Einige haben es vermutlich bereits mitbekommen:
In der Schweiz werkelt das BAG (Bundesamt für Gesundheit) seit einiger Zeit an einem neuen Regelwerk namens V-NISSG (Verordnung zum Bundesgesetz über die nichtionisierende Strahlung und Schall), welches die SLV (Schall- und Laserverordnung) ablösen soll.
https://www.bag.admin.ch/bag/d…uv-laser-licht/nissg.html
https://www.bag.admin.ch/bag/d…utz-vor-schall-laser.html
Neu soll nun eine Aufzeichnungspflicht ab 93dBALeq eingeführt werden (vorher 96dBALeq), sowie die Anforderung an die Messgeräte erhöht, welche dann zwingend eichfähige Geräte der Klasse 1 zu sein haben. Was, nachdem in den letzten Jahren (teils auf Empfehlung vom Amt) viele Betreiber in Klasse 2 - Geräte investiert haben, einen nicht unerheblichen Kostenfaktor für Kulturstätten etc. bedeutet. Sowie einige weitere Details...
Wen es genauer interessiert, findet z.B. auf der Website des geschätzten Kollegen Markus Zehner mehr Details zur Entwicklung dieser undurchsichtigen Vernehmlassung oder auf der Seite der ffton - dort findet sich auch ein Dokument (.docx) zum herunterladen, mit dem man sich an dem Prozedere konstruktiv beteiligen kann.
http://ffton.ch/stellungnahme-v-nissg/
Und jetzt Feuer frei...