Beiträge von smitty

    Mit dem o2-Stick hatte ich ebenfalls so meine Probleme, mal eben auf der Autobahn oder wo sonst ausserhalb von Ballungsgebieten leider keinen Empfang gehabt. Da hatten halt die günstigen Tarife gelockt.


    Da ich inzwischen auf ein modernes Mobiltelefon umgestiegen bin, habe ich sowieso einen Vertrag mit Internetflat und nutze darüber dann das Tethering um meinen Laptop überall in Deutschland ins Netz zu schicken. Bin begeistert davon mit der Ausnahme, dass man das Telefon am Strom (USB -> Laptop z.B.) haben muss, da das ne Menge Akkuleistung saugt.


    Grüße,
    Smitty

    Ich hätte ja die Versicherung ab 14 Tagen bezahlt, hab sie aber nicht mal genehmigt bekommen vom Versicherer...


    Zitat von "mringhoff"


    Ach ja, nicht verwechseln: Krankenhaustagegeld ist nicht Krankentagegeld. Das ist wieder eine eigene Versicherung mit eigenen Beiträgen...


    Das ist klar, wär aber auch eine krasse Versicherung für Krankenhaustagegeld ab dem 42. Tag ;)


    Für Selbständige ist es manchmal gar nicht so leicht, auch wenn man Geld in die Hand nehmen will, sich so abzusichern, wie es ein Arbeitnehmer ist.
    Meine Krankentagegeldversicherung hat mir die Zahlung ab 14 Tagen nicht genehmigt, sondern erst ab 30 Tagen.

    Das bedeutet doch, dass das nur dazu dient die Geräte, wenn sie wieder aufgefunden werden zu identifizieren. Meiner Erfahrung nach ist das aber eher die Seltenheit, dass die Geräte wieder auftauchen und dann die Polizei gleich mit ner UV Lampe dran geht und den Eigentümer herausfinden kann.
    Sehe das für unsere Branche jetzt nicht so als attraktive Lösung...


    Smitty

    Zitat von "niggles"

    und die übliche VT-Freelancer-Betriebshaftpflichtversicherung zahlt das in der Regel nicht...


    Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt höchstens Schäden die beim Ladevorgang an Fahrzeugen entstehen. Definitiv aber keine Kfz-Haftpflicht- geschweige denn Kaskoschäden.

    nunja, du kannst das Risiko bei der Ein- oder Ausreise kontrolliert zu werden so schlecht in € zusammen fassen, sonst könnte man das gegenrechnen :)
    Die Frage "lohnt es sich" ist also nicht die die man sich stellen sollte, sondern "will ich beim Zoll Stress vermeiden?". Ich würde empfehlen, auch wenn es eine Weile dauert (IHK & Zoll) und a bisl was kostet das Carnet ausstellen zu lassen um dann nicht auf der Reise an der Grenze aufgehalten zu werden, bzw. umsonst losgefahren zu sein.


    Grüße,
    Simon

    Zitat von "4Art"

    Rein rechtlich funktioniert sogar die Carnet-Geschichte nicht mehr. Eigentlich müsste bei der Einfuhr des Carnet-Material die Mwst am Zoll abgeliefert werden, welche durch die Vermietung des Materials entsteht.


    Meiner Information nach muss man hier zwischen Vermietmaterial und Arbeitsmaterial unterscheiden.
    Das Carnet sagt zwar laut umseitiger Beschreibung, dass es nicht für vermietetes Material heranzuziehen ist, aber definitiv für Arbeitsmaterial, was der Kollege mitnimmt, selber oder in seiner Anwesenheit bedient / bedient wird und bei verlassen des Landes wieder mitnimmt.


    Das Carnet ist auch nicht dafür da, sich um die Mehrwertsteuer, die beim Vermieten entsteht zu sichern, sondern die Steuer, die beim Verkauf entstehen würde, also wenn das Material in dem Land verbleibt.


    (Inoffizielle Aussage der IHK Berlin ist, dass das Carnet auch für vermietetes Material zu benutzen ist.)

    Ich will hier nichts unterstellen, aber da es ja nicht das erste und auch nicht das zweite Mal ist, dass das bei DSDS passiert kann ich mir folgenden Kommentar nicht verkneifen:
    Auch diese Ereignisse bringen leider Publicity. Und da Aufmerksamkeit bei diesen Formaten ja alles ist, ist es geglückt.

    das würde ich aber auch so sehen, für Consulting lasse ich mich bezahlen...
    Und dann würde ich sehr genau darauf hinweisen, dass es nur eine persönliche Einschätzung des Geräts / des Markts ist.

    Zitat von "gert"

    Ja wenn transparent mal ehrlich transparent wäre haha. Meistens sieht man da die Klebestelle deutlich. Aber stimmt schon ist ja meist egal.


    Richtig, solang man die passende Farbe als Klebeband hat, sollte man die nutzen. So halte ich das jedenfalls.

    Hallo zusammen,


    für eine Veranstaltung am 04.03.in Berlin-Charlottenburg suchen wir einen Auf- und Abbauhelfer zu folgenden Daten:


    Aufbau: 11:00 bis ca 16:00
    Abbau: am 05.03. 02:00 bis maximal 05:00


    Es werden immer mindestens 4 Std. bezahlt, sowohl für Auf- als auch Abbau.


    Gepflegtes Erscheinungsbild, Gewerbeanmeldung und somit Rechnungsstellung, Haftpflichtversicherung, PSA und gewisse Vorkenntnisse in der Branche werden vorausgesetzt.


    Bitte schickt mir eure Stundensatzvorstellung und nen kurzen Satz über euch an: simon@fye-service.de
    Gerne setzen wir dabei für weitere Veranstaltungen auf eine längere Zusammenarbeit.


    Grüße,
    Simon

    Zitat von "djobi"

    Das Einzige, was mir dazu einfällt, daß dir dein Kunde die Tankrechnung auf dein Privatkonto erstattet.
    So hast du weder eine Buchung auf deinem Geschäftskonto, noch eine Rechnungsposition.


    Ganz genau. Du bezahlst in bar, gibst die Belege an den Kunden und der bucht die bei sich und dazu den Ausgang des Geldes, welches an dich überwiesen wird, oder per Kassenauszahlung in bar beglichen wird. Das Ganze setzt natürlich ein gewisses Maß an Vertrauen voraus.
    Wenn dem nicht so ist, sollte man vorher drüber reden, dass es Vorschussgeld gibt, oder du rechnest die Tankkosten bei dir ab und stellst es dem Kunden mit gewissem prozentualen Aufschlag für Buchhaltungskosten in Rechnung.

    Zitat von "Mechwerkandi"

    Die von Dir beschriebene Tätigkeit ist zwar entgeldlich (wird bezahlt), aber nicht gewerbsmässig.
    Insofern greift das ang. Gesetz nicht.


    Das geht erst an, wenn Du mit mehr wie acht Personen (so ich richtig erinnere...) unterwegs bist.
    Darüber hinaus brauchst Du einen Personenbeförderungsschein.


    Also der Finkenwerder Shanty-Chor is nich. :wink:


    Hier wär ich vorsichtig... wenn du die gleiche Betrachtungsweise auf das Lenken eines LKW umlegst, sehen die Behörden das nicht mehr so. Ich kenne mich zwar im Personenbeförderungsverkehr nicht aus, aber im Güterkraftverkehr wird das nicht so gehandhabt.


    Ausserdem: "entgeltlich aber nicht gewerbsmäßig" ist mit großer Vorsicht zu genießen.


    Man hat sicherlich weniger Probleme, wenn man mit nem Kleinbus und ein paar Bandkollegen im Auto unterwegs ist, als wenn man nen LKW mit Material durch die Gegend kutschiert, aber auf die 100%ige juristische Richtigkeit möchte ich hier nicht setzen.

    Die Internetwache ist nicht das Problem, das Antwortschreiben kam ja von der Kriminalpolizei, die ja auch bestätigt hat, dass sie eine Kopie meiner Meldung erhalten haben.


    Nun müssen wir das erstmal so hinnehmen, wenn wieder etwas unterschlagen wurde, stelle ich gerne den Herrn als Ansprechpartner zur Verfügung, dann kann man ja seine Antwort nochmal in Relation dazu setzen ;)

    So, dann ist auch die Antwort von der Berliner Kriminalpolizei eingegangen zu meinen Hinweisen:



    Soweit werde ich mich dann auch an die Empfehlung halten... mehr ist aber nicht bei rausgekommen.


    Grüße,
    Smitty