Es gäbe vielleicht noch das Szenario, dass sich die Wohlfühlzone des Mischmannes und die geltende Lautstärkebeschränkung in die Quere kommen.
Gerade bei uns, wenn die 93dB Marke gilt, muss man unter Umständen nicht so viel Holz hinstellen, auch wenn da einige Ohren im Saal sind.
Aber das gehört in die guma'sche Kategorie des taugenichtsigen Mischmenschens (oder evtl. auch des taugenichtsigen Veranstalters, der es versäumt hatte, einen höheren Grenzwert anzumelden und den Event entsprechend anders zu planen).