Tanz- Musik- Partyverbot an Karfreitag ist gekippt.

  • Nicht ganz. Es wurde lediglich das Fehlen jeglicher Ausnahmemöglichkeiten gerügt, d.h. der Bayerische Gesetzgeber ist verpflichtet, in sein Feiertagsgesetz die Möglichkeit einzubauen, dass auch am Karfreitag unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltungsveranstaltungen stattfinden können.


    Damit ist noch keine einzige Party genehmigt.

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Ich stelle mir vor, wie ein aufgebrachter Anwohner in Berlin die 110 wählt, um eine karfreitägliche Lärmbeschwerde abzusetzen... vermutlich endet dieses Gespräch sehr schnell mit einem *Klick*.