Die Steuerberaterfrage sehe ich ein wenig wie UKW. Dabei immer auch im Hinterkopf behalten: den beauftrage und bezahle ich. Trotzdem muß ich als Auftraggeber seine Leistungen ständig zeitnah kontrollieren; denn wenn der aus irgendeinem Grund Mist baut fordert das FA daraus u. U. resultierende Steuerschulden/ Verzugszinsen/ usw. von mir ein, nicht etwa von ihm. (Bei grobem Verschulden seinerseits könnte ich dann allenfalls versuchen, auf zivilrechtlichem Weg von ihm Schadenersatz zu erhalten). Und was ich ständig kontrollieren muß kann ich bis zu einer gewissen Größenordnung auch gleich selber machen.
Denn: das ist, Steuerrechts – Stammtischparolen zum Trotz, heute ungleich viel einfacher als vor 10 oder 20 Jahren. Zwar ist die Steuergesetzgebung inzwischen wirklich so kompliziert, dass selbst der normalsterbliche FA – Sachbearbeiter in vielen Fällen nicht mehr durchblickt. Gleichzeitig gibt es aber für kleines Geld längst sehr praktische Steuererklärungs-/ Buchführungssoftware, mit deren Hilfe der durchschnittliche kleine Selbständige/ Freiberufler/ Gewerbetreibende die Sache mit einem Minimum an Arbeitsaufwand problemlos selbst erledigen kann.
Ich nutze seit geraumer Zeit die „Steuer – Spar – Erklärung“; eine Steuersoftware, die ‚nebenbei‘ auch eine recht ausführliche Gewinnerfassung beinhaltet, eine komplette EÜR erstellt, laufend an Gesetzesänderungen angepasst und aktualisiert wird, sämtliche Steuerformulare ausfüllt und druckt, in Elster eingebunden ist, falls gewünscht tausend Tips zu Problemfragen bereit hält, Journale schreibt, bei Bedarf statistische Auswertungen vornimmt, u.v.a.m. Da ich nicht bilanzieren muß und keine Lohnbuchhaltung brauche ersetzt mir das bis auf’s Rechnungen/ Mahnungen Schreiben die gesamte Buchführung. Für die astronomische Summe von rund 20 Euro :lol:. Die beste Investition der letzten 10 Jahre; steuerlich sofort absetzbar. (Es gibt diverse ähnliche Produkte von unterschiedlichen Anbietern; dies hier schien mir für meine Bedürfnisse am geeignetsten.)
Ganz nebenbei: kein Mensch ist fehlerlos, nicht einmal der Chef der Steuerfahndung; deshalb unterschreibt man seine Steuererklärung auch stets ‚nach bestem Wissen und Gewissen‘. Gönnt dem Steuerprüfer (der mit einiger Wahrscheinlichkeit irgendwann einmal seinen Besuch ankündigen wird) das Erfolgserlebnis eines falsch angesetzten Abschreibungszeitraumes, eines unvollständigen Beleges, eines wegen eines Formfehlers in der Rechnung nachträglich nicht als Arbeitskleidung anerkannten Overalls, einer Bemängelung der Fahrtenbuchführung nebst Anmahnung, das in Zukunft formvollendeter handzuhaben. Das kostet dann ein paar Euro fünfzig Nachzahlung, und gut. Wenn dabei im Gegenzug der Prüfer den Eindruck gewinnt, dass die Sache gewissenhaft betrieben wird und keine groben Fehler oder gar versuchte Täuschung vorliegen, wird er Dich verwaltungsintern als ‚Nullnummer‘ einstufen lassen. Im Großen und Ganzen in Ordnung, weitergehende Nachforschungen lohnen sich wegen des zu erwartenden mageren (Nachzahlungs -) Ergebnisses nicht.
Und das ist aus steuerlicher Sicht das Beste, was Dir passieren kann :D.
Hat mir ein musikinteressierter Umsatzsteuerprüfer vor vielen, vielen Jahren nach zwei Tagen akribischer Suche, ein paar kleinen Ermahnungen, einigen Litern Kaffee und Vorführung eines EV MT4 – Stacks bei Volllast mal ziemlich wörtlich so dargelegt. Und bisher hat er Recht behalten.
Mit freundlichem Gruß
BillBo