Gewerbeanmeldung

  • Damit dürften viele der hier regelmäßig auftauchenden Fragen beantwortet sein:
    Link ins DJ-Forum. Thema: Gewerbe


    Wenn einer unserer Steuerrechtsspezialisten die Angaben im Link verifiziren könnte, wäre das schön.


    Armin


    Edit:

    Zitat von "hell&dunkel"

    Mein bessere Hälfte hat den Link durchgelesen und findet, daß die Angaben stark verbesserungswürdig sind. Königstigers Unmut besteht nicht zu unrecht. Bei dem Versuch viele Aspekte zu berücksichtigen wurden sie gleich alle zusammmengewürfelt.
    Vor allem in Sachen Steuerrecht findet sie einige haarsträubende Fehler.
    Z.B. Umsatzsteuer:


    Aha.


    Die Umsatzsteuervoranmeldung wird jeweils am 10. des Folgemonats nach Quartal/Monatsende abgegeben. Geschätzt wird dabei nichts. Wozu auch?

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • puhhh, ich halte diesen Link mit den darin enthaltenen Ausführungen nicht für empfehlenswert - oder nur sehr eingeschränkt. Der Verfasser hat sich mit Sicherheit sehr viel Mühe gemacht. Allerdings sind sehr viele Halbwahrheiten enthalten und einige Aussagen sind schlichtweg falsch. Insbesondere die These

    Zitat

    » Ich bin DJ und werde für Veranstaltungen bezahlt – brauche ich einen Gewerbeschein?


    Nein, wenn der Steuerfreibetrag nicht überschritten wird.

    halte ich für sehr gewagt, da es sich nicht um einen Steuerfreibetrag handelt, sondern um einen Tariffreibetrag (§32a Abs. 1 ESTG) und die Besteuerungsgrundlagen auf jedem Fall dem Finanzamt mitgeteilt werden müssen. Deshalb ist immer ein Gewerbe anzumelden!


    Für einige mögen die Ausführungen so zutreffen, für andere wiederum überhaupt nicht...


    Die USt-Voranmeldungen sind zwingend per el. Datenübermittlung an das Finanzamt zu melden...


    Der Bezug auf die freiberufliche Tätigkeit kann imho komplett vernachlässigt werden. Ein DJ in seiner ursprünglichen Form ist grundsätzlich kein Freiberufler...


    usw. usw. usw.... :roll:

  • Mein bessere Hälfte hat den Link durchgelesen und findet, daß die Angaben stark verbesserungswürdig sind. Königstigers Unmut besteht nicht zu unrecht. Bei dem Versuch viele Aspekte zu berücksichtigen wurden sie gleich alle zusammmengewürfelt.
    Vor allem in Sachen Steuerrecht findet sie einige haarsträubende Fehler.
    Z.B. Umsatzsteuer:

    Zitat

    Voranmeldung meint demnach das Schätzen deiner vorraussichtlichen Einnahmen und somit die Vorauszahlung deiner Steuern an das Finanzamt. Du zahlst als Gewerbetreibender also bereits Steuern obwohl du noch gar keine (!) Einnahmen hattest.


    Aha.


    Die Umsatzsteuervoranmeldung wird jeweils am 10. des Folgemonats nach Quartal/Monatsende abgegeben. Geschätzt wird dabei nichts. Wozu auch?

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • dabei wird lediglich zwischen ist und soll versteuerung unterschieden :grin:


    sprich geld ist da oder eben... Geld sollte da sein!


    Wobei Kleine Firmen die nicht bilanzieren auf Antrag beim FA die IST versteuerung wählen können!
    eingegangene rechnungen die noch nicht bezahlt sind können aber sofort abgezogen werden :)



    Ponscho

    Sind wir zu laut...bist du zu alt.

  • Hey,


    ich stell meine Frage einfach mal hier rein, ich glaub des passt ganz gut:


    Also folgendes, ich möchte einen kleinen Verleih starten und den auch anmelden, weil ich einfach auf Rechnung die bessere Lösung ist (meiner Meinung nach).


    Jetzt ist folgendes: Da so PA Zeug bekanntermaßen recht teuer ist, denke ich, dass meine Einnahmen meine Ausgaben allerhöchstens decken.


    Also ich hab mich da scho nein bisschen informiert und man hat mir gesagt, dass man dem Finanzamt jeden Monat eine aufstellung der vorraussichtlichen einnahmen und Ausgaben geben muss und da ja die Ausagaben bei mir meist höher sind als die Einnahmen die ich haben werde.


    Hieß es zu mir, dass man beim Finanzamt igendeinen Antrag stellen kann, dass man das nicht machen muss bzw. nur einmal im Jahr oder so.


    Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht? Oder stimmt die Aussage nicht?


    Gruß Matze

  • Du hast vor keinen Gewinn zu machen? Dann ist es genau genommen kein Gewerbe im eigentlichen Sinn, und wenn du das dem FA erklären willst, könnte das Probleme geben.

  • witzig, dass hier nix los ist.....


    Zitat

    Du hast vor keinen Gewinn zu machen? Dann ist es genau genommen kein Gewerbe im eigentlichen Sinn, und wenn du das dem FA erklären willst, könnte das Probleme geben.


    Soso, etwas ist also erst dann ein Gewerbe, wenn es Gewinn abwirft? Also sind alle Startups mit hohem Investitionsvolumen und alle, die gerade in einer kleinen Krise stecken, keine Gewerbetreibenden? :)


    Das stimmt natürlich nicht...... Es ist sogar so, dass extrem viele Gewerbetreibende vor dem Fiskus gesehen erst mal keinen großen Gewinn machen... Das ist dem FA auch erst mal Schnurzpipegal, denen geht es nicht um Dein Wohlergehen... Wenn Deine Zahlen über Jahre stichhaltig und auch nach Prüfung darlegen, dass Du mit dem Gewerbe keinen Gewinn machst, meckert da keiner...


    Nur fragt das Finanzamt z.B. mal höfflich nach, womit Du Dich privat finanzierst, wenn Du als reiner Gewerbetreibender (also nix GmbH zusätzlich oder als Geschäftsführer einer AG usw..) mit dem Gewerbe und den "sonstigen Einkünften" und den "Einkünften aus regelmässiger..." (Anstelung eben) nur Miese machst, pro Jahr aber fünf Firmenwagen anschaffst, die Computeranlage ständig erneuerst und in den Urlaub fährst... Da liegt dann der Verdacht nahe, dass da was unterschlagen wird - denn irgendwo muss das Geld ja her kommen. Das hat aber was mit der Bilanz Deiner gesamten Einkünften zu tun, nicht ob Dein Gewerbe profitabel ist.


    Hast Du aber als Pirvatperson ein Gewerbe angemeldet, um ein bisschen im Rahmen der Kleinunternehmerregelung als DJ unterwegs zu sein - bist im "Real Life" aber Angesteller und verdienst damit Deine Brötchen - stört es das FA überhaupt nicht, ob Du 10 Jahre lang Miese mit Deinem Gewerbe machst - Du finanzierst es ja "quer", hast also anderweitiges Einkommen. (Endstufe für 2000 Euro im Jahr gekauft - 1500 Euro Aufträge - 500 euro "Miese" - stört keine Socke)

  • Zitat von "Sabbelbacke"

    Hast Du aber als Pirvatperson ein Gewerbe angemeldet, um ein bisschen im Rahmen der Kleinunternehmerregelung als DJ unterwegs zu sein - bist im "Real Life" aber Angesteller und verdienst damit Deine Brötchen - stört es das FA überhaupt nicht, ob Du 10 Jahre lang Miese mit Deinem Gewerbe machst - Du finanzierst es ja "quer", hast also anderweitiges Einkommen. (Endstufe für 2000 Euro im Jahr gekauft - 1500 Euro Aufträge - 500 euro "Miese" - stört keine Socke)


    ...solange du beweisen kannst, dass die Ausgaben auch WIRKLICH in die Firma fliessen...
    Das dürfte aber spätestens beim "Bürocomputer", "allg. BGA/Bürobedarf" oder dem "Firmenwagen" schon zu einigen Diskussionen mit dem FA führen, da vermutet wir, dass du deine Privatauslagen anderweitig absetzen willst...


    Es geht nicht darum, ob dein Gewerbe wirklich profitabel ist, sondern darum, dass du die keinerlei Steuervorteile gegenüber dem "Unselbstständigem" verschaffst.


    Allerdings sind natürlich ehrliche Investitionen auch über Jahr durchaus in der Lage, deinen Gewinn in einen Verlust umschlagen zu lassen - dabei muss sich dann allerdings dein Betriebsvermögen dementsprechend entwickeln, was später durchaus zu Steuerzahlungen führen kann.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Zitat von "treibsand"


    ...solange du beweisen kannst, dass die Ausgaben auch WIRKLICH in die Firma fliessen...
    Das dürfte aber spätestens beim "Bürocomputer", "allg. BGA/Bürobedarf" oder dem "Firmenwagen" schon zu einigen Diskussionen mit dem FA führen, da vermutet wir, dass du deine Privatauslagen anderweitig absetzen willst...


    Richtig, deswegen gibt es z.B. für Dinge wie Kommunikationskosten (privates Tel., das auch fürs Gewerbe genutzt wird) Grenzwerte oder Empfehlungen und nicht alles ist beliebig anrechenbar. Es muss plausibel und im Rahmen des Erlaubten sein. Meist hat man genau an solchen Dingen ein so großes Informationsdefizit, dass die Fraktion "ich hab ein Gewerbe - ich setz alles ab und spar dann noch die 19% MwSt" spätestens nach der dritten Steuererklärung die Prüfung am Hals oder den Anruf der Sachbearbeiterung nebst Aufforderung zur Erklärung im Briefkasten...


    Die Menge an Infos, was man darf und was nicht ist immens, das unterschätzen nicht wenige... (wie oft führe ich Diskussionen über den Preis einer Ware mit Leuten, die behaupten "ihr Bekannter könne das für Betrag X bekommen" (=netto EK in der Großhandelsliste)....)


    Die meisten scheitern schon am Thema Umsatzsteuer / MwSt...

  • hab mich vor einiger zeit schonmal mit dem thema befasst, jedoch bin wie jetzt auch nicht wirklich schlau draus geworden...


    MUSS ICH GEWERBE ANMELDEN?


    wann muss ich umsatzsteuern zahlen und was hat es mit dem freibetrag aufsich?


    ab wann wirds kleingewerbe, nebeneinkommen oder wie das alles heißt...


    hab mich schon durch diverse beiträge gelesen, jedoch steht überall was anderes und ich weiß nicht was ich machen soll..?!?!

  • Am besten, Du gehst beim FA vorbei und holst Dir da die Broschüre für Gewerbeanfänger, Startups usw.... Das Thema ist zu umfangreich um es hier "mal kurz" erschöpfend abzuhandeln..


    Nur kurz, um ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen:


    Umsatzsteuer = Mehwertsteuer...


    Ob die für Dich relevant ist oder nicht, ist in der Kleinunternehmerreglung (heisst das noch so?) geregelt... Bei kleinem Umsatz hat Dich das nicht zu stören, da rechnest Du eh wie eine Privatperson, kannst auch Ust. nicht ausweisen.. (Auf Antrag dann doch, dann muss Du sie aber auch abführen - klar). Bist Du also unterm Freibetrag gibts keine Ust-Erklärung und Du weist keine aus..


    Ob Du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht kann Dir keiner pauschal sagen. Solange Du aber nicht nur im quasi privaten Rahmen ab und zu für ein Taschengeld Deine Dienste oder Waren anbietest, solltest Du es tun. Sobald also eine klar Gewinnabsicht, eine Regelmässigkeit und eine weit über das private Schaffen hinausgehende Aktivität vorhanden ist, empfiehlt es sich. Ob Du MUSSST ist nirgends 100% klar geregelt, im Zweifel kommt halt die IHK, die Gewerbeaufsicht oder das FA daher, verlangt was von Dir und dann wird gestritten, ob der Anspruch gerechtfertigt ist oder nicht.... Klare, eindeutige Richtlinien die pauschal gelten gibt es nicht. Informier Dich konkret für Deinen Fall direkt beim FA - unter anderem dafür sitzen die da :)


    After all: Das Gewerbe an sich und der Beitrag bei der IHK kosten ja nicht die Welt.... (manchmal ist der IHK Beitrag auf Antrag sogar erlassbar, wenn man nur Kleinkrams macht).... Viel wichtiger ist, sich über die retlichen und steuerlichen Dinge zu informieren. IMHO kann ein Forum das durchaus im Einzelfall leisten, aber man DARF hier weder eine Rechtsberatung noch Tipps zur Unterlassung von irgendwas geben... Wenn also - wie bei Dir - die absoluten Basics noch nicht klar sind - auf zum FA, da liegt meist ne Broschüre aus - auf dem Ordnungs- oder Gewerbeamt gibts die auch. Im Zweifel: Telefonbuch - "Ämter" - Rathaus anrufen und fragen, wo es Infos gibt.


    Schön wäre natürlich mal eine FAQ zu dem Thema, nur müsste sich einer bereit erklären, die immer wieder zu aktualisieren und es sollten sich ein paar etrem kundige drum kümmern, dass das wirklich stimmt, was da steht.... Und genau da sehe ich eine Schwierigkeit.... Wenns irgendwann nicht mehr aktuell ist (Rechtslage ädnert sich, Freibeträge ändern sich, Steuergesetze, etc...), dann nehmen das Anfänger trotzdem für bare Münze - gefährlich...


    Die Broschüre, die ich meine gibs für Hessen übrigens hier:
    http://www.hmdf.hessen.de/irj/…222-2222-222222222222.pdf


    bestimmt auch unter finanzamt.de bei den anderen Bundesländern abrufbar bzw. übertragbar. Die Grundlagen sind da auf jeden Fall drin.


    Nen Überblick kann man auch hier bekommen:


    http://www.existenzgruender.de…alitaeten/00665/index.php


    oder natürlich generell beim Ministerium für Wirtschaft usw....

  • Bei mir war das so. Ich habe damals (etliche Jahre her) das Finanzamt gefragt, ich habe einen Hauptjob und wollte mich als DJ Nebengewerblich anmelden. Gewerbeanmeldung brauche ich nicht, als DJ läuft das als Nebenjob unter Freischaffend / Künstler. Ich mache am Jahresende meine Steuererklärung, mit einem Steuerprogramm und einfacher Einnahmen / Ausgabenabrechnung, zu meiner normalen Steuererklärung. Ich habe eine Steuernummer und arbeite auch mit MST. Die Steuererklärung gebe ich immer Persönlich ab und frage dabei freundlich, ob alles richtig ist. Dabei bekommt man meist auch wieder freundlich, eine Bestätigung, oder den Hinweis bei Änderungen, das man dises oder anderes ändern muss. Damit habe ich meine Pflicht getan und das Finanzamt ist auch zufrieden.

  • Muss da dann doch sagen, dass es leider von Finanzamt zu Finanzamt sehr unterschiedlich ist :cry:


    Während ich an meinen bisherigen Wohnorten nie Probleme hatte, stellt mir mein aktuelles Finanzamt nur noch eine vorläufige Steuererklärung aus und verlangt von mir die Vorlage eines Businessplans und zweifelt an einer Gewinnabsicht! :roll:


    Also auch wenn man Nebengewerblich arbeitet ist nicht bei jedem Finanzamt die Logik am Tisch. Daher würde ich stets die Königinnen und Könige auf den Ämtern hofieren und ganz lieb fragen. Kann wunder wirken und Ärger vermeiden.


    Michel

  • "Gewinnerzielungsabsicht" :wink:


    Das FA möchte von Dir irgendwann mal Geld sehen. Und wenn sich das Geschäft lediglich als persönliches Steuersparmodell herausstellt, dann werden die schon irgendwann mal sauer.

  • Was die wollen ist mir schon klar. Ich habe auch Verständnis dafür, dass so ein Steuersparmodell verhindert werden soll. Nur wollen die schon nach drei Jahren Gewinne sehen und das ist unrealistisch.


    Wenn man in eine neue Gegend zieht ziehen die Kunden halt nicht mit! Natürlich behält man sich ein paar treue Kunden aber es fallen eben auch jede Menge weg, die die neuen Preise, die sich aus der längeren Anfahrtsstrecke ergeben eben nicht mehr zahlen wollen.


    Dafür fehlt den Amtsleuten allerdings jedes Verständnis. Da ich bisher immer Anlagen dazugemietet habe, habe ich mir jetzt eine eigene geleistet. Macht am Ende nach ca. drei bis vier Jahren auch Sinn. Daher hatte ich dieses Jahr hohe Ausgaben. Nun kann ich aber nicht einmal die Ausgaben der Anlage beim Finanzamt angeben, weil die mir sonst hier mächtig Ärger machen.


    Mir wurde unmissverständlich klar gemacht, dass ich dieses Jahr Gewinn erzielen muss! Sonst sind sie der Überzeugung, dass dies nie meine Absicht war. Also muss ich eine Steuererklärung abgeben, die ich zu Gunsten des Finanzamts fälsche um ca. 500 Euro Gewinn zu haben. Ich nenne so etwas Nötigung und es sitzen hier wohl wirklich die Falschen im Amt. Aber sie haben einfach den längeren Hebel und ich schau in die Röhre.


    Michel

  • IMHO bist Du da auf dem falschen Weg.
    Wenn der Betrieb vorher schon existiert und nennenswerte Zahlen produziert hat, sollte es kein Problem sein, das dem FA anhand der alten Jahresabschlüsse nachzuweisen.


    Dann ist auch der Posten "Anschaffung" problemlos darstellbar.


    Die haben natürlich gerade im Moment haufenweise Ärger mit irgendwelchen Klappskallis, die sich für 20,- einen Gewerbeschein holen und erstmal 5000,- USt Guthaben gelten machen wollen.

  • Genau dies habe ich ja versucht. :roll:


    Ich bin da mit dem gesamten Ordner hingegangen. Es gab vorher natürlich auch schon mal Gewinne, nur eben nicht seit ich hier gemeldet bin. Habe alles offengelegt und es hat die nicht interessiert. Ich brauch jetzt nen Gewinn sonst habe ich Probleme mit dem Amt.


    Michel