwas ans Tageslicht, wie im Beispiel (noch rechtzeitig) BER und in meinem Unternehmen (aber: ein Aufrührer wird eventuell weichgekocht, weil nicht mit dem Strom schwimmend-in meinem Fall).
    Aber ich habe einige, zwar wenige, kennengelernt, die absolut viel Biss haben, die die richtigen Strategien haben und anwenden, um es nicht erst zur Eskalation kommen zu lassen, die sich aber auch im Klaren sind, dass sie nur so agieren können, aufgrund dessen, dass sie einen gewissen Grad an Schutz haben (und dennoch mit dienstlichen Nachteilen zu rechnen ist), weil sie Sicherheitsbeauftragter und Vertrauensmann sind, im Betriebsrat und in der IG-Metall organisiert sind.
    Dennoch sind sie sich bewusst, selbst wenn der Entscheidungsträger, Verantwortliche oder Vorgesetzte Fehler macht, können sie keinen zwingen, das Gesetzt einzuhalten.
    Und wie es aussieht, fahren weniger bei Rot über die Ampel, als das alles regelkonform bei den BG-Vorschriften der Fall ist.
    Es grüßt 1uwe

  • Zitat von "1uwe"


    Auch hier interessant, bevor das Gespräch losging, wurde ich gefragt, ob ich Mitglied im Betriebsrat bin.


    Das hat was damit zu tun das nach § 80 BetrVG der Betriebsrat eine Überwachungsfunktion hat. Diese gilt u. a. auch für das tragen ordnungsgemäßer und intakter Schutzkleidung.


    Die BG geht - wie es von § 1 BetrVG erwartet wird - automatisch davon aus, dass in einem größerem Unternehmen Betriebsräte gewählt werden. Dadurch hast du eine Interessenvertretung im Betrieb an die du dich wenden musst. Diese - und nicht du direkt - kann sich dann natürlich wieder an die BG wenden und sich ggf. Hilfe von denen zu holen. Was aber, wenn man genau ist, auch nur über die Sicherheitsfachkraft erfolgen kann.


    Gibt es in einem Betrieb so etwas wie Betriebsrat und Sicherheitsfachkraft nicht dann sind die Köpfe der BG und ähnlichen Einrichtungen leider sehr schnell überlastet und bringen es nicht mehr auf die Reihe irgendwas vernünftiges zu kommunizieren. Aber nur so lange bis was passiert. Dann werden auch die wach und beschweren sich warum man ihre Vorschriften nicht einhält. Ob das Sinn macht wage ich zu bezweifeln. Aber wer danach fragt hat eh schon verloren.


    Ein Betriebsrat muss übrigens nicht organisiert sein. Es ist in vielen Betrieben zwar besser wenn er es ist aber zwingend notwendig ist es nicht.

  • Zitat von "andi.bt"

    Gibt es in einem Betrieb so etwas wie Betriebsrat und Sicherheitsfachkraft nicht dann sind die Köpfe der BG ... Aber wer danach fragt hat eh schon verloren.


    Nun wohl, das Unternehmen, in welchem ich arbeite, ist einem Jeden In D. bekannt. Und der „Laden“ ist so groß, dass die BG sogar die einzelnen Namen der Damen und Herren von der Arbeitssicherheit kennen, und natürlich auch die Namen der Betriebsräte, die die Aufgabe haben, sich um das „Geschäft“ Arbeitssicherheit zu kümmern.
    Und „überraschender“ Weise ist einer der Herren vom Betriebsrat (AS) zur BG gewechselt (Hm+Aha).
    Von dem jetzt verbliebenen BR für AS kam der Hinweis, ich könne doch zur BG gehen, wenn ich meine es ist irgendwas nicht „stimmig“.
    Also mir außer brav zuzuhören und entrüstet über die Zustände zu sein, dass so was alles gar nicht sein darf, und ich auf jeden Fall darauf achten muss, dass alles regelkonform ist, kam von der BR-Seite nichts (hat mit "nur" Zeit gekostet).
    Wie gesagt, ich bin Geselle, und darüber folgen die schon genannten TL, AL, BR (Bereichsleiter) u.u.und.
    Nun, und auch die AS war der Meinung, dass es allein die Sache meiner Abteilung ist, alles was die Belange der Einhaltung, Kontrolle, Durchführung der regelkonformen Anwendung angeht.
    Also: Stehe ich doch allein auf weiter Flur, wenn es keinen interessiert. Es gab keine Kooperation und wird es wohl auch geben.

    Ganz weit gesponnen sehe ich es sogar so, dass es den Aktionären und der Börse es sehr wohl interessiert, ob das Unternehmen Sicherheitsmängel hat, spätestens natürlich dann „sichtbar“, wenn es doch passiert ist, und gerade wenn es zu Personenschaden gekommen ist.
    Und es gibt erhebliche Unterschiede, ob Personenschäden in Amerika oder Bangladesch auftreten.
    Die Wirkung und Auswirkungen machen sich dennoch bemerkbar.
    (Und Deutschland kann froh sein, nicht die gefürchteten amerkanischen "Verhältnisse" zu haben.)

    Tja, die Interessen. Immer dazu das (als Äußerung zu mir): „Wenn kein Geld da ist, kann man auch nichts ausgeben.
    Und man müsse den Spagat machen, zwischen Arbeitsplatzerhaltung oder die vielleicht nicht ganz so akkurate Regelkonformität in Kauf nehmen.“
    Und: „Ich wolle doch auch nicht derjenige sein, der verantwortlich sein will, dass jemand seinen Arbeitsplatz verliert. Oder ? ? ?“
    So, nu‘ kommst du.
    Es grüßt 1uwe


  • Ohne dein ehrlich gemeintes und auch sinnvolles Engagement für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz schmälern zu wollen: Was denkst du warum freigestellte Betriebsräte (von denen nicht wenige FASi und SiBe sind) in Grossbetrieben de facto unkündbar sind?

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Zitat von "1uwe"

    Es gab keine Kooperation und wird es wohl auch geben.


    Es muss heißen: Es gab keine Kooperation und wird es wohl auch nicht geben.
    Es grüßt 1uwe

  • Passt zum Thema und ist zudem höchst brisant:
    http://www.t-online.de/wirtsch…-kauf-genommen-haben.html
    Es wird eher ein gewissenhafter Mitarbeiter, derjenige der auf die extremen Gefahren hinweist, und das bevor etwas passiert, bestraft, und nicht der, der Menschenleben auf dem Gewissen hat! Und weiter so…
    Ich habe Mitleid.
    Mitleid mit den Hinterbliebenen.
    Die (Un)Verantwortlichen "mit Sicherheit" nicht!
    (Gute, heile {BGV}Welt?)
    Nein, es ist nicht die Regel (ich hoffe). Aber jeder Fall ist ein Fall zu viel (viele Tote).
    Und (im Falle, das es wahr sein sollte, dass der Mann geschasst wurde): Gibt es kein Schutz für die Person, die Unheil verhindern wollte? Ist da keiner? Kein Betriebsrat, keine Arbeitssicherheit, keine BG, Arbeitsrecht, Gewerkschaft, die sich schützend vor die Ungerechtigkeit wirft?
    Da stimmt was nicht!
    Es grüßt 1uwe

  • Nun sind mittlerweile 4 Jahre ins Land gegangen.

    Aktuell werde ich wohl eine Beschwerde gegen die BG-HolzMetall (Mainz) einreichen.

    Die übergeordnete Stelle ist dann schon das Ministerium für Arbeit und Soziales, und nichts anderes.

    Mal sehen, was und ob überhaupt was passiert. Aber interessant wird zu sehen sein, wie reagiert wird.


    Da ich als gewöhnlicher Mitarbeiter kein Mandat habe, wie es der Betriebsrat und die AS-Kollegen haben, und die BG entsprechend eigentlich nur den Verkehr mit diesen Leuten wünscht, ich aber hinterfragt habe, ob die BG angesichts der Hitze im Sommer, und nicht erfolgten wirksamen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung, und dies seit Jahren, (nun gibt es als Linderung für jeden 2 Liter Wasser und extra Pausen von 5min. → nur die Wege zu den Toiletten sind so weit, dass sich keiner traut viel zu trinken...), und es im Zuge der physischen aber auch und insbesondere der psychischen Belastung der Belegschaft dann doch immer um Gesundheitsbeeinträchtigungen geht, weiterführend dann eine Gefahr für die Sicherheit darstellt, eventuell auch zuständig sein könnte, was ja ohne Zweifel das Gewerbeaufsichtsamt (heute Regierungspräsidium benannt) ist.


    Zur Erläuterung: Den Kommunikationsweg einzuhalten war mit meiner zuvor gestarteten Initiative erfolgt, indem ich vor ca. 3 Jahren den Betriebsrat, die Produktionsmeister, den Leiter vom werksärztlichen Dienst (wurde später gegangen, auf Grund pers. Versagens) und dem Leiter AS (ist gewechselt zum Mitbewerber - einem richtigen gesellschaftsrelevanten - auf Grund von angeblich nicht mehr vereinbarer Berufsehre).

    Aber, alles letztendlich im Sande verweht: Keine Rückmeldungen, nachdem ich einzeln alle pers. kontaktiert hatte, und von allen eine Zusage erhielt. Naja, nachher war ja auch nicht wirklich jeder mehr da (2 Jahre lang war die Stelle des AS-Leiters nicht besetzt.) Und der Betriebsrat tut folgendes: Er verhandelt, so zweimal mir mitgeteilt, über Anwälte über die Sache mit der Hitze: Kann das sein???


    Nun, der der Slogan der BG lautet ja vollmundig:


    „Unser Hauptanliegen ist es, die BGHM immer stärker auf die Interessen unserer Mitglieder und Versicherten auszurichten. Wir wissen, Produktqualität und wirtschaftlicher Erfolg unserer Mitgliedsunternehmen stehen im direkten Zusammenhang mit sicheren und gesunden Arbeitsprozessen. Gemeinsam sorgen wir für Sicherheit, Gesundheit und stabile Beiträge. Unser Angebot bietet einen umfassenden Schutz der Beschäftigten und einen verlässlichen wirtschaftlichen Handlungsrahmen nach dem Motto: Sicherheit für Mensch und Wirtschaft!“


    Nachdem ich meinen Wissensstand im Zuge der Arbeitsstättenregel 3.5 HITZE soweit vertieft habe, Infos direkt beim Ausschuss, die die ASR 3.5 beschlossen hat, also die BAuA (Bundesamt f. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz),

    dass die Vermutungsannahme des Konzerns, des Betriebsrats und Gewerkschaft diese Regel als reine Empfehlung zu interpretieren, und nicht ernst genommen werden braucht, als doch nicht so ganz regelkonform angezweifelt werden muss.

    Da kam mir halt der Gedanke, dass die BG ja doch eine Menge an Vorschriften und Informationen zu bieten hat,

    warum denn nicht auch bei Arbeitsbedingungen in Arbeitsstätten (diesmal halt nicht Versammlungsstätten), wo die Temperaturen je nach Außenhitze entsprechend in der Halle, (und das seit Beginn an: 2002) parallel mit ansteigen, und entsprechend über die 26° (an die 30°) steigen, wo es dann laut ASR 3.5 bedeutet, handeln zu müssen.

    Die Empfehlungen des Ausschusses bedeuten nur, so kann man es machen, dafür gibt es auch nicht verpflichtend ein Muss für eine Klimaanlage. Man sagt nur, getan werden muss etwas, egal wie, Hauptsache die Maßnahmen erzielen Wirkung, um ab 26° und ab 30° bis hin zu 34° (das sind die 3 Schrittfolgen) sollten die Temperaturen erfolgreich minimiert werden (ab 35° ist es quasi nicht mehr ein zulässiger Arbeitspatz. Hinweis: wir sind hier im Produktionsbereich, nicht auf einer Baustelle).


    Interessant war, dass der Leiter der Prävention gleich nächstens Früh ein Kontrollbesuch in der Großhalle abstattete.

    Nun, sicherlich hatte ich tags zuvor auf Nachfrage meinen Namen bereitwillig genannt, aber dann die Maßnahme ganz laut und öffentlich als Beschwerde zu nutzen und mich beim Namen als Beschwerder zu zitieren, dass wundert mich schon.

    Aber, nicht allein kam die BG, nein, zur Verstärkung war auch gleich das Regierungspräsidium mit eingeschaltet, um nach dem Rechten zu schauen.

    Ich meine, so schnell kommt man sonst wohl eher nicht zur Sache.


    Wir erinnern uns, hier, vor gut 4 Jahren, warnte mich der Leiter Prävention der BG, wissentlich oder als Täuschung, um vielleicht Angst zu schüren, dass die Angelegenheit besser nicht offiziell gemacht wird, da sonst mit Repressalien (Druck den Arbeitsplatz zu verlieren) zu rechnen sei. Was laut Aussage auch schon vorgekommen sei (was er heue dementierte, je gesagt zu haben).


    Nun habe ich mal aktuell im oben genannten Fall um Akteneinsicht bei der BG gebeten, mit dem Hintergrund, was und warum es so gelaufen ist. (Bei dem Gewerbeaufsichtsamt darf ich Akteneinsicht erhalten, aber erst in 2 Monaten.)

    Formell nennt es sich "Einsicht in Dokumente, die Sozialldaten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten" zu beantragen.

    Nun, dass wurde abgelehnt.

    Schon im Gespräch wurde mir die Andeutungen des Mannes von der BG klar, dass das wohl eher ein aussichtsloses Unterfangen sein könnte: Unterliegt alles der Geheimhaltung.

    Meinen Namen ein klein wenig geheim zu halten, mit dem Bewusstseins der verbundenen persönlichen Gefahr mir gegenüber, war wohl vom Gespür her zu viel verlangt: Oder Absicht.

    Mal sehen, was ein Widerspruch bringt. (Ich ahne was.)

    Nun, ich dachte, es wäre ja mein Fall, könnte mich doch durchaus was angehen...


    Es könnte ein gewisser Eindruck entstehen, dass man nicht unbedingt handeln möchte, wenn es etwas gibt, wo etwas nicht stimmig ist, und man möchte auch nicht, dass ein Außenstehender hinterfragt, sich einmischt und Fragen aufwirft, wo man in Konflikt mit seinen Aufgaben als BG gerät.

    Und es entsteht so ein Hauch von Maßnahmen, wie man einen Mitarbeiter klein kriegen kann.

    Und falls der Werdegang und Vorgang, so wie die BG es an den Tag gelegt hat, quasi ohne Einsicht auf die Akten noch unantastbar ist, heißt es dann: Kontrolle außer Kontrolle?

    Ich bin gespannt.

    Jedenfalls wollte ich einen persönlichen Termin mit den Vorgesetzten über das Handeln des Präventionsleiters, über dessen getätigten Äußerungen in der Vergangenheit und ob die BG sich im Klaren ist, welche Auswirkungen und Wirkungen des Handels von dieser Person ausgeht.

    Nach den netten Gesprächen am Telefon wollte ich mich mal direkt vor Ort vorstellen.

    Interessant, dass eine BG mir keinen Gesprächstermin anbot, und auf Nachfrage das Telefongespräch abrupt beendet wurde, sprich man sich vorsätzlich verweigert.


    Nun, zwar findet das Berlin auch nicht in Ordnung, was so die BG in Mainz da tut, und empfahl mir, bei Nachteilen (AS-Leiter, oberste Personalabteilung, Vorgesetzte, Betriebsrat wurden schriftlich über mein Fehlverhalten informiert), die mir widerfahren, mich an sie zu wenden, was ich nun mal probieren werden.

    Aber wie es weitergeht, und ob die BG überhaupt mit Konsequenzen zu rechnen hat, oder ob alles so weiterläuft wie bisher, warten wir mal ab.

    Das würde aber bedeuten: Gesundheit und Sicherheit für die Interessen der Arbeitnehmer stehen auf Papier, aber auf einem anderen Blatt Einhaltung, Umsetzung und Kontrolle: Und dann offiziell!


    Ein Interessenskonflikt offenbart sich!

    Wie sagte doch der Vorgesetzte aus Mainz: Sein Mitarbeiter meint es nur gut mit mir, und der Konzern (Anmerk. von mir: ein klitzeklein wenig gesellschaftsrelevant) ist doch ein guter Kunde...

    Es grüßt 1uwe

    2 Mal editiert, zuletzt von 1uwe ()

  • ...und wenn's mit 'nem Hammer nicht geht, sollte man (ab und zu) zu 'nem Größeren greifen...

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • Also... im Sommer im Club ist es am Arbeitsplatz manchmal schweineheiß, im Winter beim Gletscher- Open Air manchmal eher kühl. Psychisch belastet mich das mehr so mittel. Geht das insgesamt so in Ordnung?


    Mit freundlichem Gruß

    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Also lieber 1uwe, Deine Texte waren vor drei jahren schon nicht einfach zu verstehen. Jetzt, nach drei Jahren wärmst Du mit einem elend langen Text die Debatte wieder auf, ohne einfach mal nur Nettotext zu sprechen, denn ich werde nicht an den Anfang des Fadens gehen. Bitte mal ganz konkret und stichwortartig den Sachverhalt (den ursprünglichen Anlass) schildern. Nicht lamentieren, nicht jammern. Einfach nur die Frage beantworten: was war der konkrete Anlass?

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Hier der konkrete Anlass:

    Hier mein konkreter 10 Punkte Frageplan:


    1. Ist die BG überhaupt bemüht, dass ihre eigenen Gesetzte, und deren Möglichkeiten der Kontrolle zur Einhaltung genutzt werden?


    2. Ist es soweit konform bei der BG, dass man nichts weiß, wenn man nichts weiß, was beim Kunden der Ist- und der Sollzustand in punkto Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ist, →dass man alles der Firma überlässt, diese wiederum der AS, und der BR es auch der AS allein überlässt?


    (Wenn du nur wüsstest: Die Liste der von uns Gegangenen (Suizid), sei es nun persönlich oder dienstlich, liegt im zweistelligem Bereich, und die Arbeitsunfälle mit Todesfolge wiederholen sich auch jährlich.)


    3. Wenn man seitens der BG weiß, dass die Firma gerne ihre eigenen Spielregeln eingehalten wissen will, egal wie genau oder ernst es die AS und Betriebsrat es nimmt, es so mitmacht?


    4. Soll ein Mitarbeiter schweigen und nicht handeln, wenn er etwas aus gesicherter Quelle (Regel/Gesetzgeber) und bestem Beweis weiß, wie man die Gefahr von den Mitarbeitern minimieren und die Sicherheit fördern kann, und wenn halt dann auch noch betriebsintern BR und AS eventuell nicht/oder nicht angemessen reagieren, nicht nach unten kommunizieren), was sich im Betrieb so abspielt (eventuelle Vernachlässigungen von Regeln, von Regeln anzuerkennen, ggf. falsch interpretieren, Gefahrenanalyse ggf. lückenhaft, bzw. nicht auf dem aktuellen Stand der Zeit)?


    5. Die Unterstützung der BG so ausfällt, wissend um den Umstand der Gefahr hin, wie der Hase im Konzern so läuft, dass der Informationssuchende auf das schwarze Brett im Unternehmen kommt, da man ja gerne Namen von Ross und Reiter bekannt geben muss, (da es der Kunde der BG (meine Firma also) ja so wünscht?


    6. Gibt es keinen Widerspruch bei der BG, dass, laut Andeutung der BG, sich der Hilfesuchende im Klaren sein muss, entweder alles als streng geheim und anonym behandeln zu müssen, oder man Gefahr läuft, da man im Sinne des Unternehmens nicht nach dessen Wunsch nachkommt, wo nur die AS und BR als Mandatsträger die BG kontaktieren dürfen, seinen Kopf zu riskieren und in Ungnade zu fallen?


    7. Setzt das "Anonymitäts-Angebot" ein Nachgehen des vorgetragenes Falles bei der BG und durch die BG voraus, oder kann es dadurch gar passieren, dass das Ganze dann mitunter unter den Tisch fallen gelassen wird/werden kann?


    8. Ist es normal, offensiv die Person, die sich getraut hat sich bei der BG zu melden, mit vollem Risiko im dienstlichen wie persönlichen Sinne zu belasten und mit den Konsequenzen sich selbst zuüberlassen, wohl wissend, dass keine Hilfe vom BR (man kennt sich: Vorgabe des Konzerns: Mitspieler AS, BR und BG, Außenseiter: ich) zu erwarten ist?


    9. Sind es Pflichtverletzungen seitens der BG, wie oben genannt vorzugehen, oder sind es Pflichtverletzungen (Kompetenzüberschreitungen) des „Verursachers“, der plötzlich außerhalb der Reihe von AS und BR kommt, der Fragen bezüglich fachlich-, dienstlich, amtlicher Zuständigkeit, Verbesserungsvorschläge, Missstände etc. an die BG hat, und somit Nachteile in Kauf zu nehmen hat und in Kauf nehmen muss?


    10. Ist es fair, offen und transparent für Den, den es betrifft, keine Akteneinsicht von der BG genehmigt zu bekommen, um Aufklärung über seinen eigenen Fall zu erhalten?


    Grundhilfe: Erste Priorität und Auftrag an alle Bereiche im Betrieb hat Geld einsparen: Ob es da einen Zusammenhang gibt? Sei dahingestellt.

    Es grüßt 1uwe

    Einmal editiert, zuletzt von 1uwe ()

  • Ich sag doch... Bitte Nettotext und kein gefasel... (Sorry, doch solche Jammertexte gehen mir zunehmend auf die Nerven)

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Also hier im Twitter-Format:

    Ist das Handeln der BG einseitig belastet, und ist die Dienstaufgabenauslebung am Rande der Korruption oder mehr?

    Bitte Antwort: Ja oder Nein

    Es grüßt 1uwe

  • Und in diesem Twitter Format bitte noch mal bitte schildern was passiert ist, das ist das was sich Falco gewünscht hat und was sicher auch mir und anderen helfen kann um die zuletzt von dir gestellte Frage ob das handeln der BG einseitig belastet ist zu beantworten.

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr


    Application Support Engineer - HK Audio

  • Bitte Antwort: Ja oder Nein

    Die Einen sagen so, die Anderen sagen so. Und wieder andere schaffen es, sowohl im Twitterformat als auch mit unfassbar vielen unfassbar komplizierten Sätzen absolut nichts zu sagen... :/


    Jetzt mal im Ernst: dir isses im Sommer auf Arbeit zu warm, und die böse BG hat andere Sorgen.

    Richtig?


    Mit freundlichem Gruß

    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."