Beiträge von Uwe R.

    Hallo Uwe,

    es gibt aus dem Seilklettersport Absturzsicherungen nach DIN EN 795.

    Was hälst du von sowas?

    Kann ich nicht pauschal sagen.


    Der Teufel bei sowas steckt immer im Detail. Insofern ist eine Ferndiagnose ohne Detailwissen der Bauteile unmöglich.


    Es kann ja durchaus sein, dass die Last sicher gehalten wird, aber z.B. andere Konstruktionsprinzipien der DGIV 215-313 nicht eingehalten sind. Da steckt ein bissel mehr Arbeit drin, als einmal drauf schauen.

    Die TÜV-Siegel sind ein unabhängiges Zertifikat, welches nicht zwingend erforderlich ist. Baurechtlich sind sie sogar irrelevant. Viele Hersteller wollen aber natürlich Ihre Qualität beweisen und lassen deswegen ihre Produkte zertifizieren. Es ist daher ja auch prinzipiell nichts schlechtes.

    1.)

    Es gibt Kantenschutzwinkel, die technisch den Zweck definitv erfüllen. Gibts in jedem gut sortierren Hebezeugladen. Die habe ich in unserer Branche aber ehrlich gesagt noch nicht wirklich gesehen.

    "Beliebt" sind Burlaps oder ähnliche Matten, dessen seilschonende Eigenschaften aber durchaus diskutabel sind.


    2.)

    Es gibt keine zentrale Zulassungstelle für solche Sachen.


    Ich kenne nun keine Details zur zweiten Klemme, aber was das Konstruktionsprinzip betrifft, sehe ich keine Schwierigkeiten (in Abhängikeit der Last).


    Die Frage ist, in welcher Domäne möchtest Du das Bauteil unterbringen? Arbeitsmittel oder Bauprodukt?


    Unabhängig davon, wieviel musst Du denn heben?

    Eine weitere elegante Lösung wäre eine Stahlbodenplatte, beispielsweise 1x1m mit 1-2 cm Dicke. Auf der kann die Traverse mittig an einem Rand positioniert werden und das ganze bis fast an die Wand geschoben werden. In Abhängigkeit der Höhe und der Nutzung kommt dann ggf. Gewicht auf die Platte und fertig.

    Ich sag jetzt mal die "üblichen Verdächtigen". Kannst Du wahrscheinlich an einer Hand abzählen. Bei den Statikern im Bauwesen wirst Du als "Nicht-Bauing" ziemlich sicher nicht unterkommen und die Fachplanungsbüros unserer Branche machen das vermutlich auch nicht alle.


    Im Bereich Fliegender Bauten sucht der TÜV auch immer mal wieder Interdisziplinär, wobei die Bauings und Maschbauer dann für den statisch konstruktiven Teil zuständig sind und die E-Ings den elektrotechnischen Teil prüfen.


    So zumindest meine Erfahrung aus den Stellenanzeigen.

    TM1 und TM2 eines Ingenieursstudienganges in Verbindung mit mehrjähriger Erfahrung reicht auch vollkommen aus, sofern es nicht in den baurechtlichen Bereich geht.

    Mathematik und Mechanik reichen als Quali nicht aus. Man muss auch die Werkstoffe beherrschen und Bauteile auslegen können. Diese Fächer tauchen in einem E-Technik-Studium in der Regel nicht auf. Und das war ja die Ausgangsfrage.


    Die einzigen Fakultäten, denen ich ausreichende Grundlagen zutraue, sind Bauings und Maschbauer, wozu ja auch die Faktultät der VA-Technik an der Beuth-FH zählt.

    Der Casus Knacksus bei der Erfahrung ist, dass sie fachbezogen sein muss. Wenn man also nicht unter mehrjähriger Anleitung eines Statikers selbst statische Berechnung erstellt hat, wird das nichts.


    Deshalb sind ja einige Büros - auch meines - interdisziplinär aufgestellt, um für alles gewappnet zu sein ;)

    Als Fertigbauteil ist mir das nicht bekannt. Die üblichen Konusse sind für M12 Schrauben ausgelegt. M20 ist da schon sehr grob. Der Konusdurchmesser liegt in der Größenordnung des M20 Schraubenkopfes.


    Ich würde entweder bei Global Truss anfragen, ob sie Dir soetwas designen können, oder selbst ein kleines M20-Gegenstück designen, auf dem Du den M12 Halbkonus aufschrauben kannst.


    VG Uwe

    Einfache Antwort: Nein.


    Die Frage, wer statische Berechnungen durchführen darf, regelt sich im Geltungsbereich des Baurechts nach §54 MBO bzw. dessen Umsetzung im jeweiligen Landesrecht. Jetzt kann man zwar mit viel Phantasie einzelne Teile unserer Branche als außerhalb des Baurechts angesiedelt betrachten, was aber in meinen Augen hier sehr dünnes Eis ist. Dann stellt sich die Frage, welche Qualifikation ein Elektroingenieur in der Tragwerksplanung erworben hat? Die Antwort der Ingeniuerkammern steht in Zeile 1. Diplom-Ingenieur ist nur ein Titel und sagt zunächst nur einmal aus, dass man etwas technisches studiert hat. Genauso wenig, wie ich als Diplom-Ingenieur Elektrofachkraft bin und schalten darf, ist ein Elektroingenieur Statiker. Ein Kfz-Meister repariert auch keine Sanitäranlagen fachkundig. Schuster bleib bei deinen Leisten ;)

    Ich habe solche (oder so ähnliche) Verbindungen schon rechnerisch nachgewiesen. Ist alles eine Frage der gewünschten Anwendung. Was in einem Fall geht, muss im nächsten Fall nicht automatisch auch so sein. Und manchmal bauen "Kollegen" auch Grütze zusammen ;) Ohne Foto schwer zu beurteilen.


    VG Uwe

    Hallo zusammen,


    ich habe meine Zusammenfassung nun hier veröffentlicht:


    Neuer Normentwurf für Event-Strukturen (Teil 2) – Runtemund Engineering


    Das mit Abstand kritischste Kapitel ist 5.3.7, was verpflichtende Horizontallastansätze für drinnen vorschreibt. Ich hab diese Ansätze in einer Hand voll Projekte mal ausprobiert und alle Konstruktionen ließen sich nicht mehr so bauen wie bisher. Ground Support Basements und -Stützen oder Eckelemente gehen kaputt oder ich installiere Drahtseile wie draußen und ich ballastiere bis der Arzt kommt...

    Der krasseste Ansatz ist die pauschale Annahme von 1kN/m in 1,1m Höhe. Damit muss eine 1,1m hohe LED-Wand beispielsweise genauso ballastiert werden, wie eine 4,4m hohe LED-Wand nach den uns bekannten Messerichtlinien. Das finde ich absurd.

    Ich kann nicht abwägen, ob die Konstruktion im Publikumsverkehr oder geschützt steht, obwohl das ein in meinen Augen wichtiger Faktor ist, um wirtschaftlich arbeiten zu können.


    Ich lasse gerade meinen Kommentar von ein paar Kollegen gegenlesen und stelle ihn auf Wunsch per Mail zur Verfügung.

    Hallo zusammen,


    der Normentwurf "DIN EN 17879" liegt als Entwurf vor und kann bis zum 15.09.2022 kostenlos eingesehen und kommentiert werden, wozu ich auch rate. Nach erster Durchsicht ist der Entwurf in meinen Augen durchwachsen, was auch wesentlich an der Deutschen Übersetzung liegt. Für eine abschließende Beurteilung brauche ich aber noch ein paar Tage.


    Ein paar Informationen habe ich bereits hier zusammengefasst: https://runtemund.de/neuer-nor…f-fuer-event-strukturen-1


    Viele Grüße


    Uwe Runtemund