BGV A8-Piktogramme: Standortwechsel-Veränderung-Abdeckung

  • Nachdem ich (FVT-Fachkraft Veranstaltungstechnik) meinen TL (techn. Leiter=MVT) darauf aufmerksam gemacht hatte, dass eine Fluchtwegsbeleuchtung demontiert wurde, die vorher da war, und der Fluchtweg- und Rettungsplan nicht geändert wurde, und keine bauliche Veränderung stattfand, passierte erstmal: na was schon: G a r N i c h t s.
    Da es meine Baustelle (genauere Beschreibung meines Arbeitsumfeldes siehe Thread:
    „Sicherheit vor/bei/auf Veranstaltungen–Prüfung laut BGV A3“)
    ist, und nur der Haustechniker, der TL und ich Zutrittsmöglichkeiten haben, fragte ich direkt beim TL nach, wer die Demontage gemacht oder veranlasst hat. Na und was gab's zur Antwort: 'Rumgeeier, und ich könne doch etwas kulanter sein. O.k., ich ging erst einmal in mich, und fragte beim Gewerbeaufsichtsamt, wie es dort „Spielraum“ oder „Toleranzen“ gibt, so etwas auf meinen Veranstaltungen zu erlauben. Ist doch klar, da gibt’s kein Wenn und Aber (Naja, was soll das GAA auch anderes sagen können). Also sagte ich dem TL, dass ich das Gewerbeaufsichtsamt [GAA] herbeordern werde, um der Sache nachgehen zu lassen. Da meinte der TL, ich könne doch das Piktogramm wieder anbauen, das gehe ganz leicht, und es liege dort....
    (Da zieh sich doch einer die Hose mit der Kneifzange an …)
    Ich tat ihm kund, ich werde es nicht tun, ich will der Sache nachgehen lassen. Da bat sich der TL an, nächsten Tages es zu machen. Ja, und oh Wunder, es war wieder montiert.
    Bin ich, mal im allgemeinen mal gefragt, nun der Spielverderber oder der Nette?
    Interessant war das Gespräch mit dem GAA allemal. Mir war nicht so bewusst, dass nicht nur jemand mit Befähigung verantwortlich ist, sondern wenn der Verantwortliche ein AL/Bereichsleiter/Unternehmer/“Alter Hase“ (Veranstaltungstechniker ohne anerkannte Prüfung) ist, ist er voll haftbar und hauptverantwortlich, wenn der von dem GAA bestellte Staatsanwalt was zu klären hätte, auch wenn er nicht die Befähigung laut Vorschrift hat, weil er sich in seiner Position selbst darum zu kümmern hat, sich zu informieren hat oder muss sich nötiges Wissen aneignen, oder muss auf das Wissen seiner Fachkräfte hören und umsetzen. Soweit die Aussage von dem GAA.
    Nun, wie ich mitbekomme, möchte ein Höhergestellter aber nicht unbedingt das Glauben, was ein, in seinen Augen unbequemer, Möchtegernwisser, so „meint“ an Qualifikationen als FVT mitzubringen, um sich in Sachen wie Personenschutz, Brandschutz und Elektrosicherheit „einzumischen“. Also eine Zusammenarbeit mit der FVT, die naheliegend und wünschenswert wäre, ist manchmal gar nicht so beliebt, und wird schon gar nicht aktiv gesucht. Interessant auch, dass es einigen, die es „gewagt“ hatten, sich an das GAA zu wenden, im Nachhinein schlecht erging. Also das scheint dem GAA ebenso bekannt zu sein, wie der BG, dass der Gang zur „Höhle des Löwen“, demjenigen durchaus auch ein negatives „Erlebnis“ „bescheren“ könnte.
    Das GAA erklärte mir, dass diese zuständig ist, bei Angelegenheiten des Arbeitnehmers, aber nicht für öffentliches Publikum.
    Hm, irgendwie scheinen sich BG und GAA gleichen Aufgaben gewidmet zu haben. Nun, die BG ist ja eher ein Muss für den Unternehmer, hört sich aber natürlich auch "Ungereimtheiten" vom Arbeitnehmer an, und muss dem auch mit unangemeldeten Besuchen nachgehen. Auch das macht das GAA. Aber so wie ich dachte, wenn es im besonderen Fall nötig wäre das GAA sofort vor Ort zu bestellen, geht das nicht. Da wird dann jemand vom Bauamt auf die Baustelle, sprich Versammlungsstätte, geschickt.
    Kann es sein, dass der „Störenfried“, in Form der FVT, in ein „Wespennest“ sticht, welches im Revier der Arbeitssicherheit sich befindet, und somit ein absolutes Tabuthema bedeutet, sich dort „einzumischen“? Sind da einige persönlich so sehr verletzlich, das positive Kritik nicht vernünftig wahrgenommen werden kann, um mit Mängeln und Fehlern umzugehen. Ist dem Unternehmen Rechtssicherheit auf aktuellem Stand zu gewährleisten, nicht oberstes Ziel?
    In der Praxis scheint oben geschilderter Fall mit dem Piktogramm kein Einzelfall zu sein. Ich habe häufiger beobachtet, dass die Piktogramme, weil sie z.B. der Leinwand im Wege war, als nicht notwendig "deklariert" wurden, und überdeckt wurden, mit der Begründung, es seien genug andere Fluchtwege vorhanden, weil das Verhältnis von vorhandenen Personen und zulässiger Personenzahl dies hergebe. Also, das sagen die FVTer, die extern von unserer Firma bestellt werden. Auch das glaube ich erst einmal. Immerhin sind es ja Fachkollegen, und gestehe mir nicht so viel Berufserfahrung ein. Und immerhin sind es eine Mehrzahl an FVTern, die alle zuschauen. Wie seht ihr das? Lappalie und im Rahmen der Möglichkeiten?
    Oder nicht so lockerer Umgang mit dem „Abzug“ und „Verunsichtbarung“ von Sicherheitseinrichtungen, wie die Piktogramme der BGV A8?
    Es grüßt euch 1Uwe

  • "Kleine" "Spende" im "Dienst" der "guten" "Sache". Bevor die Dinger noch ausgehen.


    Keine "Ur"sache. :wink:


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Durch Zufall hatte ich mir den Film https://www.youtube.com/watch?v=AwSra5p8MDw, aus dem das Zitat stammt, mal gestern bei Arte angeschaut.
    Wie heißt es da so schön, der hat da einen Fehler gemacht.
    Naja, so ein Fehler war natürlich der Vietnam Krieg offiziell nicht. Wobei ich eher auf der Seite des DJs bin, um der Wahrheit ins Auge zu sehen.


    Aber ich stimme sonst voll zu.
    Ich musste in der letzten Zeit viel umdenken.
    Gesetze sind nun mal da.
    Die Pflicht diese einzuhalten auch.
    Das bedeutet aber auch, diese nicht einzuhalten.
    Ob Kontrolle, oder Kontrolle außer Kontrolle (übrigens Zitat aus einer Meinung zum Vietnam Krieg zum Einsatz chemischer Waffen und anderer Kriegsgesetzesverstöße).
    Und dies bestätigen mir auch fast alle Ämter im Land und des Bundes.
    Auch die „Vorlesungen“, die mir dann von Gesetzten, als Beispiel von der BG, Gewerbeaufsichtsamt und Ausschüsse der Gesetzesentwicklung gegeben werden, dass die Einhaltung zwingend erforderlich ist, endet dann mit unbehaglichem Rückzug, wenn man gezielt die Einbindung zur „Verbesserung“ der Einhaltung andenkt.
    Am Ende hieß es dann, da wo Geld eine Rolle spielt, wird alles für getan, Gesetze sind da nebenrangig.
    Und so ist halt Deutschland, heißt es dann weiter aus Berlin.
    Also, Gesetze einzuhalten sind zum Schutze vor Betrug, zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Allgemeinheit/Bevölkerung/... gedacht.
    Aber es gibt den Allgemeinen, im Großen wie im Kleinen, der den „Kick“ wohl auf Grund dessen umsetzt: „Mein Menschenbild hingegen sieht so aus, dass der Mensch in seiner Urteilskraft anzusprechen ist, obwohl zu seinem Wesen auch das Irrationale und Eigensinnige gehört.“ - „Wollen Sie behaupten, es sei vernünftig, unvernünftig zu sein?“ - „Wer jede Unvernunft ausmerzen will, handelt unvernünftig.“ Frage aus Spiegel 15/2015 (Interviewer Herr Amann & Neubacher): Antwort von Herrn Professor Di Fabio

    Zitat von "david kammerer"

    Mir fällt dazu spontan der hier ein:
    http://www.youtube.com/watch?v=ZWOn6aQ1EIc


    Also, in diesem Sinne.
    Es grüßt euch 1uwe