DJ Führerschein

  • so formuliert,hört sich das ganze doch netter an. :)
    doch dann gehe ich noch weiter und sage:wenn,dann auch richtig!
    ein tag lehrgang und ne prüfung,ob ich weiss wo die cd s reinkommen und dass dauerhafte bedröhnung schädlich ist,taugt fürn garten.ob ich dafür nen schein bekomme oder nicht,das ding sagt nur aus dass ich anscheinend nicht eingeschlafen bin beim lehrgang und dass ich mich um irgendwas bemüht habe.
    dann lieber richtig schule,von mir aus ne woche oder drei mit anschliessender prüfung,aber dann habe ich wirklich was in der hand worauf ich mir was einbilden kann und den beweis!,dass ich was weiss.dafür bin ich dann auch bereit geld auszugeben.
    also quasi meisterschule für dj s.
    alles andere ist augenwischerei.wenn man wirklich was verändern will und diese dauerrot-hobbits von den pulten weghaben will,geht es nicht ohne ernsthafte seminare,die nicht nur alibi-funktion haben.

    Wenn keiner weiß, worum es geht, dann geht es hundertprozentig um Geld.

  • Zitat von "Outliner"

    oder man geht ins schwimmbad,wo um die 120 dba auf die lauschlappen hämmern.wann lernen diese dämlichen kinder das endlich,sich leiser zu freuen,denn der bademeister hat 85db im arbeitsvertrag stehen.


    1.) 85 dB sind nicht eine Sache des Arbeitsvertrags, sondern berufsgenossenschaftlicher und gesetzlicher Vorschriften (Arbeitsstättengesetz und BGV B3)


    2.) Auch mit schreienden Kindern kommt keine Bademeister auf einen Beurteilungspegel von auch nur näherungsweise 85 dB.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "PeeKay"

    Es soll ja auch Leute geben die trotz KFZ-Führerschein mit 80 durch ne 30er Zone donnern...


    Aber die wissen, was diese 30 im roten Kreis da soll, oder dass dieses Zeigerinstrument über'm Lenkrad die Geschwindigkeit anzeigt.

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  • Ein Spitzenwert ist nun mal ganz etwas anderes als ein Beurteilungspegel.


    Und:

    Zitat

    Aus den Messergebnissen war ersichtlich, dass ein Überschreiten des höchst zulässigen Beurteilungspegels Lr= 85 dB/A für die Bademeister/innen in der Regel anzunehmen ist. Zwei der drei ausgewerteten Messgeräte haben einen LA,eq von 82 bzw. 85 dB festgehalten.


    Ich weiß ja nicht, wie in Österreich die Beurteilungspegel gebildet werden. Hier in Deutschland würde ich aus dem gemessenen Leq folgern, dass eine Überschreitung in der Regel _nicht_ anzunehmen ist.

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