Hallo zusammen,
ich hatte letztens auf einer Baustelle mit einem Kollegen eine Diskussion über die Definition von "Lasten über Personen".
Die Situation war folgende:
An einer Open-Air Bühne hingen an seitlichen Auslegern der Fronttraverse zwei Line-Arrays.
Der Bereich unter den Line-Arrays war durch Hamburger Gitter für Publikum nicht zugänglich, ebenso die sagen wir mal ersten 2 Meter vor der Bühne.
Die Arrays waren mit je einem D8-Kettenzug aufgehängt und nur mit einem Stahlseil "lose" gesichert (also Frame an Traverse).
Die Dimensionierung sämtlichen Materials war in Ordnung, das nur vorweg.
Der Kollege war nun der Auffassung, da sich in dem Bereich unterm dem Array niemand befinden konnte (aufgrund der. o.g. Absperrung), dass der Einsatz von nicht totgehängten D8 Zügen in Ordnung wäre, eben weil ohne Personen drunter es keine Last über Personen wäre. Der technische Hintergrund war, dass es für den Kollegen einfacher war, das Array mit dem Motor auf Höhe zu fahren und hängen zu lassen, statt totzuhängen und genau genommen den Motor ja auch zu entfernen. D8+ Maschinen und Anschlagketten mit Kürzer hat er nicht...
Ich habe dagegen gehalten, dass wenn der Zug nachgibt, das Array ja nicht senkrecht runterfällt und stehen bleibt, sondern zu irgendeiner Seite kippen wird, auch über die Absperrungen hinaus.
Für mich war der Begriff der Lasten über Personen eigentlich räumlich allumfassend.
Aber wie ist das, wenn der abgesperrte Bereich größer wäre und tatsächlich niemand drunter stehen könnte? Das würde dann natürlich auch fürs auf-/abbauen gelten, hier muss ich bei D8 ja eh den Bereich freihalten / sperren.
Ich weiss, Gefährdungsanalyse usw.. Aber wie seht ihr das?
gruß
gylo