Sachkundiger für Veranstaltungsrigging nach SQQ2 | Level 1 | Nürnberg

Entsprechend dem SQ Q2 ist die Ausbildung zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging modular aufgebaut. Sie ist in 3 Level gegliedert und beinhaltet theoretische und praktische Anteile. Die gesamte Ausbildung muss innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgeschlossen sein.


Qualifizierungsstufe LEVEL 1


Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 verfügt über die Kompetenzen für grundlegende Tätigkeiten.

Diese Tätigkeiten sind z.B.:

  • Montieren von Traversensystemen
  • Handhaben von Anschlagmitteln
  • Anschlagen von Traversen und Hebezeugen
  • Anschlagen von Lasten
  • Handhaben von Hebezeugen
  • Anschlagen an vorgegebenen Anschlagpunkten von Tragwerken


Lehrgangszulassung LEVEL 1


Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:

  • Dreijähriger fachbezogener Tätigkeitsschwerpunkt in der Veranstaltungstechnik, zeitnah vor Lehrgangsbeginn oder Fachkraft für Veranstaltungstechnik im dritten Ausbildungsjahr. Der Nachweis ist nachvollziehbar schriftlich zu erbringen
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
  • Ausbildung in der Ersten Hilfe


Qualifizierungsinhalte LEVEL 1


Rechtliche Grundlagen

Tätigkeitsbezogenes Anwenden der Rechtsquellen zu:

  • Grundlegenden Anforderungen an Arbeitsschutz und Arbeitszeit
  • Riggingrelevanten Regelwerken der gesetzlichen Unfallversicherungsträger
  • Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung
  • Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen
  • Notwendigkeit der Prüfung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung)

Elektrotechnische Grundlagen

  • Identifizieren der Gefährdungen durch elektrischen Strom
  • Kennen der Wirkung auf den menschlichen Körper
  • Beachten von Sicherheitsvorgaben (z.B. die fünf Sicherheitsregeln) beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln
  • Beherrschen der Grundlagen zu Wechsel- und Drehstrom
  • Berücksichtigen von Schutzklassen und Schutzarten
  • Kennen der Notwendigkeit eines Potentialausgleichs
  • Kennen von Schutzmaßnahmen und deren Wirkungsweisen (Überstromschutzeinrichtungen, Fehlerstromschutzeinrichtungen, Motorschutzschalter)
  • Einsetzen von CEE-Steckverbindungen


Statische Grundlagen

  • Kräfte zeichnerisch darstellen (Vektoren, Seileckverfahren)
  • Berechnen folgender Größen bei Einwirkung von Lasten im statisch bestimmten System:
    • Auflagerreaktionen
    • Schnittgrößen (Normalkraft, Querkraft, Biegemoment)
    • Stabkräfte im (einfachen) Fachwerk
    • Seilkräfte im Zweistrang-Bridle
  • Kennen von Auflagerreaktionen bei Mehrfeldträgern


Technische Arbeitsmittel (Theorie)

  • Kennen der spezifischen Anforderungen an:
    • Anschlagmittel
    • Lastaufnahmemittel
    • Traversen (IGVW SQP1)
    • Hebezeuge (IGVW SQP2)
    • Arbeitsbühnen
    • Gerüste und Leitern
  • Kennen von riggingspezifischen Symbolen und Kennzeichnungen


Technische Arbeitsmittel (Praxis)

  • Auswählen und Dimensionieren von Anschlagmitteln
  • Ausführen von grundlegenden Anschlagvarianten (Basket, Choke, etc.)
  • Montieren von Traversen
  • Anschlagen von Traversen
  • Durchführen der Sichtprüfung von Arbeitsmitteln
  • Beherrschen der arbeitstypischen Knoten
  • Montieren von Hebezeugen und notwendiger Sekundärsicherungen
  • Bedienen von Hebezeugsteuerungen


Persönliche Schutzausrüstung (Theorie)

  • Auswählen der notwendigen PSA und ihrer Bestandteile aufgrund von Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung
  • Kennen der bestimmungsgemäßen Benutzung von PSA gegen Absturz
  • Kennen der Anforderungen an Aufbewahrung, Instandhaltung und Prüfung von PSA gegen Absturz
  • Kennen der physikalischen Grundlagen des Sturzes aus der Höhe
  • Beachten von Informationen zum orthostatischen Schock (Hängetrauma)
  • Verhalten bei Unfällen


Persönliche Schutzausrüstung (Praxis)

  • Auswählen, Einstellen und Anlegen der PSA
  • Durchführen der Sichtprüfung der PSA vor der Benutzung
  • Benutzen von PSA in verschiedenen Arbeitssituationen (insbesondere Arbeitsplatzpositionierung)
  • Beherrschen der arbeitstypischen Knoten für PSA
  • Sichern an vorgegebenen Ankerpunkten oder Auffangeinrichtungen
  • Beherrschen grundlegender Selbstrettungstechniken


Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen

  • Einordnen der allgemeinen und eigenen Pflichten im Arbeitsschutz
  • Kennen typischer Gefährdungen im Veranstaltungsrigging
  • Umsetzen von Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilungen


Prüfungen LEVEL 1


Zulassung zur Prüfung


Zur Abschlussprüfung LEVEL 1 kann zugelassen werden, wer einen Qualifizierungslehrgang zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging Level 1 besucht und die gesamte Qualifizierungsmaßnahme innerhalb von 12 Monaten absolviert hat.

In besonderen Fällen kann zur Abschlussprüfung LEVEL 1 auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf Basis seiner beruflichen Tätigkeit nachweist und glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die den Inhalten des Qualifizierungslehrgangs zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 entsprechen.

Zusätzlich müssen die Zugangsvoraussetzungen zum Qualifizierungslehrgang zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 erfüllt sein.


Theoretische Prüfung


Die theoretische Prüfung wird schriftlich abgelegt und besteht aus folgenden separaten Prüfungsteilen:

  • Statische Grundlagen (mindestens 60 Minuten)
  • Technische Arbeitsmittel (mindestens 30 Minuten)
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (mindestens 20 Minuten)
  • Elektrotechnische Grundlagen (mindestens 20 Minuten)
  • Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen (mindestens 20 Minuten)


Praktische Prüfung


Die praktische Prüfung dauert zwischen 15 Minuten und 30 Minuten und besteht aus folgenden Prüfungsinhalten:

  • Technische Arbeitsmittel
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz


Bestehen der Prüfung


Zum Bestehen der theoretischen Prüfung sind in den einzelnen Prüfungsteilen jeweils mindestens 70% der zu erreichenden Punkte erforderlich.

Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn bei dieser die notwendige Handlungskompetenz in den Prüfungsschwerpunkten nachgewiesen wurde.


Qualifizierungsnachweis


Der Bildungsträger bescheinigt dem Teilnehmer die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme und die Ergebnisse der Prüfung.

Die IGVW stellt dem Teilnehmer auf Antrag einen Qualifizierungsnachweis aus, wenn die vorzulegenden Dokumente mit den in diesem Standard definierten Anforderungen formal übereinstimmen und der Bildungsträger des durchgeführten Lehrgangs die Selbstverpflichtungserklärung der IGVW bestätigt hat.

Dazu ermittelt der Bildungsträger an die IGVW für jeden Prüfungsteilnehmer:

  • den Antrag auf Ausstellen des jeweiligen Qualifizierungsnachweises (Auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbar)
  • alle notwendigen Unterlagen, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen
  • die Einzel- und Gesamtergebnisse der Prüfungsleistungen


Auch Anträge zur Ausstellung von Qualifizierungsnachweisen auf Grund von bestandenen Prüfungen vor dem 1. April 2017 sind von den Prüfungsteilnehmern über einen Bildungsträger einzureichen.


Die Inhaber von Qualifizierungsnachweisen werden auf Antrag in einer öffentlichen Datenbank gelistet, wenn folgenden gültige Nachweise vorliegen:

  • arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
  • Ausbildung in der Ersten Hilfe
  • Nachweis über mindestens eine besuchte riggingspezifische Weiterbildung mit einem Mindestumfang von 8 Unterrichtseinheiten in den letzten 24 Monaten. (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten)

jährlicher Nachweis über Einsatztage als Rigger im jeweiligen Level für die letzten 12 Monate:

  • Level 1: 20 Einsatztage
  • Level 2: 30 Einsatztage
  • Level 3: 40 Einsatztage


Alle zeitlich begrenzten Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Vorlage eine verbleibende Gültigkeitsdauer von mindestens 12 Monaten aufweisen. In der Datenbank wird der aktuelle Status der jeweiligen Nachweise angezeigt.


Die IGVW kann den Qualifizierungsnachweis aberkennen und/oder den Eintrag in der Datenbank löschen, wenn die betreffende Person rechtswidrig oder entgegen dem Stand der Technik handelt.


Dauer:

120 Lehreinheiten


Kosten:

Die Lehrgangsgebühr beträgt bei der Buchung des kompletten Seminars SQQ2 | Level 1

2.180,00 Euro zzgl. MwSt.


Die Buchung einzelner Module ist natürlich auch möglich.



Mehr Infos unter (+49)0931-45 28 67 10 oder www.apex-riggingschule.de