Prüfung nach DGUV V3

  • Hallo zusammen,


    mich beschäftigt aktuell die Frage, ob ich die Geräteprüfung über mein Kleingewerbe anbieten darf.

    Meine Voraussetzungen sind:

    - Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    - Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

    - Erfahrung im Durchführen der Prüfung als Angestellter


    Die DGUV schreibt dazu folgendes:


    "Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren."


    Das trifft schonmal nicht zu, aber:


    "Sollen Mitarbeiter, die die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, für festgelegte Tätigkeiten, z.B. nach § 5 Handwerksordnung, bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln eingesetzt werden, können diese durch eine entsprechende Ausbildung eine Qualifikation als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ erreichen.

    Diese Qualifikation wird nicht als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erteilung der Ausübungsberechtigung gemäß § 7a Handwerksordnung angesehen.

    Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. In eigener Fachverantwortung dürfen nur solche festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden, für die die Ausbildung nachgewiesen ist."


    Wenn ich fremde Geräte prüfe, mache ich das dann in "eigener Fachverantwortung" ohne konkrete Arbeitsanweisung? Ich würde sagen ja.

    Die Ausbildung ist ja durch das Berichtsheft und die Unterlagen zur Fortbildung nachgewiesen.


    "Die Ausbildung entbindet den Unternehmer nicht von seiner Führungsverantwortung. In jedem Fall hat er zu prüfen, ob die in der vorstehend genannten Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die festgelegten Tätigkeiten ausreichend sind."


    Hier wird wieder von dem Unternehmer, sprich Arbeitgeber gesprochen. Daher klärt das nicht meine Frage, ob ich diese Prüfung nun eigenständig außerhalb einer Festanstellung durchführen darf.

    Habt ihr euch schonmal mit dem Thema beschäftigt und eine Lösung zu dieser Frage gefunden?


    Christian

  • Nach meinem aktuellen Kenntnisstand berechtigt der reine EfkfVT-Schein nur zur Prüfung der Geräte der eigenen Firma bzw. des Arbeitgebers. Die "mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft" ist im Normalfall nicht durch die Tätigkeit in einem VT-Unternehmen zu erlangen, es sei denn ihr habt dort einen Elektrikermeister oder Ingenieur der dich ausbildet und dir die Prüfung abnimmt. In der Regel macht man das aber bei Bedarf (Betrieb will/muss externen Kunden Prüfungen anbieten) extern bei der IHK (sog. "grosser Elektroschein"). Das dauert 400 Unterrichtsstunden (etwa 9 Monate) und kostet inkl. Prüfungsgebühr um die 3000€.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Nach meinem aktuellen Kenntnisstand berechtigt der reine EfkfVT-Schein nur zur Prüfung der Geräte der eigenen Firma bzw. des Arbeitgebers.

    Wenn du dazu eine Quelle hast, würde die mich sehr interessieren.

    Zitat

    Die "mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft" ist im Normalfall nicht durch die Tätigkeit in einem VT-Unternehmen zu erlangen, es sei denn ihr habt dort einen Elektrikermeister oder Ingenieur der dich ausbildet und dir die Prüfung abnimmt.

    Bezieht sich das auf diesen Absatz?


    Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. In eigener Fachverantwortung dürfen nur solche festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden, für die die Ausbildung nachgewiesen ist."


    Das würde dann ja heißen, dass nur Betriebsmittel geprüft werden dürfen, für die eine Arbeitsanweisung vorliegt.

  • Ich habe in der Berufsschule letztens die gleiche Frage gestellt. Als FVT darf man fremde Geräte prüfen (in der SQQ1 steht das auch explizit drin), aber eben nur solche der Veranstaltungstechnik, allerdings auch nur, wenn man EfkfVT ist oder die EfkffT-Weiterbildung im VT-Bereich gemacht wurde.

  • Hier wird wieder von dem Unternehmer, sprich Arbeitgeber gesprochen. Daher klärt das nicht meine Frage, ob ich diese Prüfung nun eigenständig außerhalb einer Festanstellung durchführen darf.

    Nicht nur hier: Generell ist bei der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel die Auswahlverantwortung des Arbeitgebers wesentlich. Dies sollte mittels einer entsprechenden Arbeitsanweisung dokumentiert werden. In eigener Fachveantwortung prüft die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" dann in ebendiesem Fachbereich.

    Das hat folgenden Hintergrund:

    "Die Elektrofachkraft" gibt es nicht. Eine Elektrofachkraft ist immer für ein bestimmtes Teilgebiet der Elektrotechnik bestimmt. Das ist ein wesentlicher Grund für die scheinbar "ungenauen" Angaben in den DGUV-Verordnungen. Für unseren Teilbereich Veranstlatungstechnik gilt die IGVW SQQ1. Dort sind die sog. Mindestkompetenzen beschrieben, welche der nötigen Qualifikation vorausgehen um in einem Unternehmen die Funktion einer Elektrofachkraft für ebendieses Teilgebiet ("festgelegte Tätigkeit") der Elektrotechnik einzunehmen. In der Veranstaltungstechnik findet die Bezeichnung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" seit Vers.2 der SQQ1 vom 01.06.2016 übrigens keine Anwendung mehr. Hier wird seit gut zwei Jahren die Funktion einer "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik" verwendet.

    Die expliziten Aufgaben und Tätigkeiten einer "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik" definiert dann wieder die DGUV. Diese sind im Anhang der aktuellen IGVW SQQ1 aufgelistet.

    Und: Ob die Qualifikation vorliegt über eine Arbeitsanweisung die Funktion einer Elektrofachkraft einzunehmen, ist in unserer Branche momentan auch davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt, sprich nach welcher Verordnung, du deine IHK-Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik absolviert hast. Entsprechende Upgrade-Module bieten zahlreiche freie Bildungsträger momentan an.


    Möchtest du als Selbstständiger im Bereich der Veranstaltungstechnik die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel anbieten? Dann obliegt es dir, die Mindestkompetenzen entsprechend deines Teilgebiets zusammenzutragen. Neben der obengenannten IGVW berät da auch deine zuständige IHK gerne. Allerdings bleibst du auch dann in deinem Teilgebiet und prüfst nicht EDV-Geräte, Kaffeemaschinen etc. Dafür liegt nämlich vermutlich keine Arbeitsanweisung vor, weil die Qualifikationen fehlen (Berufsausbildung, Weiterbildung & Prüferfahrung), um die Funktion auszuüben, usw. usw.

  • Ich habe in der Berufsschule letztens die gleiche Frage gestellt. Als FVT darf man fremde Geräte prüfen (in der SQQ1 steht das auch explizit drin), aber eben nur solche der Veranstaltungstechnik, allerdings auch nur, wenn man EfkfVT ist oder die EfkffT-Weiterbildung im VT-Bereich gemacht wurde.

    ..... so knapp kann man es also auch formulieren. Sehr richtig. Gut aufgepasst in der Schule!

  • Ich habe in der Berufsschule letztens die gleiche Frage gestellt. Als FVT darf man fremde Geräte prüfen (in der SQQ1 steht das auch explizit drin), aber eben nur solche der Veranstaltungstechnik, allerdings auch nur, wenn man EfkfVT ist oder die EfkffT-Weiterbildung im VT-Bereich gemacht wurde.

    Bitte genaues Zitat.


    Ausserdem Vorsicht: Es gibt derzeit noch gar keine EfkfVT für Veranstaltungstechnik nach SQQ1

    ("Die bis Juli 2016 gültige Ausbildungsordnung für Fachkräfte für Veranstaltungstechnik (vom 18.07.2002) bildet die Qualifikationsanforderungen nach IGVW SQQ1 nicht vollumfänglich ab.")


    Die bisher Ausgelernten haben nur den "alten" Kurs (VPLT SR 4.0) entweder im Rahmen ihrer Ausbildung oder danach besucht und müssten eigentlich ein "Upgrade" erwerben um weiterhin tätig sein zu dürfen. Welche Qualifikation hat denn der Threadstarter genau?

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • "Die Elektrofachkraft" gibt es nicht.

    Doch, die gibt es. Das ist entweder der klassisch vor der HwK geprüfte Elektrikermeister oder die "Elektrofachkraft in der Industrie" als Weiterbildung bei Nachweis entsprechender Vorkenntnisse. Die darf alles im Niederspannungsbereich wofür man nicht konzessioniert sein muss.

    Ginge es nach den Handwerkskammern wäre auch niemand anders prüfberechtigt. Da das in der Praxis inzwischen nicht mehr wirtschaftlich durchführbar ist gibt es auf Druck und Betreiben der IHKen und diverser Branchenverbände Ausnahmeregelungen mit Zusatzqualifikationen für Teilbereiche wie Küchenbauer, Heizungsinstallateure und eben Veranstaltungstechniker.


    Da muss man im Übrigen auch den Autoren der SQQ1 unklare Formulierungen vorwerfen:


    Im Rahmen dieser Qualifizierungsmaßnahme sind praktische Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik von mindestens 800 Stunden nachzuweisen.

    Diese müssen innerhalb der letzten drei Jahre unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt und von dieser schriftlich bestätigt worden sein.


    Das ist der wesentliche Knackpunkt der Neuregelung und genau dort ist nicht sauber definiert wer das sein muss:


    - eine "alte" EfkfVT nach VPLT SR 4.0? Genau das wird dort an anderer Stelle explizit ausgeschlossen.

    - eine EfkfVT nach SQQ1 bzw. dem Upgrade-Modul? In der Praxis für die nächsten Jahre nicht durchführbar weil es davon noch gar nicht genug gibt.

    - eine "echte" Elektrofachkraft? Für den BR, grosse Theater, RTL oder auch jemand wie die Eventakademie Baden-Baden sicher kein Problem. Für kleine und mittlere Betriebe hiesse das de facto Ausbildungsstop bis der Chef oder Ausbildner überall seinen SQQ1 oder die E-Fachkraft nachgemacht hat.

    - der Alibi-Meister in der Berufsschule oder IHK der das anhand des Berichtshefts unterschreibt? Ein Schelm der Böses dabei denkt...:evil:

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

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  • dazu eine frage eines "alten hasen":

    ich habe keine ausbildung zum veranstaltungstechniker gemacht, einfach weil es das damals noch nicht gab. in den 90ern hab ich aber mal eine umschulung zum funkelektroniker gemacht, bei der auch einige stunden elektrik gelernt wurde und auch ein schein in sachen elektro dabei heraus kam. der ausbilder meinte damals, mit unserer ausbildung wären wir dann immerhin sowas wie "edel-hilfsarbeiter" ;)


    welche zusatzqualifikation müsste ich denn machen, um meine kabel selber prüfen zu dürfen?

    ich habe mir das nötige messequipment gekauft und ein bisschen was dazu gelesen. damit mache ich das bereits seit jahren selbst, weil sich für meine kleine betriebsgröße einfach kein elektromeister rechnet.

    wenn ich die beiträge hier so lese komme ich aber ins grübeln, ob das überhaupt sinn macht.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Möchtest du als Selbstständiger im Bereich der Veranstaltungstechnik die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel anbieten? Dann obliegt es dir, die Mindestkompetenzen entsprechend deines Teilgebiets zusammenzutragen. Neben der obengenannten IGVW berät da auch deine zuständige IHK gerne. Allerdings bleibst du auch dann in deinem Teilgebiet und prüfst nicht EDV-Geräte, Kaffeemaschinen etc. Dafür liegt nämlich vermutlich keine Arbeitsanweisung vor, weil die Qualifikationen fehlen (Berufsausbildung, Weiterbildung & Prüferfahrung), um die Funktion auszuüben, usw. usw.

    Meine Frage entstand aus vermehrten Anfragen von Kunden, die ihr eigenes veranstaltungstechnisches Material (Ton-/Licht-/Medientechnik) von mir prüfen lassen wollten.

    Kaffeemaschinen hätte ich jetzt nicht geprüft, sondern nur Gerätearten, deren Prüfung mir durch die Ausbildung bekannt sind.

    Ich habe meine Ausbildung 01/2018 beendet, sprich ich war einer der Letzten mit der alten Ausbildungsordnung.

    Da zu dieser Zeit das Thema Strom noch nicht so umfangreich ausgebildet wurde, habe ich 2016 an einer "Qualifizierungsmaßnahme zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Veranstaltungstechnik" (48 Unterrichtsstunden) teilgenommen.

    Am Ende des Zertifikats steht noch der Hinweis:

    "Dieses Zertifikat ist nur gültig mit einer arbeitsspezifischen Unterweisung bezogen auf die Tätigkeiten in der Veranstaltungstechnik, einer abgeschlossenen Ausbildung als FfVT"


    EDIT: Mir geht es bei der Diskussion darum, dass ich diese Anfragen nur annehmen kann, wenn ich weiß, dass ich befugt bin, die Prüfung durchzuführen. Schließlich muss man seine Befähigung im Falle eines Unfalles bei der BG nachweisen können.

  • Da zu dieser Zeit das Thema Strom noch nicht so umfangreich ausgebildet wurde, habe ich 2016 an einer "Qualifizierungsmaßnahme zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Veranstaltungstechnik" (48 Unterrichtsstunden) teilgenommen.

    Am Ende des Zertifikats steht noch der Hinweis:

    "Dieses Zertifikat ist nur gültig mit einer arbeitsspezifischen Unterweisung bezogen auf die Tätigkeiten in der Veranstaltungstechnik, einer abgeschlossenen Ausbildung als FfVT"

    die SQQ1 fordert in der aktuellen Fassung mindestens 90UE für das Upgrade; was genau steht auf deinem Zertifikat?

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Bitte genaues Zitat.

    Der erste Satz im Kapitel 3: "Bei der Übertragung von Aufgaben auf Personen (Mitarbeiter oder Auftragnehmer) hat der Unternehmer / Auftraggeber je nach Art der elektrotechnischen Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob diese Personen dafür geeignet sind."

    "Dieses Zertifikat ist nur gültig mit einer arbeitsspezifischen Unterweisung bezogen auf die Tätigkeiten in der Veranstaltungstechnik, einer abgeschlossenen Ausbildung als FfVT"

    Damit ist denke ich alles gesagt. Als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Veranstaltungstechnik" hast du doch in Kombination mit der FVT die nötigen Kompetenzen, die die DGUV für eine solche Prüfung fordert.

  • Bitte genaues Zitat.

    Ausserdem Vorsicht: Es gibt derzeit noch gar keine EfkfVT für Veranstaltungstechnik nach SQQ1

    ("Die bis Juli 2016 gültige Ausbildungsordnung für Fachkräfte für Veranstaltungstechnik (vom 18.07.2002) bildet die Qualifikationsanforderungen nach IGVW SQQ1 nicht vollumfänglich ab.")

    Warum sollte es diese nicht geben? Alle mit erfolgreichem Abschluss "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" nach VO 2002 und ergänzend erfolgreicher Teilnahme am Upgrade-Modul nach IGVW SQQ1 gelten als EfkVT. Dein Argument verstehe ich nicht.


    Ich begleite seit Jahren die Debatten, insbesondere mit der HWK, welche gerne nur ihre geprüften Meister als Elektrofachkräfte sehen würden. Dennoch: Wenn ich schreibe "die Elektrofachkraft" gibt es nicht, habe ich mich vielleicht unklar ausgedrückt. Ich zitiere hierzu aus dem Elektropraktiker (04/2017): "Bedingt durch die Vielfalt der unterschiedlichen Aufgaben einer Elektrofachkraft kann es auch nicht „die EFK“ geben, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist.". Autor des Beitrags im ep ist Hartmut Hardt, Rechtsanwalt und Vorstand des VDI.

  • welche zusatzqualifikation müsste ich denn machen, um meine kabel selber prüfen zu dürfen?

    nach DGUV V3 § 2 Abs. 3:

    "Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann."

    kannst du mit deiner alten Ausbildung und deiner Erfahrung ja im Fall des Falles nachweisen, dass du auf dem gleichen Kenntnisstand einer EfkfVT nach SQQ1 bist und eben Gefahren entsprechend der Vorschrift beurteilen und erkennen kannst. Falls du doch mal ein Zertifikat brauchst (z.B. weil ein Kunde darauf besteht), wäre es für dich sicher ein Leichtes, ohne großen Unterricht die Prüfung abzulegen.

  • Prüfen darf man seine Kabel (speziell als Selbständiger) selbst. Allerdings hat man dann auch die Verantwortung. Wenn man sich da mal von jemanden, der das können darf einweisen lässt und nur das macht, wozu man eingewiesen wurde, dann ist es kein Problem (und Kabel an sich sind da recht unproblematisch, da kommt es eher darauf an, ob das Kabel für den Einsatzzweck zulässig ist).


    Tomy

    SIM II Operator and Dante Level I-II-III (alles sogar zweimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • die SQQ1 fordert in der aktuellen Fassung mindestens 90UE für das Upgrade; was genau steht auf deinem Zertifikat?

    Die Kollegen, die das Seminar dieses Jahr belegt haben, mussten auch die 90UE absolvieren. Ich habe das Zertifikat mal angehängt.

    Der erste Satz im Kapitel 3: "Bei der Übertragung von Aufgaben auf Personen (Mitarbeiter oder Auftragnehmer) hat der Unternehmer / Auftraggeber je nach Art der elektrotechnischen Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob diese Personen dafür geeignet sind."

    Damit ist denke ich alles gesagt. Als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Veranstaltungstechnik" hast du doch in Kombination mit der FVT die nötigen Kompetenzen, die die DGUV für eine solche Prüfung fordert.

    Der Satz ist doch mal eine konkrete Aussage. :)


    Das Thema hat ja erstaunlich viel Diskussionsbedarf.

  • nach DGUV V3 § 2 Abs. 3:

    "Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann."

    kannst du mit deiner alten Ausbildung und deiner Erfahrung ja im Fall des Falles nachweisen, dass du auf dem gleichen Kenntnisstand einer EfkfVT nach SQQ1 bist und eben Gefahren entsprechend der Vorschrift beurteilen und erkennen kannst. Falls du doch mal ein Zertifikat brauchst (z.B. weil ein Kunde darauf besteht), wäre es für dich sicher ein Leichtes, ohne großen Unterricht die Prüfung abzulegen.


    Prüfen darf man seine Kabel (speziell als Selbständiger) selbst. Allerdings hat man dann auch die Verantwortung.


    vielen dank, diese antworten beruhigen mich dann doch ein bisschen ;)


    als messgerät habe ich mir übrigens vor geraumer zeit ein Benning ST725 zugelegt. das ist für meine größe genau richtig.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Ich habe das Zertifikat mal angehängt.

    Witzig, das sind auch die Inhalte der Ausbildung als Fachkraft Veranstaltungstechnik.

    Zu uns hieß es damals (Abschluss 2012) seitens der Berufschule sogar, dass wir mit Bestehen der Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten der Veranstaltungstechnik sind und der SQQ1 redundant ist. Deshalb sei Elektrotechnik Sperrfach geworden und Unterrichtsfach mit vielen hundert Stunden.

    Ich weiß auch nicht was so kompliziert an der Elektroprüfung sein soll. Hat man ein Automatikmesser wie einen Benning ST750 kann das im Prinzip ein dressierter Affe. Das Komplizierte ist das Anlegen und Beschriften der Prüflinge. Einmal angelegte Prüflinge sind eine Sache von wenigen Sekunden.
    Wie spezielle Sonderfälle zu messen sind kann einen auch niemand in der Weiterbildung sagen, den Rest erklärt mir das Gerät und mein Tabellenbuch.

  • Witzig, das sind auch die Inhalte der Ausbildung als Fachkraft Veranstaltungstechnik.

    Das waren sie bis zur Neuordnung der Ausbildungsverordnung eben nicht:


    "Die bis Juli 2016 gültige Ausbildungsordnung für Fachkräfte für Veranstaltungstechnik (vom 18.07.2002) bildet die Qualifikationsanforderungen nach IGVW SQQ1 nicht vollumfänglich ab."

    So war bspw. die Anlagenprüfung gemäß DIN VDE 0100-600 vormals nicht Teil des Rahmenlehrplans.

    Ggf. haben zwar einzelne Berufsschulen auch vor der Neuordnung diese Inhalte vermittelt, bundeseinheitliche Mindestanforderungen an diesen IHK-Ausbildungsberuf war vieles davon aber nicht. (In welchem Bundesland warst du an der Berufsschule?) Deshalb auch die obenstehend zitierte Aussage der DGUV.


    Das Benning ST725 ist in meinen Augen für unseren Teilbereich der Elektrotechnik zur Prüfung orstveränderlicher Betriebsmittel ausreichend. Ein "dressierter Affe" könnte damit allerdings nicht umgehen. Ich erlebe leider oft, dass die Ergebnisse der Messungen lediglich mit den umseitig aufgedruckten Grenzwerten verglichen werden. Bsp.: Berührungsstrom kleiner 0,5 mA. Bleibt das Messgerät darunter, wird der Prüfling als einwandfrei zurück ins Regal gestellt. Aufgabe der Elektrofachkraft ist es aber vielmehr, die Ergebnisse richtig ein- und abschätzen zu können. Warum fließt überhaupt ein Berührungsstrom? Auch einen Berührungsstrom von nur 0,1 mA sollte ich hinterfragen (abhängig von Gerät, Funktion und Aufbau).

    Zu uns hieß es damals (Abschluss 2012) seitens der Berufschule sogar, dass wir mit Bestehen der Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten der Veranstaltungstechnik sind

    Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch. Wie hier schon oft festgehalten wurde (alleine in diesem Strang mehrmals) wird man mit Bestehen einer Prüfung nicht Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Die "Elektrofachkraft" ist eine Funktion, welche du innerhalb eines Unternehmens einnehmen kannst (Auswahlverantwortung des Unternehmers, Arbeitsanweisung, etc. siehe oben) und keine Qualifikation. Die Qualifikation kann lediglich Teil der notwendigen Kompetenzen zur Erfüllung dieser Funktion sein.