Hallo an alle
Mit dem 50. Lebensjahr hat das eigentlich nichts zu tun.
wer die Klasse 3 noch hat, der behält sie auch. Mein Vater hat auchumschreiben lassen, er war älter als 50 und musste keine Gutachten beischaffen.
Man kann eben nur beschissen werden wenn man die CE <= 3 Achsen <18t nicht eintragen lässt.
Wenn man den Führerschein entzogen bekommt (wegen Alkohol) dann bekommt man ihn ja neu ausgestellt, dann greift die neue EU Regelung mit Gutachten usw.
(Stand 08/2006 als ich CE gemacht habe)
Die 12t beschränkung für C1E habe ich bis heute auch noch nicht ganz verstanden aber im nachhinein kann man es sich mit der LKW Maut erklären (OK, blöder versuch aber immerhin!). Soweit ich weiß ist die E Prüfung für C1 aber auch nicht mit einem Maul-Anhänger und Luftdruckbremse sondern nur mit Kugelkopfkupplung, was die Sache schon um einiges erleichtert. Aber das ist auch keine wirkliche Begründung...
Aber wie so oft "Es ist halt so!"
Habe noch folgendes gefunden zur neuen C1E:
Folgende Zugkombinationen können mit der Klasse C1E gefahren werden:
Zugfahrzeug der Klasse C1
(bis max. 7,5 t zulässiger Gesamtmasse = zGM) + Anhänger über 0,75 t zGM (Zentralachsanhänger/ Mehrachsanhänger/ Sattelanhänger/ ohne Beschränkung auf nur 3 Achsen)
jedoch mit 2 wesentlichen Randbedingungen:
Die zGM des Anhängers (auch des Sattelanhängers) muss < der Leermasse des Zugfahrzeugs sein (keine Berücksichtigung von Stütz-, Sattel- oder Aufliegelasten)
Die zGM der Kombination (also Zug oder Sattelkraftfahrzeug) muss < 12 t sein
(Berechnung der zGM durch Addition der zGM der Einzelfahrzeuge; gilt auch für Sattelkraftfahrzeuge ohne Berücksichtigung der Aufliegelast)
Wird eine dieser Randbedingungen nicht erfüllt, ist grundsätzlich die unbeschränkte Klasse CE erforderlich. (Quelle: http://www.tuev-nord.de)
Das ergibt sich dann wohl aus dem Kraftfahrzeugrecht.
Speziell die erste Randbedingung zieht bei der 12t Regelung:
Beispiel:
LKW zGG 7,5t Zuladung 2,5t -> Leergewicht 5t
7,5t + 5t = 12,5t
daher darf der Anhänger keine 5t zGG haben, sondern nur 4,5t und ist somit kleiner als das leergewicht des LKW.
(langsam kapiere ich es auch...)
Bei CE kommen ja noch viel mehr feinheiten dazu, Retarder, Federpeicher-Bremszylinder, die ganze Architektur des LKWs >9t ist ja anders.
Es war auf jedenfall ein Spass mit einem 40t-Gliederzug durch die gegend zu sausen
Am besten großen 2t Auflaufbrems-Anhänger mit Kugelkopfkupplung nehmen und da die Truss rein & fertig. Er darf ja sogar ein größeres zGG haben als 2t (nur nicht mehr als der leere LKW). Du darfst ihn nur nicht mit mehr als 2t beladen. (je nach Zugfahrzeug).
Die Anhängerbauer sind da eigentlich recht kooperationswillig was das "ablasten" der Anhänger angeht.
Wir leihen uns öfter einen Kugelkopfhänger, 4m lang / 1,9m breit (Ladefläche) bei Bedarf mit Plane (2,10m hoch). Wiegt leer 400Kg, also in deinem Falle noch 1,6t zuladung. Das lang meistens für $viel Truss wenn Fläche mit Plane zu klein, dann einfach ohne und mit Ratschgurt gut festmachen, dann kannste ja theoretisch 3m hoch stapeln...
(http://www.anhaeger-center.com)
so, jetzt bin ich selbst etwas schlauer, obwohl nicht zwingend notwendig
Wer heute C1E macht und nicht CE ist selbst schuld. Wer die 3er noch hat, hat glück gehabt und jedemenge Geld gespart.
Gruß