Man muss bei den ganzen Hilfen mal unterscheiden, manche hatte eine soziale Komponente (also dass man einen Teil zum Leben verwenden durfte) und manche nicht.
Wenn es wirklich um die November/Dezemberhilfe (also diese Umsatzanhängige Geschichte) geht, dann sollte das eine sein, die abhängig war von den Umsätzen des Vorjahres. die musst du eigentlich nur zurückzahlen, wenn die falsche Angaben gemacht hast oder zum Beispiel das angeschaffte Video Equipment vorzeitig veräußert hast usw….
Da der Antrag aber nur über den Steuerberater ging, der auch noch die Endabrechnung machen muss, verstehe ich nicht ganz, weshalb du plötzlich das Jahr selber buchst… das solltest du evtl. lassen.
Um deine Frage zu beantworten: wenn der Zuschuss eine Einnahme war und zurück gezahlt werden muss, ist er jetzt eine Ausgabe.
Aber wie gesagt: du solltest die Corona-Jahre vom StB deines Vertrauens zu Ende buchen lassen …