Hallo an alle,
ich kenne mich mit dieser Materie nicht so recht aus und hätte eine Frage dazu, vielleicht hätte jemand auch weiterführende Links dazu...
Es gibt für Tätigkeiten auf einer Baustelle Spesen. Die höhe dieser bemessen sich nach dem Land.
- Wenn es im Hotel, welches vom Arbeitgeber gezahlt wird, ein Frühstück gibt, wird prozentual was von den Spesen abgezogen.
- Wenn das Hotel vom Kunden gezahlt wird, wird nichts abgezogen.
- Wenn es auf der Baustelle Kundenseitig eine Mittagsverpflegung gibt, wird wieder was von den Spesen abgezogen.
Muss diese Mittagsverpflegung bestimmte Kriterien erfüllen, damit es als "richtiges" Mittagscatering gilt und entsprechende Abzüge getätigt werden können? Gilt auch eine "Mittagstüte" mit Baguette, Obst, etc. als Mittagscatering? Oder MUSS es was warmes sein?
Hätte jemand Infos dazu? Wo kann ich nachlesen?
Gruß,
Moritz