Beiträge von ADMIN

    naja, das ist relativ, denn das ist für den Anwalt eigentlich ein ganz schönes Risiko

    der verliert seine Zulassung wegen standes- und sittenwiedrigen Handels

    Wenn der Anwalt das selbst macht und man ihm dies nachweisen kann, kann er tatsächlich Probleme bekommen.


    Wenn man so schlau ist, dass es hier "unabhängig"

    • einen Rechteinhaber
    • einen Poster hier im Forum und
    • einen Anwalt gibt (der möglicherweise auch ahnungslos ist, dass hier was "gedreht" wurde),

    dann wird das halt zum Problem.

    Da werdet ihr nicht dran rütteln können. Das wird durchgehauen ohne eine Träne zu vergießen IHMO.

    Man sollte so etwas nicht vorzeitig verloren geben.


    Die Pläne, die Abstimmung vor den Demo-Tag am 23. März vorzuverlegen, wurden dann wieder fallen gelassen, nachdem es spontan einige größere Demos in verschiedenen Städten gegeben hat.


    (In Frankfurt war ich selbst dabei; die Demo war für 100 Personen angemeldet, die Polizei sprach später von mehr als 1200... wer sich unbedingt anschauen möchte, was ich so mitgefilmt habe: Video)


    Die Sache wird im Europäischen Parlament abgestimmt, dort wird Fraktionszwang traditionell nicht so hoch gehalten, und viele Abgeordnete wollen im Mai wiedergewählt werden.

    Leider ja.


    Natürlich können auch die Punkte der Aufzählung zum Problem werden.


    Das eigentliche Problem sind die ganz normalen Beiträge, die im Text mehr als "kleinste Textausschnitte" nutzen. Im ungünstigsten Fall noch nicht mal absichtlich, sondern ein Nutzer hat einfach rein zufällig exakt gleich formuliert, irgendeine Crawler hat die Übereinstimmung entdeckt, irgendein Anwalt schreibt eine Rechnung.


    Ja, wenn man Zeit und Muße hat (und jemand, der das auch noch finanziert), kann man solche Sachen durch die Instanzen klagen. Manchmal sogar mit Erfolg (ganz anderes Thema, aber da dieser Pirat auch gleichzeitig Veranstaltungstechniker ist: https://www.heise.de/newsticke…ten-McFadden-4328923.html).


    Und auch solche dummen Zufälle kommen nicht so häufig vor, als dass sie mich finanziell ruinieren würden.


    Die richtigen Schwierigkeiten werden dann anfangen, wenn $$$$$ anfangen, hier gezielt Texte rein zu stellen, um mich dann auf Schadensersatz zu verklagen.

    Wenn das da ist, wo ich lt. Beschreibung vermute, dass es ist ("Dult", "14 Tage", "Niederbayern"), dann gibt es da in einem Umkreis von mind. 100m (eher mehr) keinen Anwohner, den man vor Lärm schützen müsste.

    Zwischen einer normal beschallten Open-Air-Veranstaltung ("normale" Pegel, PA-Anlage nicht auf die Prolematik optimiert) und und den 55 dB Richtwert für seltene Störereignisse (nachts) liegen rund 5km Abstand.

    Wir "sharen" ja hauptsächlich unsere eigenen Gedanken und Erfahrungen, die können nicht unter Urheberrecht stehen.

    1.) Natürlich steht alles, was hier geschrieben wird, unter Urheberrecht. Alles, was nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen würde, würde ohnehin von der Moderation entfernt. Das ist auch gar nicht das Problem, da die Rechteeinräumung ja implizit erfolgt: Man schreibt den Beitrag ja dafür, dass er hier veröffentlicht wird.


    2.) Wenn es mal wieder irgendwo einen Unfall gegeben hat und darüber berichtet wird, dann wird natürlich auch mal aus der Berichterstattung zitiert. Das wäre dann natürlich nicht mehr möglich. Aber das würden wir mit der Moderation noch hin bekommen.


    3.) Die Schwierigkeit beginnt dort, wo die geplanten Regeln rechtsmissbräuchlich verwendet werden: Irgendjemand stellt unter Pseudonym einen Text hier rein, den er anderweitig bereits veröffentlicht hat, und schickt dann seinen Anwalt los, um von mir Schadensersatz haben zu wollen.


    Und ja, solange ich nicht nachweisen kann, dass er den Text selbst hier reingestellt hat (oder das beauftragt hat), steht ihm dieser Schadensersatz zu: Ich hätte je mit ihm vorher eine Lizenzvereinbarung schließen müssen, ersatzweise hätte ich zu verhindern gehabt, dass der Text hier hochgeladen wird.

    Die Definition des „Online Content Sharing Service Providers„ soll laut Aussage der Herren im Radio dafür sorgen das z.b. Ein Forum eben nicht betroffen ist.

    Es gibt derzeit sehr viele Aussagen, was alles nicht betroffen sein soll, was sich dann doch etwas anders darstellt, wenn man direkt den Entwurf liest.


    Vermutlich ist hier der Knackpunkt der Terminus "profit-making purposes". Macht dieses Forum "Profit"? Nach der gängigen Rechtsprechung würde ausreichen, wenn irgendein geldwerter Vorteil damit verbunden ist. Wenn ich hier alle Werbebanner runter werfe und den Server aus eigener Tasche bezahle, dann könnte man mir immer noch unterstellen, ich betreibe diese Seite, um meine Fachbücher zu promoten. Oder dBmess bekannt zu machen.


    Die Schwierigkeit ist halt, dass solche "Herren" meist die Lebenswirklichkeit von kleinen Anbietern im Internet noch nicht mal ansatzweise verstehen.


    Immerhin: Die Online-Lexika wie Wikipedia sind explizit ausgenommen. Denn natürlich sind auch die bei näherem Hinsehen nicht non-profit, können es gar nicht sein.

    Gehört zu Anforderungen einer Schallpegelmessung nicht immer auch die Bewertung (zB A oder C), die Angabe des relevanten Ortes und das vorgegebene Zeitintervall (Lpeak, Leq mit Angabe des Mittelungs-Zeitraums)?

    Radio Eriwan antwortet: Im Prinzip ja. Aber...


    Solche Werte sind (gerade aus Bayern kenne ich das) die Kommunikation zwischen der Behörde und dem, der da immer misst. Da braucht man auch nicht nach einem Regelungswerk fragen oder so. Der, der da immer misst, weiß, was gemeint ist. Andere, die vielleicht auch messen könnten, möglicherweise auch günstiger, sind da gar nicht erwünscht. Vielleicht auch deswegen, weil sie immer so komplizierte Fragen stellen.


    Rechtsgrundlage? Technische Regel? Immissionsort? Frequenzbewertung? Mittelung? Haben wir doch die letzten Jahre auch nicht gebraucht. 85 hat sich bewährt. Dezibel? Was sind Dezibel? Wir machen immer 85.


    Der, der immer misst, stellt keine so komplizierte Fragen. Der schaut einfach, dass es nicht lauter wird als 85. Das ist sein Job, den erledigt er sei Jahren zuverlässig. Und es ist für ihn auch wirtschaftlich auskömmlich. Weil er halt immer misst...

    Glaubt Ihr das die 40m mehr Kabel ausreichen um eine derart hohen Widerstand in der Erde zu erzeugen das es zu einer Brummschleife kommt?! So richtig erklären kann ich mir das leider nicht.

    Ist es evtl. problematisch das das XLR Kabel über die gesamte Strecke direkt parallel zu dem Stromkabel lag?

    Eine Brummschleife ist eine Induktionsschleife, wir brauchen zu deren Entstehen:

    • Ein magnetisches Wechselfeld (das wir in der Praxis immer irgendwie haben, mal mehr, mal weniger)
    • Eine Fläche (meist zwischen Signalleitung und Stromversorgung)

    Der Widerstand im Schutzleiter kann den Brummpegel um ein paar dB variieren, mehr nicht.


    Wenn Signalleitung und Stromleitung direkt nebeneinander liegen, minimiert das die Fläche und reduziert damit die Brummspannung.


    Mittel der Wahl zur Vermeidung einer Brummschleife ist der Übertrager (im einfachsten Fall eine DI-Box).


    Steht das nicht zur Verfügung, gibt es noch folgende Möglichkeiten:

    • Fläche vermindern (in der Regel Strom und Signal von derselben Stelle aus sternförmig verteilen und die beiden Leitungen so eng wie möglich verlegen)
    • Leitungen so verlegen, dass sie so verlaufen, dass sie durch ein geringeres magnetisches Wechselfeld kommen. Also vor allem Abstand halten zu Elektrogeräten und Leitungen. (Das ist sehr experimentell, braucht also ggf. viel Zeit bei unsicherem Ergebnis.)

    Genau in diesen Fällen sehe ich einen der Hauptvorzüge von Messsoftware.

    Exakt dieses.


    Ähnliches Episödchen: Vertrieb eines namhaften Systems (welches, spielt keine Rolle) führt das in der Columbia-Halle einem Interessenten vor, mich haben sie auch dazu eingeladen. Die Leute vom Vertrieb erkennbar begeistert (ist ja auch deren Job...), ich finde, ein System mit dem Namen müsste besser klingen, artikuliere das auch, der eine Vetriebler wird jetzt auch nachdenklich. Irgendwann fahren wir dann mal schnell zu mir, holen den alten Messplatz, und schauen uns die Systeme erst mal einzeln an.


    Ergebnis: Auf der rechten Seite hatte eines von drei Tops einen Phasendreher im Lautsprecherkabel.


    Und: Nein, ohne Mess-System hätte ich den Fehler auch nicht lokalisieren können (oder allenfalls mit viel try and error). Das Gehör (insbesondere auch mein Gehör, aber halt auch das von vielen anderen) taugt dafür rein gar nichts. Adaptiert viel zu schnell auf jeden Frequenzgang und zu sehr psychisch beeinflusst. (Hätte ich nicht die Marke sehr gut gekannt, hätte ich das unter "halt kein besonders gutes System" subsummiert und nicht weiter nachgeforscht...)

    ein bis zwei Stahlbodenplatten 80x80 oder 100x100 (ca. 80-100kg) aufeinander-geschraubt mit Traversentower (Kippsets als Aufbauhilfe nutzen) und Kopfplatte um den Bügel des Lautsprechers zu befestigen.

    Bitte 80x80 gleich vergessen und 100x100 nehmen, und dann so viele Platten, dass wir bei den Platten auf 200 kg Masse kommen, dazu eine Viergurt-Truss, die wirklich brauchbar mit den Platten verbunden ist, dann kann man das schon so machen. (Und ja, das sind jetzt keine Schätzwerte, die 200 kg Masse braucht man bei der gegebenen Konstellation (3,50 Traverse, kleine Box oben drauf) wirklich)

    Nein! Wer nicht dabei oder beteiligt war, der möge sich an dieser Stelle eines Vergleiches enthalten!

    (Bezog sich auf einen Duisburg-Vergleich)


    Ich kann dahingehend mitgehen, dass man mit Duisburg-Vergleichen sehr zurückhaltend sein sollte. Zum einen aus Respekt gegenüber den Toten und Verletzten.


    Zum anderen auch, weil die Problemlage bei der LoveParade 2010 völlig anders lag als das, was wir üblicherweise und gerade auch hier zum Thema Sicherheit diskutieren. Der Duisburg-Vergleich ist in fast jeder Diskussion über Veranstaltungssicherheit sachlich unpassend.


    Nicht festmachen sollte man das jedoch am Kriterium der Beteiligung: Um die LoveParade 2010 beurteilen zu können, muss man nicht vor Ort gewesen zu sein. Das Sicherheitskonzept wurde ja seinerseits geleakt (ob es noch im Netz steht, weiß ich nicht), der Beschluss III-2 WS 528-577/16 des OLG Düsseldorf ist öffentlich, das reicht aus, um sich bezüglich das Planungsversagen eine umfängliches Bild zu machen. (Es mag dann auch noch Fehler in der Ausführung gegeben haben, aber die halte ich für im Ergebnis unbedeutend.)

    Naja solche Fragen treten doch jedes Mal 'ne mords Diskussion los; als ob jeden Tag Einer von 'ner Lautsprecherbox erschlagen wird oder ein armdicker Towerlift abknickt.

    Wir reden hier über Windlasten.


    Richtig heftiger Wind ist relativ selten.


    Eine unzulängliche Lösung kann ohne Weiteres bei 1000 Veranstaltungen problemlos funktionieren.


    Aber es kann halt auch mal (auch gleich beim ersten Mal) richtig heftig Wind wehen. Und dann geht diese unzulängliche Lösung schief - und dann ist es halt eine Frage von Glück oder Unglück, ob nur Sachschaden, oder auch Personenschaden, oder gleich Todesfall.

    Widmen wir uns doch noch mal der Ausgangsfrage: Geht Lautsprecher auf Stativ outdoor?


    Weil: Wenn sich der Threadersteller an eine Firma wendet, die sich für eine Fachfirma hält und entsprechend auftritt, dann besteht zumindest eine gewisse Chance, dass die Jungs hier mitgelesen haben und nicht irgendeinen Unsinn anbieten...


    Also: Geht Lautsprecher auf Stativ outdoor?


    Radio Eriwan würde antworten: Im Prinzip ja, aber...


    Wie hier schon erwähnt: Das Problem sind die Windlasten. Und entsprechend zu ballastieren, kann die Lösung sein, muss aber nicht: Wenn der Lift dann nicht kippt, sondern abknickt, dann ist das auch nicht gut.


    Es gibt jetzt seriöse Hersteller von Kurbelstativen/Traversenliften, die schreiben gleich in die Anleitung, dass das Zeugs nur indoor eingesetzt werden kann. Wenn der Hinweis nicht drin steht, dürfte der Hersteller nicht seriös sein. Weil: Ob das geht oder nicht hängt von derart vielen Faktoren ab, dass der Hersteller da nicht für jede Variante "geht" oder "geht nicht" schreiben kann. Der kann das nu pauschal ausschließen.


    Was wir brauchen, ist erst einmal ein Statiker: Der rechnet über Abmessungen von Lift und Box die Windlast, daraus und der Höhe das Kippmoment, daraus den erforderlichen Ballast, daraus die Biegebeantspruchung des Liftes, und vergleicht das mit der konstruktiv schwächsten Stelle des Liftes.


    Wer "das Rigging Handbuch" von mir hat, kann mal in Kapitel 7.3.1 (Seite 178 ff) nachlesen, wie das grundsätzlich funktioniert. Ok, in diesem Fall "12 PAR-Kannen an einer Traverse auf zwei Liften", und auch die Höhe ist eine andere, aber von der Vorgehensweise ist das identisch. Und kommt zu dem Ergebnis, dass es nicht geht.


    Nun gibt es auch die "ganz fetten Dinger" an Traversenlift, 3,50 m Höhe ist nicht so viel, irgendein Produkt wird es schon geben, mit dem das geht.


    Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass sich das dann halt auch nicht mehr wirtschaftlich darstellen lässt, wenn man Miete Traversenlift und Statiker zusammen addiert.



    Liegt also Radio Eriwan richtig mit: Im Prinzip ja, aber...

    Allerdings muss ich nochmal beim VfV einhaken. Der VfV ist nicht derjenige, der den Betrieb der Versammlungsstätte einstellt, sondern der Betreiber oder der von ihm bestellte Veranstaltungsleiter. Eventuell war das in diesem Fall eine Doppelfunktion.

    Diese Doppelfunktion meinte ich mit meiner Formulierung "und die Betreiberverantwortung hat."


    Eine solche Doppelfunktion bietet sich ja auch an (in Berlin drängt sie sich auf... "Der nach § 21 vom Betreiber oder vom Veranstalter beauftragte Veranstaltungsleiter muss die Anforderungen an einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik erfüllen. ")


    Solange man als VfVT nicht in der Betreiberverantwortung ist, ist man ja auch fein raus: Man meldet das Problem dem Veranstaltungsleiter/Betreiber, und danach ist das ein "Problem anderer Leute".

    Ich habe auch schon Getränkebars vor Fluchtwegen gesehen als Gast. Wenn alerdings bei einem Saal für 2000 Leuten bei 300 geladenen Gästen ein Notausgang versperrt ist während der Notausgang direkt daneben frei ist und noch genügend andere Ausgänge frei sind sehe ich wenige Probleme. Ich würde sowas eben kommunizieren und nach dem Vieraugenprinzip mit einem ebenso ausreichend zur Gefährdungsbeurteilung befähigten Kollegen die Situation und meine Gedanken besprechen.

    Fachlich habe ich mit dieser Lösung überhaupt keine Probleme.


    Rechtlich gesehen: Baugenehmigung, evt. Sicherheitskonzept, das auf diesen Notausgängen basiert. Wenn etwas passiert, ist man darauf angewiesen, dass die Juristen dann eher pragmatisch als streng formal denken. (also z.B. "wegen dem fehlenden Fluchtweg hätte die Versammlungsstätte gar nicht mehr betrieben werden dürfen, also hätte der Unfall, als Besucher A über die runtergefallene Jacke von Besucher B gestolpert ist, auch gar nicht passieren können...")

    neulich hat mir mal ein kollege eine geschichte erzählt, wo er als meister beim aufbau einer veranstaltung darauf hinwies, dass an einer bestimmten stelle keine theke aufgebaut werden darf - weil fluchtweg. er wurde daraufhin von einem bürgermeister zurecht gewiesen, der sagte "das wird heute trotzdem so gemacht, basta". er hatte dann versucht diese ansage von diesem bürgermeister schriftlich zu bekommen, aber der hatte dazu "keine zeit".

    er hat es dann also zugelassen. später hat er dann herausgefunden, dass besagter bürgermeister in dem moment gar nicht weisungsbefugt gewesen wäre (weil ganz anderer fachbereich) -

    Ich grübele jetzt die ganze Zeit, welcher Fachbereich denn erforderlich gewesen wäre.


    Also jetzt mal ausgehend von der Konstellation, dass dieser Meister da auch Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik nach MVStättVO ist und die Betreiberverantwortung hat.


    Ja, ok, der Bürgermeister kann die Weisung erteilen, dass die Theke dort hin kommt, der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik müsste dann (sofern der Fluchtweg erforderlich ist) den Betrieb einstellen, also keine Leute rein, oder wenn schon drin, dann halt räumen. Da weißt man natürlich den Bürgermeister freundlich darauf hin, was man da laut Gesetz tun müsste.


    Es mag jetzt noch etwas anders aussehen, wenn dieser Verantwortliche für Veranstaltungstechnik verbeamtet ist und dieser Bürgermeister Dienstvorgesetzter, Remonstrationsrecht und so. Aber das wäre ja eher unüblich.


    In welcher Konstellation könnte denn der Bürgermeister (jetzt mal unterstellt, die Halle gehört der Gemeinde, sonst noch viel weniger) da eine solche fachliche Weisung erteilen?