Hygienebeauftragte/r für Kunst, Kultur, Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen (AVB-Akademie) - Webinar

Anmeldung unter https://avb-akademie.edudip.com/w/366044


Zahlung auf Rechnung: Kommunen, Behörden und andere öffentliche Institutionen erhalten gerne die Möglichkeit Webinare via E-Mail zu bestellen und per Rechnung zu bezahlen. (Kontakt: seminare@avb-akademie.de)

Preis: 618,80 € incl. MwSt für zweitägiges Webinar


Webinarzeiten:
Montag, 25.05.2020, 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag, 26.05.2020, 09:00 - 17:00 Uhr

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Die Einhaltung von Hygienestandards ist in Gemeinschaftseinrichtungen eine wichtige Maßnahme. Die Einhaltung der Infektionshygiene wird vom Gesetzgeber nach § 36 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) für solche Einrichtungen gefordert, da eine große Anzahl an Personen über einen längeren Zeitraum in relativ engem räumlichen Kontakt stehen. Darüber hinaus werden in der aktuellen Situation mit der Pandemie SARS-CoV-2 die Erstellung und Einhaltung von Hygieneplänen für Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen voraussichtlich zwingend erforderlich werden. Durch die Einhaltung bestimmter Maßnahmen, besonders im Falle von erkrankten Personen, können so Übertragungen von Krankheiten vermieden werden. Die hygienebeauftragte Person in Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Ausstellungen und Gemeinschaftseinrichtungen soll durch das Seminar die Grundlagen der Infektionshygiene erlangen, um in einem entsprechenden Hygieneplan die innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Die infektionshygienische Überwachung erfolgt unter anderem durch das jeweilige Gesundheitsamt oder soweit dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, durch Betreiber, Veranstalter und Arbeitgeber.

Inhalte:
➢ Gesetzliche Grundlagen
➢ (IfSG, ArbSchG, DGUV Vorschriften, MVStättVO sowie Anforderungen nach Biostoffverordnung)
➢ Risikobewertung / Gefährdungsbeurteilung
➢ Organisation / Verantwortung / Pflichten und Aufgaben
➢ Basishygiene, Hygienemanagement, Hygieneplan
➢ Sondermaßnahmen beim Auftreten von bestimmten Erkrankungen
➢ (Magen-Darm-Erkrankungen, Kopfläuse, Krätze, etc.)

Voraussetzungen:
Abgeschlossenen Berufsausbildung und min. 3 Jahre Berufserfahrung in Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Messen, Ausstellungen, Sicherheitsbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Führungskräfte / Leitungsfunktionen mit Personalverantwortung, geschulte Veranstaltungsleitung (nach MVStättVO §38, z.B. durch TÜV oder AVB), Meister VT, Fachkraft VT, Sachkundige Aufsichtsperson nach MVStättVO §39 und 40 o.ä.

Teilnahmebescheinigung: Im Anschluss an die Schulung (Lernerfolgskontrolle), wird ein Zertifikat an die Teilnehmer ausgehändigt.