Vermietung rund um PA

  • hi,


    ich spiele schon seit längerem mit dem gedanken, sozusagen als nebenverdienst, anlagen zu8 vermieten.


    Was muss ich rechtlich dabei beachten?
    Da dies schließlich kommerziel ist, müssen doch sicherlich alle möglichen dinge angemeldet werden.



    Vielen dank im Vorraus!

  • Suchfunktion :?:


    1. Gewerbeanmeldung bei der Stadt oder Gemeinde. Dort kann man ein Kleingewerbe anmelden bis ca. 17.500 € Umsatz. Dann darf man auch keine MWST ausweisen & sich auch keine sog. "Vorsteuer" vom Finanzamt erstatten lassen.


    Sonst auch ein "Vollgewerbe" mit UST-Ausweis & Möglichkeit der Absetzung der Vorsteuer.


    2. Gewerbehaftpflicht gegen Schäden, die Du verursachen (könntest). Evtl. eine Equipmentversicherung


    3. Nach Gewerbeanmeldung kommt die IHK sowie das Finanzamt automatisch.


    4. Einnahmen-Ausgabenrechnung in die Steuererklärung einbeziehen.


    5. Zur etwaigen Finanzierung Mietkauf checken bzw. Kaufleasing. Das bieten einige Hersteller bzw. Leasinggeber an. Evtl. auch Kredite der KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder ERP Kredite bzw. neuen "Gründungszuschuß" (früher Ich-AG) der Arbeitsagentur.


    Sonst kannst Du mir noch eine PN schicken

  • Bei uns in Österreich meldest ein Kleingewerbe an und haltest 200€ (für Versicherungen) bereit. Ein halber Tag Amtswege und das Gewerbe ist deines und kostet 250€ im Jahr (Versicherung, Krankenkasse und so sachen) und du kannst einerseits die Vorsteuer absetzen und darfst bis zu 22.000€ reingewinn erziehlen (diese Zahl jetz ohne Gewähr).

  • Zur Berichtigung für Österrreich:


    Kleingewerbe: 87,60€ für die Unfallversicherung im Jahr und weitere 167€ für den Wirtschaftskammerbeitrag.
    maximale Umsatzgrenze pro Jahr: 22000€netto davon dürfen 3997,92€ netto als einkommen gezogen werden.


    Jensen. :wink:


  • Überlege dir, ob sich das lohnt. Es gibt eh' zu viele Verleiher.

  • Zitat von "slaytalix"

    1. Gewerbeanmeldung bei der Stadt oder Gemeinde. Dort kann man ein Kleingewerbe anmelden bis ca. 17.500 € Umsatz. Dann darf man auch keine MWST ausweisen & sich auch keine sog. "Vorsteuer" vom Finanzamt erstatten lassen.


    Sonst auch ein "Vollgewerbe" mit UST-Ausweis & Möglichkeit der Absetzung der Vorsteuer.


    Das ist so nicht richtig. Man kann das sehr wohl und wenn man unter 17.500 bleibt darf man sich's raus suche und das macht auch Sinn, da es nicht wirklich mehr Aufwand ist und man kann sich vom Finanzamt beraten und zeigen lassen was man da im ersten Jahr monatlich und ab dem zweiten quartalsmäßig abgeben muss. Das ist nicht wirklich schwer.
    Richtig ist: wenn man es auf eine Liebhaberei anlegt sollte man das nicht tun, weil man sonst die (möglicherweise über viele Jahre) erstatte Ust. auf ein mal wieder zurück zahlen muss. Das kann sehr weh tun, aber da sollte man sich eh gleich mit dem FA zusammen setzen und drüber reden wie man sich das vorstellt.

  • so ich überlege zurzeit auch kleingewerbe anzumelden, aber weiß nicht was es für vor und nachteile hat.
    dazu einige fragen von mir, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:


    1.Wenn ich es anmelde, was kostet das? kommen monatliche kosten auf mich zu...


    2.was hat es mit den 400€ auf sich? ist es richtig wenn ich unter 400€ bleibe, das ich keine steuern zahlen muss?


    3.wie sieht es mit der Versicherung aus? bin ich versichert über meine Private haftpflicht?


    4.gibt es noch ein kleineres gewerbe als das Kleingewerbe? z.B. Hobbygewerbe?


    5.was passiert wenn ich noch einen nebenjob auf 400€ basis habe? hat das was mit den gewerbe zu tun oder sind das zwei paar schuhe?


    6.lohnt es sich überhaupt für mich gewerbe anzumelden, oder ist das sinnlos? wie hoch ist die einnahme grenze für private personen?



    über mich: zur zeit baue ich eine PA auf und möchte diese gerne an privat personen aber evtl später auch an vereine oder firmen vermieten.
    monatlich komme ich nicht über 400€. ich bin 16 jahre alt und bekomme noch kindergeld. weitere einnahmequellen außer taschengeld habe ich nicht.

  • Bei Minderjährigen müssen wohl die Eltern zustimmen sowie evtl. auch das Vormundschaftsgericht.


    400 € verwechselst Du evtl. mit dem http://www.minijob.de


    Privathaftpflicht haftet nicht bei gewerblich verursachten Schäden. Dort hilft nur eine wesentlich teurere Gewerbehaftpflicht


    Gewerbeanmeldung bei der Stadt kostet ca. 20 € einmalig


    Auch beim 400 € Job bist Du nicht krankenversichert. Dort bist Du noch über die Eltern wohl versichert.


    Gewerbeeinnahmen können zusätzlich erzielt werden, es sei dann, man bekäme Hartz 4 ALG II. Das würde angerechnet zu 80 %.


    Gewerbefreibetrag gibt es nicht, lediglich die IHK Gebühren entfallen bei niedrigem Gewinn bzw. bei der Gewerbesteuer mit Hebesätzen von 430 %


    Ich würde sagen, für Dich lohnt es nicht. Soll natürlich nicht dazu dienen, "schwarz" weiterzuarbeiten. :roll: :oops:

  • Moin erstmal,


    an burn_56k: was ist eigentlich aus deinem Gedanken geworden? Ist ja schon eeetwas älter... :D


    Mit der Umsatzsteuer sieht das (glaub ich) jedenfalls so aus:


    Wenn der Umsatz im Kalenderjahr 17.500 Euronen übersteigt, werden die Umsätze im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig.


    Es gibt aber auch die Möglichkeit zur Umsatzsteuer zu OPTIEREN. Dies bindet dich für 5! Jahre!!!


    Ach, und wenn du Umsatzsteuer ausweist (das darf im Übrigen jeder), musst du diese ungeachtet deines Statusses ans Finanzamt abführen... So sind die nunmal (unberechtigt ausgewiesene Umsatsteuer wird vom Unternehmer geschuldet und der Empfänger darf diese nicht als Vorsteuer abziehen)... :evil:


    Wenn zur Umsatzsteuer optiert wird, kannst du die Vorsteuer aus deinen Anschaffungen ziehen... Musst aber auch -wie hier schon angesprochen- im ersten Jahr monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.


    Wenn du umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigst ist das garnicht so schlimm, wenn deine Kunden meistens gewerblicher Natur sind, denn die können... Na? Hast du es verstanden? Ja, genau... wiederum deine Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen... :idea:


    So, und wenn du sagst, es soll eigentlich nur Hobby bleiben und letztendlich Null auf Null aufgehen, solltest du zwecks Nachweis trotzdem alles fein säuberlich aufzeichnen, musst aber sonst steuerlich nichts beachten, da das in den bereits angesprochenen Bereich der Liebhaberei (geile Bezeichnung, und so passend für mich bei PA :oops: ) fällt... Es ist auch kein Problem, wenn du mal für eine Quittung ausstellst... :wink:


    Auch nicht zu vergessen: Wenn du >18 Jahre bist, aber noch Anspruch auf Kindergeld hast, solltest du mit deinen Einkünften und Bezügen nicht über 7.680€ kommen, da sonst das Kindergeld zurückgezahlt werden muss. Nur mal so als Hinweis...


    An slaytalix: Beim 400€-Job bist du krankenversichert... Der Arbeitgeber entrichtet pauschale Beiträge zur Sozialversicherung, die auch Krankenversicherung beinhalten (sowohl gewerbliche AG als auch bei Mini-Jobs im Privathaushalt). Anders ist es mal wieder bei den privat Versicherten... (ach, ich bin mal wieder ein Klugschei***) :wink:


    Ein Besuch beim Finanzamt hilft oft weiter (und ist günstiger als ein Termin beim Steuerberater)...


    Soviel zu meinen Denkanstößen am Morgen... Huaaah!!! Ich muss...schon so spät!!! §!#+&%


    Gruß Jörg