Warnung Fa. Henninger Lichttechnik und Ton Dirk Meinhardt

  • Hallo liebe Kollegen,



    leider muss ich vor der Firma "Henninger Lichttechnik und Ton" bzw. dem Hernn Dirk Meinhardt aus Lübeck warnen.
    http://www.henninger-veranstal…ik.de/html/impressum.html


    Von dieser Firma habe ich letzten Monat eine D&B Audiotechnik F2/B1 Anlage erworben, welche laut Beschreibung bei ebay Kleinanzeigen (Anzeigentext als PDF vorhanden) mit originalen Lautsprechern neu bestückt wurde.
    Auf der Rechnung wird ebenfalls von einer erneuerten Bestückung gesprochen.


    Leider sind alle 12" und 15" Lautsprecher durch Eminence-Lautsprecher ersetzt worden. Laut Aussage von Dirk Meinhardt wäre dies die von D&B Audiotechnik empfohlene Ersatzbestückung. Diese Aussage ist natürlich falsch. Dies wurde mir bereits von D&B schriftlich bestätigt.

    Einem Umtausch/Rücknahme bzw. einem Wertausgleich stimmte Herr Meinhardt beim ersten Telefongespräch und per Email nicht zu.
    Das zweite Telefongespräch nach dem Kauf wurde von ihm "unterbrochen" nachdem er wusste wer ich bin.


    Die Kaufsumme betrug 2500€, wurde von mir fristgerecht und vollständig gezahlt. Nun sitze ich auf dem "original" Material und werde alles in Einzelteilen verkaufen.



    Alles in allem ein sehr unseriöser Kontakt, vor dem ich euch hiermit warnen will.


    Vielen Dank und Grüße,
    Alexander Apostolidis



    Regio Ton
    Alexander Apostolidis
    Steinhofstr. 36
    76228 Karlsruhe


  • Also wenn der Verkaufstext nicht der Wahrheit entsprochen haben sollte ("originale Lautsprecher" vs "Eminence"), dann wurde hier der Kaufvertrag nicht erfüllt und es kann ganz unabhängig jeglicher "Umtausch ausgeschlossen"- Vermerke entweder auf Erfüllung, Nachbesserung oder Wandlung des Kaufvertrags bestanden werden.
    Dazu ist es aber wichtig, daß Du jetzt nicht selbständig anfängst, Einzelteile daraus zu verkaufen. Lass die Ware wie sie ist und setze Dein Recht durch, auf das Du bestehst.


    Wenn Original dabei stand, dann hast Du Anspruch auf das Original. Wenn der Verkäufer das nicht liefern kann (oder will, weil die Nachbesserung zu teuer kommt), dann muss er die Ware wieder zurücknehmen und Dir das Geld erstatten. Sollte aber nicht "original" sondern nur "neu bestückt" dabei gestanden haben, dann sieht es schon anders aus. Evtl. kann hier dann nur eine Irreführung vorliegen.


    Sollte der Verkäufer anderer Meinung sein, kann man rechtliche Schritte einleiten und ggf. ein Urteil herbei führen. Hier wird dann auch entschieden, inwieweit der Verkaufstext der Ware entspricht, falsch oder vielleicht nur irreführend war. Bis zu diesem Urteil finde ich es etwas gewagt, vor jemandem zu warnen. Wenn ein persönliches Telefonat oder E-Mails nicht mehr weiterhelfen, dann sollte man diese Forderungen mit entsprechender Fristsetzung in einem Brief verfassen und per Einwurfeinschreiben zusenden. Falls danach immer noch zu keiner Lösung kommt, kann man ja mal beim Anwalt anrufen. Schließlich geht es ja nicht um 20,- EUR....