Firmengründung

  • Naja, lassen wir ihn doch sein Gewerbe anmelden.
    Wenn dann ca. 2 Wochen nach der Anmeldung plötzlich die Briefe von IHK, BG, Krankenkasse und Finanzamt im Briefkasten liegen und alle erst mal Geld sehen wollen, kann er es immer noch abmelden.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • Zitat von "Rolf Gille"

    Naja, lassen wir ihn doch sein Gewerbe anmelden.
    Wenn dann ca. 2 Wochen nach der Anmeldung plötzlich die Briefe von IHK, BG, Krankenkasse und Finanzamt im Briefkasten liegen und alle erst mal Geld sehen wollen, kann er es immer noch abmelden.


    Aus welchen Grund wollen die alle Geld sehen? Kannst du mir das netterweise erklären ? :)

  • hi,


    ich weiß nicht warum du hier von einzelnen so angegangen wirst. Die Art und Weise finde ich persönlich absolut scheiße.


    Naja zurück zum Thema: Also ich würde mir überlegen, ob du für die 2-3 mal im Monat, bei denen du ein bischen Technik für 50-60€ vermietest ein Nebengewerbe anmelden willst. Schätze mal ein Großteil wirst du an Bekannte und Freunde vermieten, oder?

    Solltest du dich trotzdem dafür entscheiden, so war/ist es bei uns:


    Wir sind an die Gemeinde gegangen und haben ein Nebengewerbe im Dienstleistungbereich (mobiles Discoteam) angemeldet. Das war nicht so teuer, 20 -30€ glaube ich. Desweiteren musst du dem Finanzamt dann jährlich eine Ausgaben/Einnahmen Gegenüberstellung vorlegen. Bei deinen Rechnung musst du darauf hinweisen, dass du laut Kleingewerbe §19 keine MwSt. ausweist und die Preise Endpreise sind. Mit den Steuern ist das in etwa so, allerdings nagel mich nicht darauf fest:
    Umsatzsteuer musst du bis 16.000€ oder 17.000€ keine bezahlen, Reingewinn wird ab 6000€ oder waren es 8000€ - ? versteuert. Kannst ja einfach mal beim Finanzamt nachfragen.


    Wenn du selbst mit deiner Technik auf Veranstaltungen auftauchst, kannst du ja mal über eine Betriebshaftplicht nachdenken, wenn jemand ein Scheinwerfer auf den Kopf bekommt, kanns teuer werden. z.B: http://www.vdmv.de/?page=licht…k-haftpflichtversicherung


    lg Matthias


  • Umsatzsteuer erst ab 17.500€ (19%) und jeder Cent Einnahme/Ausgabe muss in der Jährlich zu erstellenden EA angegeben werden. Diese ist am sichersten durch einen Steuerberater zu erstellen, was Kosten von ca. 200 - 400 € ausmacht.
    Bei den geringen Umsätzen die du voraussichtlich machen wirst (aufgrund deiner eigenen Angaben) ist das ein Defizitgeschäft!


    Lies dir bitte das verlinkte PDF durch, insbesondere das Thema "Gründungskosten", aber auch Folgekosten. Im Zweifel ist Google hier sehr hilfreich.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • @ Rolf Gille, vielen Dank für den Link, der hilft mir weiter :)


    Matthias Rommel, glaub die 30€ Investition sind nicht so viel und würden sich auch Lohen, dadurch ist ja alles Ofiziell und man kann auch Rechnungen schreiben, sowie richtige Verträge machen.

  • Zitat von "Matthias Rommel"

    Also Papierkram ist das schon. Allerdings haben wir bis jetzt noch keinen Steuerberater gebraucht und Probleme mit dem Finanzamt gabs auch noch nicht.


    Buchhaltung macht eh mein Kumpel, der kann das ganz gut. Daher sind alle Ausgaben und Einnahmen aufgelistet.
    Ich werde dann mal bei der Gemeinde nachfragen ob ich auch ein Gewerbeschein bekomme und wie das abläuft.

  • So wie der Fragende es beschreibt, fallen glücklichweise folgende Dinge weg:


    - BG (wenn keine Angestellten)
    - Abfallwirtschaft (Der Geschäftssitz ist normalerweise zunächst die Privatwohnung und hat daher einen Mülleimer)
    - GEZ nicht mehr (da pro Haushalt und das Auto ist i.d.R auf den Privatnamen angemeldet)
    - Krankenkasse (wenn nebenbei betrieben)


    Problem ist die Minderjährigkeit. Ich würde als Vater für so einen Scheiss nicht mein Kopf mit hinhalten, sondern den Sohnemann auf das 18te Lebensjahr vertrösten. VT kann man nur sinnvoll betreiben, wenn man ein Auto und einen FS hat.


    Auch muss mit Beginn der gewerblichen Tätikeit das (jugendlich- unbeschwerte) Verhalten im Internet und auf sozialen Netzwerken radikal geändert werden, da das Recht bei Gewerbetreibenden bedeutend weniger tolerant ist.
    Stichworte: Urheberrechtsverletzungen, Beleidigungen / Verleumdungen / Verletzung von Privatsphäre auf Facebook und Co, Recht aufs eigene Bild, Ebay- Verkäufe, Auflegen mit geklauter Musik,...