intelligente Limiter fürs Amt, verplombbar

  • Hallo zusammen,


    Wir haben einen Kunden, der mit seiner Bar etwas Stress mit den Anwohnern hat, zwecks Lärm.
    Nun möchte das Amt gerne einen verplombbaren Limiter sehen, samt Messung nach §26 BImSchG. Soweit so gut, letzteres würden wir an eine amtliche Messstelle abgeben, aber beim Limiter wurde der Dateq SPL-2 empfohlen.
    Nun limitiert der ja unabhängig von der Uhrzeit, heißt die Lärmvorschriften nach 22 Uhr finden immer Anwendung. Das wäre ja etwas Schade, und würde die Möglichkeiten der TA Lärm nicht ausreizen.
    Auch hat der Limiter keine Zeitabhängige Funktion, sodass auch 30 Minuten Musik und 30 Minuten Stille auf den gleichen Wert limitiert wird.
    Gibt es technische Möglichkeiten und Geräte die diese Probleme umgehen können, z.B. digital oder mit integrierter Uhr oder dergleichen?



    Es handelt sich um ein Mischgebiet im Stadtzentrum, Bar im Keller, Restaurant oben drüber, Anwohner ab 1.OG - jene sind die Leidtragenden.
    Die Musikanlage selber ist wohl klein - ich war selber noch nicht zum Ortstermin, aber Größenordnung 2 Stück 15" Bässe und 2 Tops wurde mir genannt.


    Muss nun eine Beurteilung nach TA-Lärm Abschnitt 6.2 erfolgen, weil es im gleichen Gebäude ist, oder reicht die Beurteilung nach 6.1c ? Mir liegt leider keine DIN 4109 vor.

  • Das Gesetz bis 22 Uhr etc. gibt es in der Form nicht mehr seit ein paar Jahren. Ich habe so einen ähnlichen Fall vor kurzem am Rande mit bekommen. Da gilt in Wohngebieten den ganzen Tag und Nacht über ein Grenzwert. Sei froh wenn die das bei euch noch nicht wissen und die alte Regelung zur Hand nehmen.


    Frag beim Ordnungsamt nach den neusten Gesetzestexten mal an. Die können dir weiter helfen.


    Mfg Holti

  • Zitat von "Holti"

    Das Gesetz bis 22 Uhr etc. gibt es in der Form nicht mehr seit ein paar Jahren. Ich habe so einen ähnlichen Fall vor kurzem am Rande mit bekommen. Da gilt in Wohngebieten den ganzen Tag und Nacht über ein Grenzwert. Sei froh wenn die das bei euch noch nicht wissen und die alte Regelung zur Hand nehmen.


    Im Schriftstück steht explizit drinne, dass die TA Lärm anzuwenden ist in Verbindung mit DIN45680 falls nötig. In der TA Lärm stehen die Grenzwerte und deren Ermittlung ja nun recht eindeutig inkl Tages- und Nachtwerte. Nur erschließt sich mir nicht 100%, welchen Absatz ich annehmen muss. Rein vom logischen würde ich sagen 6.1c, weil es ja prinzipiell egal ist, ob ich den "gestörten" Anwohner im selben Haus, oder in der Nachbarschaft sind. Solange per Messung die Grenzwerte nicht überschritten werden...


    Wobei wir noch nicht bei der Hauptfrage nach dem Gerät sind :)

  • Einen Limiter zu verplomben ist völliger Quark. Es nützt einfach nix, wenn die Manipulation danach erfolgen kann, also bei Kabel, Amp oder Lautsprechern. Wenn, dann müßte auch die Verkabelung, Geräte usw. auch verplombt werden, also Schaltschrank und Kabel mit Ösen für die Verplombung. Aber egal, ob die ganze Signalkette verplombt ist oder nicht manipuliert etc. - Du (oder der Wirt) bist letztenendes trotzdem dafür verantwortlich, es gibt keinen Persilschein a la 'jetzt kann ich bis Anschlag gehen, hab ja eh den Limiter'.

    You probably have the right hammer, you've just got to stop hitting your thumb.

  • Zitat von "Dosenfutter"

    Du (oder der Wirt) bist letztenendes trotzdem dafür verantwortlich, es gibt keinen Persilschein a la 'jetzt kann ich bis Anschlag gehen, hab ja eh den Limiter'.


    Das ist mir relativ egal, das Amt will das, das Amt bekommt das. Wir verkaufen nen Gerät, machen die Installation und bekommen dafür unser Geld. Das Amt schickt nen Prüfer hin, der das ganze abnimmt und verplombt, das muss reichen. Das ist ne Musikkneipe mit Platz für 50 Leute, da sollte man jetzt keinen Aufstand machen.


    Nur hat sich mir halt die Frage gestellt, ob es nicht sinnvolle Lösungen für den Musikbetrieb vor 22 Uhr geht, die auch amtlich abgesegnet werden können.

  • Der Dateq ist ok. Wir haben - allerdinfs istv es bestimmt über 10 Jahre her, in mehreren Discotheken und Sälen dieses Gerät installiert. Es wurde immer wie folgt verbaut:


    geschlossene Holzkiste (Case ohne zu öffnende Serviceklappen o.ä.) mit Limiter, Weiche, Endstufen. Nur zwei XLR-Inputs sind zugänglich (variable Mixer etc.). Die Lautsprecherkabel werden ohne Stecker herausgeführt. Jegliche Schrauben, mit denen die Geräte eingeschraubt sind, werden verplombt. Ebenso die Lüftungsgitter mit Lüftern. Wir blieben 2 dB unter dem Maximalwert bei voll aufgedrehten Endstufen. Hat funktioniert, aber keinen Spass mehr gemacht. Zwei mal hat der Wirt (u.a. Silvester) eine zusätzliche Anlage aufgestellt. Sofort war die Polizei und das OA vor Ort, gerufen von Anwohnern....

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • Ich würde gerne mal das Augenmerk auf etwas deutlich feinstofflicheres lenken: den Anwohnern ists zu laut.


    Der Grenzwert ist wurscht, ebenso der eingesetzte Limiter, die Anzahl der versenkten Plomben, die Beschaffenheit der Kiste und so weiter. Vor oder nach 22.00 Uhr - alles völlig hupe. Es gibt einen Anruf - oder zwei oder drei - irgendwann kommen die genervten Behörden raus und verlangen das Abstellen oder leiser machen. Ob das denn "Spaß macht" oder nicht - egal. Ob es dafür eine Handhabe gibt oder nicht - auch egal. Erst mal werden die versuchen, per Amtsgewalt die Störung abzustellen und wenn sie nett sind, empfehlen sie den Gang zum Amt, "um die Sache zu klären." Aber für den Abend ist erst mal Schluss.


    Bitte nicht falsch verstehen - ich heiße sowas auch nicht unbedingt gut. Aber es ist leider mittlerweile Realität geworden.

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Nun ja, das ist aber doch offensichtlich geklärt: das Amt möchte einen verplombbaren Begrenzer sehen - also möge es den bekommen.


    IN DER SACHE (Störung innerhalb des selben Gebäudes 2 Stockwerke höher) wäre es vermutlich die sinnvollste und effektivste Maßnahme, schlicht und einfach die Bassboxen abzuschaffen. Bzw. den dazugehörigen Amp, sofern die Dinger als Sitzplatz oder Ablage noch benötigt werden.
    Allerdings: wer will schon effektive Lösungen? Und was ist eigentlich der Sinn von 'Subs' in einer Musikkneipe? :roll:


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Wenn schon die ganze Sache schon mit

    Zitat

    Wir haben einen Kunden, der mit seiner Bar etwas Stress mit den Anwohnern hat, zwecks Lärm.

    beginnt, dann ist ja die Lärmtoleranz der "Geschädigten" schon eher auf einer Talsohle, die sich so schnell nicht mehr erholt. Einem angekratzten subjektiven Lärmempfinden steht jetzt das Gesetz mit sehr genau definierten Werten gegenüber. Das eine kann man mit elektronischen Geräten ganz gut in den Griff bekommen, das andere fällt auf den Betreiber zurück. Der wird beim nächsten Mal Müllraustragen oder wegen der 5 Raucher die draußen stehen auch angezeigt.
    Die Anfrage war ja ein Limiter und nicht ein "Durch welche Maßnahmen kann ich den übrigen Hausbewohnern entgegenkommen." Das spieglet doch die Kooperationsbereitschaft des Wirtes recht deutlich.


    Somit und bei aller moralischen Verwerflichkeit, kann ich mich (der TO) bei einer Installation doch nicht um das Wohlbefinden der Anrainer kümmern.



    Ich kenne kein Lokal das einen erfolgreichen Kompromiss mit seinen Nachbarn gefunden hat wenns um Lärm geht. Entweder das Lokal muss dichtmachen (=Musik aus) oder die Nachbarn müssen damit leben. Entscheiden werden das aber ganz andere Leute.



    Gr.

  • kob1: Perfekt formuliert! *Daumen hoch* ;)


    Ich hab das von der technischen Seite her beschreiben, was nötig ist, daß es also nicht alleine der Limiter ist, was davon betroffen ist. Und wenn der Hinweis auf 'kein Persilschein' schon mit einer 'scheißegal' Haltung abgelehnt wird, hält sich meine diskussionsfreudigkeit doch ziemlich in Grenzen. Viel Spaß dann noch.. :roll:

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  • Ich habe den ganzen Senf der geschrieben wurde nur überflogen aber keine Antwort auf die Frage gefunden.
    Da ich auf Job bin, nur kurz:
    Die Dateq Geräte machen einen Super Job für solche Aufgaben, haben aber meines Wissens keine Zeitfunktion.


    Eine Kombination aus APEX: Hera und Argos (koppelbar) müßte das können.


    Bei BSS-London gibt es auch zeitabhhängige Funktionen, ob man das "bauen" kann, habe ich noch nicht probiert.

    ...Holz ist braun!

  • Nicht immer alles schwarzmalen :) Ich war heute Nachmittag erst zum ersten mal vor Ort und habe mir das angeschaut. Das Problem besteht vor allem stehenden Wellen im Raum, die sich über das Mauerwerk bis in die erste Etage, in der zweiten hört man nichtsmehr.


    Es gibt recht amtliche Messungen bei Vollpegel in der Bar von LcEQ=48db und LaEQ=35db im Schlafzimmer.
    Das Amt verzichtet auf eine Messung nach §26 BImSchG und DIN 45680, solange wir unter das DJ Podest (fest verbaut) schwer erreichbar einen Controller ohne direkte Eingriffmöglichkeiten verbauen (sowas wie Ohm Oyster). Um da ran zu kommen, müsste man schon die Bässe beiseite schieben und durch eine schmale Öffnung kriechen, das würde die Frau vom Amt zufrieden stellen. Damit werden die Frequenzen der stehenden Wellen rausgefiltert und der Limiter sorgt dafür, dass die DJs nicht laut machen können. Sollte es dann noch Klagen geben, misst das Amt nochmal nach und lässt im Zweifelsfall doch noch nen Dateq Limiter einbauen.


    Prinzipiell dürfte das ganze Problem aber durch Eliminierung der stehenden Wellen gegessen sein :)