DIN 56950 - Welche Änderungen bei Traversenliften?

  • Hallo Forum,

    welche Änderungen ergeben sich seit die BGVC 1 durch die neue DIN 56950 ersetzt wurde.

    Speziell im Bezug auf Traversenlifte.

    Spricht etwas gegen den Einsatz BGVC 1 konformen Gabelliften mit aktueller Prüfung?


    Gerne auch andere wichtige Änderungen der neuen DIN die uns alle betreffen.


    Gruß

    SSF

  • Mal ganz grundsätzlich...: Die BGV C1 wurde vor mehreren Jahren schon umbenannt in DGUV Vorschrift 17, ergänzt wird die Vorschrift durch die Regel 115-002. Eine DIN stellt i.d.R. Normen für die Herstellung dar. Nicht vergessen wollen wir die Betriebssicherheitsverordnung, in die der Teil der Prüfvorschriften der alten C1 übergegangen ist.


    (Augen roll) So ein bisschen regelmäßige Fortbildung kann nicht schaden...

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

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  • Danke!

    DGUV Vorschrift 17 und Regel 115-002 habe ich hier als PDF auf dem Rechner.


    Änderungen bei Traversenliften:

    - Lastbegrenzung bei Überlastung

    - Maximale Betätigungskraft der Kurbel von 15(20)Kg

    - Ablenkwinkel des Seiles nicht mehr wie 4Grad

    - Vermeidung der Seilkreuzung auf der Seiltrommel

    - 5 Grad Test der Lifte mit maximaler Belastung

    Aber was bedeutet das für den Umgang mit älteren Liften in der Praxis?

    Nutzung wie bisher / Nutzung nur noch als Aufbauhilfe / Andere Einschränkungen?

  • Du erstellst eine Gefährdungsburteilung, um festzustellen, ob nachgerüstet werden muss oder weiterbetrieben werden kann.

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