Hallo,
ich habe immer wieder mal Anfragen von Kunden, die neben der Beschallungsanlage gerne auch Musik dazu haben möchten, also quasi eine digitale "Jukebox" suchen. Bisher habe ich diese Anfragen immer wegen Unkenntnis der rechtlichen Situation mit "geht aus Lizenzgründen leider nicht" abgewiesen.
Aus Neugierde habe ich dann einmal ein wenig recherchiert - ohne wirkliches Ergebnis. Ok, ist vielleicht auch ein etwas exotischeres Lizenzmodell.
Also mal bei der Gema angefragt. Die winkt ab:
"Die Vermietung eines Jukebox ähnlichen Gerätes wird von der GEMA nicht lizenziert. Mit der Lizenz über den Tarif VR-Ö wird die Vervielfältigung von Tonträgern lizenziert und die öffentliche Wiedergabe muss separate lizenziert werden"
Bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) findet sich dann auf der Homepage der Hinweis:
ZitatVermietung & Verleih
Wenn ein erschienener Tonträger oder ein Musikvideoclip vermietet oder verliehen werden, entstehen Vergütungsansprüche für die mitwirkenden Künstler, Hersteller, Veranstalter oder Videoclipproduzenten, sofern dies Erwerbszwecken dient. In diesem Fall hat der Vermieter oder Verleiher entsprechende Gebühren an die GVL abzuführen, die ihn für diese Art der Nutzung auf Grundlage des „Tarif Vermietung“ lizenziert.
https://www.gvl.de/rechtenutzer/allgemeine-informationen
Das hört sich doch passen an. Also mal mein Anliegen "Vermietung einer digitalen Jukebox" geschildert und nach der notwendigen Lizenz gefragt. Die Antwort hat mich dann ein wenig überrascht:
Auszug: "Eine Lizenzierung der Leistungsschutzrechte ist grundsätzlich erforderlich, kann in Bezug auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt allerdings nicht über die GVL erfolgen. Sie müssten eine Lizenz von den jeweiligen Rechteinhabern direkt erwerben."
Bitte was? Ich soll mich hinsetzen und von keine Ahnung, vielleicht 1000 Musiktiteln die Rechteinhaber ausfindig machen und eine Lizenz aushandeln?!? Ist das deren Ernst? Wofür haben wir denn Verwertungsgesellschaften?
Hat sich Jemand mit dem Thema schon einmal auseinander gesetzt?
Bonusfrage: Als DJ stelle ich eine Musikanlage auf und lege Musik auf. Die Musik (sprich: die Kopien auf der Festplatte) dazu ist bei der GEMA nach VR-Ö lizensiert. Also alles wasserdicht.
Was passiert wenn ich Nachts um 4 Uhr nach Hause gehe, aber die Musik noch für die letzten Gäste weiter laufen lasse? Ist das dann etwas Anderes als die Vermietung einer "Jukebox"
Gruß
Tom