Beiträge von TomyN

    Meine persönliche Erinnerung an 15/3er sind gespalten. Ich habe schon mit 1*15/3 + Subwoofer pro Seite eine Turnhalte beschallt (und fand das Resultat gar nicht so schlecht... ), und das Leuchten des Hochtonschutzbirnchens konnte man bis zum Pult sehen :)


    Zum anderen habe ich immer noch das Bild eine 'Parkatragenden Alternativen' in einem Diskozelt vor Augen, der meinen Hinweis auf die invertierte Polarität der beiden Lautsprecher ignoriert hat (damals sagte ich noch Phasendreher und man sah wie die Pappen sich gegensätzlich bewegt haben (weil kein Bass zu hören -> vieeel Bass am Pult reindrehen'). Ich weiss nicht, wielange das Material gehalten hat, war aber erstaunt, wieviel Hub so ein EV 15er machen kann...

    Also meine laienhafte Gefährdungsbeurteilung sähe so aus:

    - Gefahr: Verletzung von Besuchern durch:

    - abstürzende Drohne, Teilen davon
    - Absturz von Teilen nach Drohnenanprall


    Möglichkeiten der Fehler
    - Technischer Defekt der Drohne -> Nachweis Wartung.
    - Hat der Hersteller der Drohne diese für den Einsatzzweck Flug über Personen freigegeben. Wenn ja, gibt es ggf. Einschränkungen (Flughöhe, nur Outdoor .... )

    - Anprall der Drohne an Teile der Halle / Dekoration o.ä. -> Kann der Flugbereich über die Steuersoftware eingeschränkt werden? Hat der Bediener in allen Situationen vollständigen Blick auf den Flugbereich der Drohne?

    - Funktion der Steuerung in der vollbesetzten Halle mit diversen Mobilgeräten (wir legen ja bei deutlich weniger sicherheitsrelevanten Dingen wie der Remotesteuerung der Audiomischung bereits ein oder zwei CAT Kabel)? Spätestens hier käme bei mir ein Nein, zumindest zur 08/15 Drohne raus. Evtl. gibt es ja Spezialdrohnen mit Redundanzen und weiteren Sicherheitsmöglichkeiten, die vom Hersteller für diesen Einsatz freigegeben sind. Die gibt's aber meist nur mit dem entsprechend geschulten Bedienpersonal (und wahrscheinlich würde der Kostenfaktor den Einsatz bei der Prunksitzung von Hellau&Blau verhindern).

    Bleiben die Kabel liegen oder musst Du die jedesmal auf- und abbauen?
    Wenn Du immer auf und abbauen musst, dann wirst Du spätestens beim zweiten Mal die Kabel und dein Klebeband verfluchen.
    Dann noch der Hinweis, wenn man bedenkt, dass man 4 Signale symetrisch über 8 Adern überträgt, dann fällt einem (hoffentlich) auf, dass eben nicht jedes Netzwerkkabel sinnvoll ist.

    Ansonsten bin ich ein Freund der 'Trennung durch Stecker', d.h. XLR für symetrisches Audio, SpeakOn für Lautsprecher, Klinkenkabel für die Musiker und RJ45 für Netzwerk. Ansonsten ist es nach meiner Erfahrung nur eine Frage der Zeit, bis das MuCo am Laptop steckt (und sich jemand wundert, warum die DVS keine Signale liefert :)

    Natürlich relevant. Daher kommt man meiner Meinung nach in solchen Situationen nicht ums Messen und entsprechende Anpassen des Controllers herum, d.h. (zumindest) für jeden Typ brauche ich einen getrennten Controllerkanal. Meine Erfahrung ist, dass man es ganz gut hinbekommt, wenn man beiden Lautsprechern den gleichen Frequenzgang gibt, da zwischen Frequenzgang und Gruppenlaufzeit ein Zusammenhang besteht Schwierig wird es, wenn ein Typ 'etwas' mehr Tiefe macht als das andere. Da bekommt man meist keine Kopplung hin, die an jedem Ort gleich gut funktioniert. Hier wäre es auf jeden Fall sinnvoller, den Frequenzbereich aufzuteilen.

    Klar, aber wenn Du bei der Bestimmung des Korrekturfaktors die Lautstärke änderst, dann kannst Du den Korrekturfaktor nach Wunsch 'justieren' , dann wird der Faktor verwendet, der im Protokoll steht, aber der ist halt 'optimiert'. Und das beste und sicherste System hilft nix, wenn man z.B. den Standort des Mikrofons nach der Bestimmung der Korrekturfaktoren verändert oder das Mikro abdämpft (Decke, akustische 'Abschirmung' o.ä.) oder zum Beispiel bei der Kalibrierung den Kalibrator auf 110dB stellt, dem Gerät aber sagt, dass wären jetzt 105 dB etc..
    Mit genug 'Manipulationsenergie' lässt sich immer was machen. Den Eingriff durch Dritte kann man einigermaßen verhindern, eine Manipulation durch den Verwender ist aber in meinen Augen nicht zu verhindern, nur der Aufwand ist unterschiedlich.
    Ich muss bei Angaben wie max LAeq von 95dB am FoH immer grinsen und frage, was ist, wenn ich den FoH in einem Container hinter der Bühne habe :)

    Eine möglichst kaltes Klima nützt allen Bauteilen, auch z.B. den Elkos. Zum anderen sind heute die Endstufen so gebaut, dass sie den Lüfter eigentlich immer brauchen, d.h. nach kurzer Zeit würde der Lüfter trotzdem einschalten. Daher von mir Daumen hoch für leise Lüfter.

    Ergänzung: Bei der Festinstallation müssen natürlich auch für die Kalibrierung Intervalle festgelegt werden, diese muss nach der DIN der Hersteller tun. Dagegen muss das Intervall für die Funktionsprüfung vom Verwender festgelegt, dokumentiert und ggf. überwacht werden. Hier beträgt die maximale Länge 6 Monate, d.h. die Funktionsprüfung ist mindestens halbjährlich durchzuführen.
    Für die Kalibrierung hier beispielhaft die Festlegung aus der LevelCheck Anleitung:
    Im stationären Betrieb, d.h. wenn keine Komponente auf- oder abgebaut oder verändert wird und entsprechend gegen unzulässige Eingriffe gesichert ist, kann das Kalibrierungsintervall maximal 12 Monate betragen.

    Also die neue Version der Norm unterschiedet zwischen Funktionskontrolle und Kalibrierung. Kalibrierung = Ich sage dem Rechner, dass er jetzt XY dB bekommt und er justiert sich entsprechend.
    Funktionskontrolle = Ich sage dem Rechner, dass er XY dB bekommt und er stellt fest (und schreibt auf) wie sehr seine Justierung abweicht, misst aber mit seiner Justierung.


    Die neue DIN15905-5 fordert beim mobilen Einsatz eine Funktionsprüfüng vor und nach der Messung (die vorherige Version eine Kalibrierung vor und nach der Messung), bei Festinstallation dürfen/müssen für die Funktionsprüfung Intervalle festgelegt bzw. vom Hersteller vorgegeben werden.

    Es ist also durchaus möglich, mit der Kombi Rechner / Audio-Interface / Messmikrofon / Kalibrator (alles relevante Klasse II, also bezahlbar) ein Messung entsprechend der DIN15905-5 durchzuführen, was ich als 'rechtssicher' bezeichnen würde (da ich aber kein Jurist bin, ist das solange meine rechtlich unrelevante Privatmeinung, bis sie ein Gericht bestätigt oder abgelehnt hat. Was in D aber immer noch nicht bedeutet, dass auch ein anderes Gericht die Sache genauso sieht).


    In meinen Workshops sage ich immer; Die DIN15905-5 ist eine Vertrauensnorm und wir sollten das Vertrauen nicht verspielen, ansonsten wird sie irgendwann Klasse - I und vereidigte Sachverständige für die Messdurchführung fordern (und damit bei viele kleinere Veranstaltungen kostenmässig explodieren lassen). Dazu muss in meinen Augen jeder entscheiden, was ihm (s)eine Unterschrift wert ist.

    Auch andere Systeme lassen sich durchaus manipulieren, z.B. bei der Kalibrierung oder der Bestimmung der Korrekturfaktoren oder mit einem -20dB Abschwächer im XLR Kabel zum Mikrofon etc.

    Natürlich sollte man die einfachen Manipulationsmöglichkeiten erschweren, so kalibriere und messe ich, wenn das Interface es hergibt, immer bei minimaler Gain, so dass ein Drehen am Gainregler in die 'sichere Richtung' gehen würde. Dann habe ich ein modifiziertes Interface, bei dem ich das Poti durch einen widerstand ersetzt habe, so dass der Dynamikbereich bis ca. 145 dB geht. Oder ich verwende eine DVS + einer I/O Einheit (z.B. TIO1608)...

    Noch der Hinweis, dass das menschliche Gehör mit fixen Kammfiltern gut umgehen kann, das sie ja im Alltag in jedem Raum vorkommen, auch ganz ohne 'künstliche' Beschallung. Was man deutlich hört, sind 'wandernde' Kammfilter (Die Musiker nennen das Chorus/Flanger/Phaser). Daher ist der Test mit den zwei gleichen Boxen deutlich eindrucksvoller, wenn man mal vor der Box entlangläuft während man Musik abspielt.