Hallo,
nach VstättVO ist eine Großbühne wenn:
- die Oberbühne eine lichte Höhe von 2,5m hat
- die Bühnenfläche 200qm überschreitet
oder
- eine begehbare Unterbühne hat
wo anders wird beschrieben, dass der Zuschauerbereich und der Bühnenbereich zwei Brandabschnitte sind.
Frage:
wenn die Bühne und der Zuschauerbereich nicht baulich getrennt sind, ich aber eine begehbare Untermaschinerie habe, ist es dann eine Großbühne?
Danke und Grüße,
chocho