Monacor Levelmaxx1

  • Hallo, wir suchen einen möglichst geeichtes Monacor Levelmaxx1 gebraucht für unsere Ordnungspolizei. Rechnungsstellung und garantie wäre wichtig. Vielen Dank schon mal

  • Wenn sie eingünstiges Angebot in neu machen können nehmen wir gerne auch das. Wichtig wäre das es möglich ist damit gerichtsverwertbare Messungen auch bei Grossveranstaltungen durch zu führen wo Line Arry Systeme und gerichtete Bassanordnungen zum Einasatz kommen. Wir haben leider allsommerlich das Problem das eine Bühne trotz neuester Technoligie die laut erichter die Lärmbelästigung verhindern soll im 2 km entferntem Dorf und dem dahinter liegenden Altenheim beschwerden generiert. Es müssen dann vor Ort verwertbare Messungen durch geführt werden können

  • 1.) Eichung: Als rechnergestütztes System hat das LEVELMAX-1 keine Bauartzulassung der PTB und wird somit nicht zur Eichung angenommen.


    Für die bestimmungsgemäße Verwendung (Publikumsschutz im Rahmen der freiwilligen Selbstüberwachung) ist das kein Problem. Für den Immissionsschutz schon.


    2.) "gerichtsverwertbare Messungen"... Im Bereich des Immissionsschutz heißt das "Messung durch zugelassene Messstelle nach § 26 ImSchG" (und damit Tagessätze, für die man etwa fünf LEVELMAX-1-Systeme kaufen kann...)


    Im Bereich Publikumsschutz (also DIN 15905-5) heißt das immer noch "normgerechte Messung", also Kalibrierung vor und nach der Messung, auch Messung des Spitzenpegels, normgerechte Protokollierung. Für den LEVELMAX-1 heißt das also "externer Kalibrator, Protokoll mit der Textverarbeitung, C-bewertet geht gar nicht".


    3.) "Im 2 km entfernten Dorf"... Soll da gemessen werden? Dann passt schon der Pegelbereich des LEVELMAX-1 nicht. (Auch mit einem dBmess 2009 hätte man da keine Freude...)


    Zudem: Normgerechte Messungen für den Immissionsschutz beinhalten auch den Impulszuschlag. Das können Systeme für DIN 15905-5 üblicherweise auch nicht.


    4.) Und nicht zuletzt: Die Durchführung brauchbarer Messungen erfordert nicht nur das geeignete Messgerät, sondern vor allem Know-How. Ich empfehle z.B.


    https://www.event-akademie.de/…hallpegelmessung-ta-laerm


    Andere Einrichtungen (deaplus.org u.a.) bieten Ähnliches an.




    Insgesamt: Für den vorgesehenen Zweck ist das LEVELMAX-1 ein recht brauchbares System zu einem sehr attraktiven Preis. Aber halt nur für den vorgesehenen Zweck.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Gerichtsverwertbare Messungen? Dann vielleicht einfach mal an den Admin des PA-Forums wenden, dieser wird sicher die bestmögliche Beratung liefern können.

    Edit: Admin war schneller!

  • Genau. Die Frage ist, was (und wo) Ihr messen wollt/müsst. Für das reine 'Pegelrecording' gibt's einige PC basierte Systeme, wobei diese eigentlich immer 'nur' Klasse II sind. Daher sind sie für einige Dinge zu gebrauchen, speziell zur Messung nach DIN15905-5, für andere Anwendungen (z.B. TA-Lärm o.ä.) liefern sie zwar auch korrekte Daten, aber die Vorgaben an die Genauigkeitsklasse (und an die 'Qualität' des Messdurchführenden) werden nicht erfüllt. Sicherlich lassen sich die Daten auch im Gericht verwerten, wenn aber z.B. die TA Lärm gefordert ist, dann kann es sein, dass sie vom Gericht nicht, oder nur eingeschränkt anerkannt werden.
    -> Wenn man 'präventiv' was tun will um den Betroffenen zu zeigen, dass man sie ernst nimmt, dann kann man den Pegel mit so einem System mitschreiben, wenn es eine konkrete amtliche Auflage gibt, dann muss die Messung entsprechend dieser Auflage erfolgen. Und hier würde ich immer einen externen Dienstleister empfehlen, weil (zumindest ein) ein Gericht die 'Selbstüberwachung' stark anzweifelt.


    Die Beklagten haben die ihnen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht obliegende Überwachung an die Musiker bzw. deren Tontechniker und damit auf die Gefahrenquelle selbst übertragen. Der ausgewählte Dritte war daher aufgrund seiner Stellung als „Lärmverursacher“ bzw. als in deren Lager Stehender schon objektiv nicht geeignet, die den Beklagten obliegende Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. (LG Fürth)


    Tomy

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  • Welche Geräte wären denn geeignet am sommerlich geöffneten Fenster oder Balkon eine Überschreitung zu detektieren und obendrein einfach in der Bedienung? Der Preis spielt übrigens ebenfalls eine grosse Rolle in einer Kleinstadt im strukturschwachem ehemaligen Zonenrandgebiet......

  • Hi,
    es geht um die Vorgaben.
    Bei den üblichen Messungen geht es vor allem um den Leq, d.h. der gesamten Schallenergie. Bei der TA-Lärm gibt es dann verschiedene Bezugszeiträume, verschiedene Gebiete (Wohngebiet, Mischgebiet, urbanes Gebiet, Industriegebiet … ) sowie die Möglichkeit zu Ausnahmen (bin mir nicht sicher, ob in allen Bundesländern. Da deine Beschreibung irgendwie nach Hof klingt, sei gesagt, dass es in Bayern die Möglichkeit von höheren Grenzwerten für 'Einzelereignisse') gibt.

    Tomy

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  • Es geht genau genommen um Eschwege in Nordhessen und das beste wäre ein einfaches günstiges Gerät welches aber sicher eine Überschreitung der Grenzwerte anzeigt in deren Folge dann eine amtliche Messung beauftragt werden können soll. Noch ein mal, welches Gerät kann da empfohlen werden?

  • Ich würde einen Rechner mit einer Software nehmen, die Leq und Spitzen aufzeichnen kann, dazu ein Audiointerface + Messmikrofon. Aufzeichnen würde ich LeqA60min, LeqA5s und Cfast
    Persönlich hätte ich da einen Favorit für die Software :)


    Tomy

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  • Die Frage ist, was ihr denn nun messen und anzeigen wollt. Danach richtet sich die Auswahl des 'Messmittels'.

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  • Das wir selbst (Rathaus via Ordpol ) wohl kaum gerichtsverwertbare Messungen durch führen können reicht in der Tat ein einfaches Instrument mit Aufzeichnungsmöglichkeit mit der wir bei Bedarf einen Auftrag für eine rechtlich sachgemässe Verarbeitung beauftragen können. Diese Messungen sollen dann sowohl am Wohngebiet Meinhard, beim rückwertigen Altenheim als auch direkt auf dem Gelände am Werratalsee erfolgen. Mit etwas Erfahrung und Vergleichsmessung lässt sich dan sicher eruieren wann eine Überschreitung stattfindet um einen Fehlalarm zu verhindern

  • Die TA Lärm kennt eigentlich keine Impulse o.ä (nur in Form von Zuschlägen für 'Impulshaltigkeit', sowie die Hinweis, dass die Peaks den Leq nicht um XX (aus dem Bauch raus Tagsüber 20) dB überschreiten sollen.

    Ansonsten ist die TA Lärm, die hier (wenn im Bescheid nix anderes steht) maßgeblich wäre, eine 'reine' Leq Norm, d.h. es geht um den Gesamtbetrag der Energie die in einem definierten Zeitraum am Fenster ankommen darf.
    Wenn ihr schon die Stadt im Boot habt, dann sollen die erstmal klären, welche Grenzwerte gelten.

    Das hängt zum einen von der Widmung des Gebietes ab (da könnte es schon je nach Messort Unterschiede geben). Da wird auch evtl. die Frage interessant, ob es sich um ein Altenheim, pardon Seniorenresidenz, handelt, oder um ein Pflegeheim. Aber diese Ball liegt bei der Stadt. Die kann auch das ganze als 'Seltenes Ereignis' definieren und dann höhere Leq Werte vorgeben.
    Für einen Leq Wert ist die Aussage um 19:24 hat das Messgerät 79,5dB(A) slow angezeigt erstmal relativ wurscht...

    Tomy

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  • Es sind noch längst nicht alle in der Stadtverwaltung überzeugte Fürsprecher aber jeder weiss das etwas geschehen zu mal auch die Nachbargemeinde betroffen ist. Hier mal die topografische Situation.....