welche dann zwingend eichfähige Geräte der Klasse 1 zu sein haben. Was, nachdem in den letzten Jahren (teils auf Empfehlung vom Amt) viele Betreiber in Klasse 2 - Geräte investiert haben
Soweit ich das jetzt verstanden habe, aber ohne Garantie: für die Veranstalter reicht auch ein Klasse 2 Gerät, aber es muss eichbar sein (Schweizer Bauart-Zulassung).
Begründung liefert hierzu die Anfrage von Markus Zehner an die METAS:
Zitata) Können Sie die Aussage des BAG, als Klasse 2 deklarierte Messmittel ohne
Bauartzulassung würden "oft sehr ungenaue" Ergebnisse liefern, grundsätzlich bestätigen?
Ja - wir wurden im Rahmen unserer Tätigkeit schon verschiedentlich mit Schall-MessSystemen
konfrontiert, welche z.T. erschreckend ungenaue Ergebnisse liefern.
Eine detailliertere Aussage zur Anzahl gefundener Geräte oder genauen Modellen wollte Dr. Hof von der METAS nicht machen.