Ich habe es ein Mal erlebt, daß bei einem recht hochstehenden Gig eine Band beinahe nicht auf die Bühne gegangen wäre, weil der Rider nicht erfüllt wurde.
Bei voller Gagenzahlung und mit aufgetanktem Privatjet am nahe gelegenen Flughafen. Am Ende wurde ein Kompromiss gefunden, aber die Band wäre im Recht gewesen, weil der Rider Vertragsbestandteil war und die Nichterfüllung ein Vertragsbruch seitens des Veranstalters.
Für mich war das besonders aufregend, weil ich der von der deutschen Agentur bestellte technische Koordinator war, das also dem Produktionsleiter beibringen musste, der wiederum mit den Vorständen eines der größten 10 Unternehmen Deutschlands reden musste, damit das am Ende doch noch klappt mit dem Auftritt.
Es ging dabei nicht mal um technische Dinge, da konnten wir schon vorher Einiges ändern, die Anforderungen wären in der Location nicht erfüllbar gewesen.
Was will ich mit dem Beispiel sagen? Es handelt sich zunächst mal um einen Vertrag zwischen Band und Veranstalter. Den Dienstleister betrifft der Rider zunächst nicht. Außer, es gibt einen Vertrag zwischen Veranstalter und Dienstleister, in dem steht, daß der Rider erfüllt wird (die Teile, die zutreffend sind). Wenn man das als Dienstleister macht, sollte man sich sehr sicher sein, daß man dazu in der Lage ist, dazu gehört natürlich, daß man den Rider vorher gelesen hat. Und daß nicht danach ein "Update" des Riders eintrudelt. Also sehr spezifisch im Vertrag festhalten "den technischen Teil des Riders der Band XY in der Version Z vom -Datum- erfüllen wir mit unserem Angebot. Andernfalls entstehen heftige Haftungsrisiken. In dem von mir genannten Fall ging es um grob eine viertel Million Euro.
Ich empfehle, sehr deutlich zu machen, daß technische Anforderungen aus einem Rider (oder mehreren) selbstverständlich zusätzlich berechnet werden.
Dann gibt es noch das Dokument, was wir gerne "Rider" nennen, was aber keiner ist, weil er nicht Vertragsbestandteil ist. Der Begriff "Rider" ist dann irreführend, weil er im Kern genau das bezeichnet, eine Zusatzvereinbarung, die Teil des Vertrages ist. Anyway, also diese sogenannten "Rider" sind technische Informationen, die die Arbeit erleichtern, aber rechtlich keinen Anspruch auf eine bestimmte technische Ausstattung ergeben.