Hallo zusammen,
mich beschäftigt aktuell die Frage, ob ich die Geräteprüfung über mein Kleingewerbe anbieten darf.
Meine Voraussetzungen sind:
- Fachkraft für Veranstaltungstechnik
- Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
- Erfahrung im Durchführen der Prüfung als Angestellter
Die DGUV schreibt dazu folgendes:
"Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren."
Das trifft schonmal nicht zu, aber:
"Sollen Mitarbeiter, die die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, für festgelegte Tätigkeiten, z.B. nach § 5 Handwerksordnung, bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln eingesetzt werden, können diese durch eine entsprechende Ausbildung eine Qualifikation als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ erreichen.
Diese Qualifikation wird nicht als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erteilung der Ausübungsberechtigung gemäß § 7a Handwerksordnung angesehen.
Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. In eigener Fachverantwortung dürfen nur solche festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden, für die die Ausbildung nachgewiesen ist."
Wenn ich fremde Geräte prüfe, mache ich das dann in "eigener Fachverantwortung" ohne konkrete Arbeitsanweisung? Ich würde sagen ja.
Die Ausbildung ist ja durch das Berichtsheft und die Unterlagen zur Fortbildung nachgewiesen.
"Die Ausbildung entbindet den Unternehmer nicht von seiner Führungsverantwortung. In jedem Fall hat er zu prüfen, ob die in der vorstehend genannten Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die festgelegten Tätigkeiten ausreichend sind."
Hier wird wieder von dem Unternehmer, sprich Arbeitgeber gesprochen. Daher klärt das nicht meine Frage, ob ich diese Prüfung nun eigenständig außerhalb einer Festanstellung durchführen darf.
Habt ihr euch schonmal mit dem Thema beschäftigt und eine Lösung zu dieser Frage gefunden?
Christian