Brot&Butter Linearray draussen hängen

  • Aus Gründen der Übersicht habe ich mal ein eigenes Thema aufgemacht.


    Es geht mal wieder um das übliche Problem:
    z.B. 6 Schachteln Linearray und 8x6m Trailerbühne, also nix mit Fliegen in der Bühne. Und Stapeln auf so einer Wackelbühne schon garnicht...


    Variante a) Stacken
    Unschön, macht keinen Spaß, Podeste neben der Bühne nötig, für den Sound nicht unbedingt vorteilhaft


    Variante b) Gabellift
    Kann man machen, ist aber...
    Nunja, Recherchen haben ergeben, dass unsere Gabellifte deutscher Produktion (Böcker) durchaus outdoor genutzt werden dürfen.
    Allerdings nur bis Windstärke 6. Das geht vielleicht noch auf einem Markplatz mit 4 Seiten Häusern, aber z.B. auf ner Wiese am Rhein hätte ich dann doch Bedenken.
    Ja, Umbauset für Genie ST20 ist bekannt, wir haben aber Böcker TLC 600F und neu rechnen ist zu teuer.


    Variante c) Tip-Tower bzw. MAT-Tower
    Grundsätzlich ne gute Lösung, weil man wenig Ballast braucht. Allerdings braucht man viel Platz. Für beengte Baustellen (z.B. Stadtfest oder Delaytower) also eher eine suboptimale Lösung.
    Außerdem vergleichsweise teuer.


    Variante d) Konstruktionen mit viel Ballast
    Eine schicke Eigenentwicklung eines Vermieters aus NRW stand auf der PLS im Außengelände (mein Messehighlight!). Ist eigentlich mein Favorit. Aber wir haben auch Baustellen, wo man nicht mal eben 1000L Wasser pro Tower besorgen kann, außer z.B. aus dem Fluss direkt daneben. Im Winter grenzwertig. Beton kommt nicht in Frage da mir zu nervig


    Variante e) z.B. das o.g. Produkt von Guil
    GUIL TMD-545 Rigging Tower
    -> http://www.guil.es/en/productos/producto.php?submenu=7&categoria=57&id=328



    Eine Anfrage beim Vertrieb führt seit Tagen zu keiner Reaktion, vielleicht hat ja hier jemand Erfahrung mit dem Ding.


    Mich würde interessieren:
    1. die beschriebene Excel-Tabelle für Berechnung des Ballastes
    2. wie/wo wird dieser Ballast in/an den Lift eingebracht
    3. ist das Produkt überhaupt grundsätzlich praktikabel?
    4. hat mal jemand ein Baubuch erstellt? Ist ja eindeutig über 5m..., oder zumindest nen richtigen Standsicherheitsnachweis?


    Ich habe gesehen, dass es das Ding auch noch ne Nummer größer gibt. Erfahrungen hierzu wären am Rande auch interessant.

  • Variante e hat in unserem Hause nach alter Norm (also DIN 4112 und 4113) mal ein Prüfbuch bekommen. Nach aktueller Norm wäre dies neu anzufertigen.

    Dipl.-Ing. Uwe Runtemund | Statiker in der Veranstaltungstechnik

    Mein Büro: runtemund.de

  • Bei solchen Debatten frage ich mich immer wieder wenn "BGVC1" auftauscht, ob der, der das schreibt, die Vorschrift überhaupt kennt oder anlässlich so einer Fragestellung wenigstens nochmal neu gelesen hat...


    - Die BGV C 1 heisst jetzt DGUV Vorschrift 17 (im Bereich der Unfallkassen 18).
    - Welchen Paragrafen der Vorschrift hat denn der Hersteller gemeint oder meinen können, wenn er schreibt "konform mit BGV C1"?
    - Schauen wir mal nach: §4 Standsicherheit und Tragfähigkeit - "Flächen und Aufbauten müssen so bemessen und beschaffen sein sowie so auf gestellt, unterstützt, ausgesteift , eingehängt und verankert werden, dass sie die bei der vorgesehenen Verwendung anfallenden statischen und dynamischen Lasten aufnehmen und ableiten können. Sie müssen auch während des Auf- und Abbaus standsicher und, wenn sie betreten werden, tragfähig sein." Sollte passen, da nach den einschlägigen Normen berechnet und konstruiert (hoffentlich). Verweis auf: Maschinentechnische Einrichtungen nach DIN 56950 „Veranstaltungstechnik – Maschinentechnische Einrichtungen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung
    - Schauen wir mal weiter nach: § 7 Schutz gegen herabfallende Gegenstände -
    (1) Gegen das Herabfallen von Gegenständen auf Arbeitsplätze, Verkehrs- und Szenenflächen müssen Schutzmaßnahmen getroffen sein.
    und
    (6) Ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert sein. Lose Zusatzteile oder sich lösende Teile müssen durch Einrichtungen aufgefangen werden können.
    An dieser Stelle Vollausfall, da ja leider landläufig mit "C1" immer der Safety verbunden wird. Ein HKZ ist ein HKZ und alles andere als "C1". Das "C1" kann erst verwendet werden, wenn tatsächlich ein Kollege hochgeklettert ist und einen Safety gesetzt hat.


    Also müssen wir nicht weitermachen, um feststellen zu können, dass da in dem schwindligen Prospekt der Firma GUIL zwar "C1" drinSTEHT aber nicht drinIST!


    Die Juristen sagen immer: "Ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz". das können wir auch auf alle anderen Rechtsquellen anwenden...

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Hallo!


    Falco hat natürlich recht. Da ein HKZ aber sowieso Mist ist zum Fliegen von linearrays (aus verschiedenen Gründen), würde ich statt dem Ding ohnehin nen d8plus Zug setzen.


    Bleibt die Frage, ob der Tower selber aus taugt...


    Mal schauen ob hier noch bahnbrechende Ergebnisse oder Vorschläge gepostet werden, immerhin besteht das Problem mit einem linearray und einer trailerbühne nicht nur theoretisch, sondern von Mai bis Oktober vermutlich täglich auf diversen Baustellen im in- und Ausland...